Hartz IV: Jetzt bei Sammelklage mit machen

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Jetzt bei Sammelklage beteiligen. Hintergrund: Kürzung bei stationären Aufenthalt
Laut dem Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 6 März 2008 (Az. S 103 AS 468/06) sowie Dutzender Urteile versch. Sozialgerichte/Landessozialgerichte (z. Bsp. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 25 Feb. 08, Az. L 9 AS 839/07 ER) im gesamten Bundesgebiet ist die Kürzung des ALG II-Regelsatzes um 35 Prozent wegen eines stationären Aufenthaltes im Krankenhaus eindeutig rechtswidrig ! Das heißt, daß betroffene ALG II-Empfänger Anspruch auf ungekürzte Leistungen nach dem SGB II haben und die ARGE (Jobcenter) nicht berechtigt ist, die Regelleistungen wegen eines stationären Aufenthaltes zu kürzen. Deshalb suchen wir zum Zweck einer Sammelklage noch Betroffene, welche sich dem Verfahren anschließen möchten.

Interessenten melden sich bitte unter Angabe Ihrer persönlichen Kontaktdaten sowie einer kurzen Fallbeschreibung unter pilatzek-private@web.de (Andreas Pilatzek, 30.06.2008)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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