Hartz IV: Schluss mit der Kinderarmut

Lesedauer 3 Minuten

Schluss mit dem empörenden Zustand, Kinder für ihr Wachstum und ihren Schulbesuch zu bestrafen!
In Deutschland lebt jedes sechste Kind von Hartz IV.

Nächstes Jahr ist Wahlkampfjahr. Deshalb sollten wir auch diese Zeit nutzen und unsere gewählten Volksvertreter fragen, warum ausgerechnet bei Schulkindern vorsätzlich der Regelsatz gekürzt wurde und das Wachstum und der erhöhte Ernährungsbedarf nicht mehr anerkannt wird. Deshalb hat sich eine Bündnisplattform gebildet

Was sagt die Bundesregierung?
"Die Bundesregierung hat es zu ihren vordringlichen Zielen erhoben,… die individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes zum Herzstück einer neuen Bildungspolitik zu erklären." (1) Wie setzt sie das um? Mit Einführung von Hartz IV wurden die Regelsätze für Schulkinder bis 14 auf das Niveau von Säuglingen gekürzt. Vor Hartz IV waren sie rd. 20% höher. Die Bundesregierung geht damit zurück in die Zeit von Weimar und des Faschismus, in der sogar der Bedarf von Kindern bis 16 mit dem von Säuglingen gleichgesetzt wurde. (2) Schulkosten sind im Hartz IV-Regelsatz nicht enthalten. Die ALG II Regelsätze für Jugendliche zwischen 14 und 17 wurden auf das Niveau von Haushaltsangehörigen ab 18 gekürzt. Vor Hartz IV waren sie über 12% höher.

Schulkinder unter 14 bekamen vor Hartz IV höhere Regelsätze, weil sie größer sind, ein höheres Gewicht haben und sich mehr bewegen als Vorschulkinder. Sie verbrauchen deshalb immerhin zwei Drittel mehr Kilokalorien. Jugendliche zwischen 14 und 17 bekamen vor Hartz IV höhere Regelsätze, weil sie ebenfalls noch wachsen und einen höheren Bewegungsbedarf haben. Deshalb brauchen sie mehr Kilokalorien als Erwachsene. Hartz IV entzieht etwa 1,4 Millionen Kindern zwischen 7 und 17, die in Armut leben, erhebliche Mittel für Essen und Trinken. Sollen Kinder nicht mehr wachsen oder sich bewegen dürfen? Welche Gründe führt die Bundesregierung für die Senkung der Regelsätze an?" (Damit) werden die Leistungen für Familien gerechter verteilt." (3)
Wieso ist es ungerecht, dass Kinder wachsen und deshalb mehr essen müssen? Und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales: "Die Einteilung der Altersklassen ‘bis unter 14 Jahre’ … entspricht international anerkannten wissenschaftlichen Verfahren." (4)
Seit wann ist es wissenschaftlich, den Wachstumsbedarf von Kindern abzustreiten?

Die Fordungen können Sie aktiv unterstützen!
Die Kürzung der Regelsätze der Kinder von 7 bis 17 muss zurückgenommen werden! Und zwar sofort!
Regelsatz für Schulkinder von 7 bis 13 Jahren 250 Euro statt 208 Euro! Sie müssen wieder einen Regelsatz bekommen, der 20% höher ist als der von Säuglingen. ALG II Regelsatz von 14 bis 17-jährigen 312 Euro statt 278 Euro! Sie müssen wieder 90% des Eckregelsatzes von 347 Euro bekommen statt 80%. Schluss mit dem empörenden Zustand, Kinder für ihr Wachstum und ihren Schulbesuch zu bestrafen! Unterzeichnen Sie hier den Aufruf!

Wir halten ferner daran fest:
Alle ALG II Regelsätze, auch die für Erwachsene, sind viel zu niedrig und müssen deutlich erhöht werden!
Erstunterzeichner:
Aktionsbündnis Sozialproteste (ABSP), Arbeitslosenverband Deutschland (ALV),Erwerbslosen Forum Deutschland, GEW Hessen, Initiative zur Vernetzung der Gewerkschaftslinken (IVG), Klartext e.V., Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau und Billiglöhne, Soziale Bewegung Land Brandenburg (SBB), Tacheles e.V., Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes- Bund der Antifaschisten Baden-Württemberg e.V. (VVN-BdA Baden Württemberg)

Arbeitslosenselbsthilfe – Arbeit für alle – e.V. Wedel, DGB Ortsverein Mörfelden-Walldorf, DIDF Frankfurt, Erwerbsloseninitiative Peine e.V. (EIP), Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe Göttingen (GALG), Hanauer Sozialforum – Bündnis gegen Sozialabbau, Initiative "Reiche Stadt – Arme Kinder" (Stuttgart), Kulmbacher Arbeitsloseninitiative in und bei ver.di, Nordhausen macht mobil gegen Hartz, Seniorinnen und Senioren im ver. di Ortsverein Fachbereich 1-13 Göttingen/Hann. Münden, Tübinger Arbeitslosentreff (TAT e.V.), Tübinger Bündnis gegen Sozialabbau, ver.di Bezirk Stuttgart, ver.di Ortsverein Göttingen, Widerspruch e.V. (Bielefeld), Zukunftsforum Stuttgarter Gewerkschaften, gegen-hartz.de Redaktion

Fußnoten:
(1) Nationaler Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010, Juni 2006, 11
(2) zuletzt in §3 Runderlass des Reichsarbeitsministeriums vom 31.10.1941
(3) Bundesgesundheitsministerium Pressestelle 16.05.2004
(4) Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der Antwort vom 2.Juli 2007 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Bundestags-Drucksache 16/5699, 3

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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