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Erneute Rüge der Hartz IV Ämter

Schwere Mängel bei der Berechnung von Hartz IV Bezügen

Der Bundesrechnungshof hat schwerwiegende Mängel bei der Berechnung der Arbeitslosengeld II (ALG II) Bezügen festgestellt. Bei einer Prüfung von 249 Jobcentern und Argen wurde laut der Tageszeitung "Financial Times" offenkundig, dass die Richtlinien der Unterkunfts- und Nebenkosten "weder transparent noch in ihrer Vielfalt auf sachliche Notwendigkeiten zurückzuführen" sind. Die Prüfer bemängelten vor allem, dass es keine einheitlichen Stadards für die Gewährung von Sozialleistungen gäbe. Im Behördenalltag komme es sehr oft zu einer Ungleichbehandlung von ALG II Betroffenen.

Bislang gebe es große Unterschiede bei der Bewilligung von Wohnungen sowie Heiz- und Nebenkosten. Völlig undurchschaubar sei in vielen Orten auch die Festsetzung der unterschiedliche Wohnungsgrößen und Wohnungsstandards. So werden manchen Orten Ein-Personen Haushalten 35 Quadratmeter zugestanden und in anderen Orten 60 Quadratmetern. Der Bundesrechnungshof forderte das Bundesarbeitsministerium erneut auf, eine einheitliche Rechtsverordnung zu erlassen, die einen bundesdeutschen Standart festlegt. Bereits im letzten Jahr rügte der Bundesrechnungshof in gleicher Sache. Bislang hat die Bundesregierung daruf nicht reagiert. (29.05.2008)


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