Hartz IV: Keine Beratungshilfe für Widerspruch

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Keine Beratungshilfe für Widerspruchsverfahren gegen ARGE

Als Reaktion auf den Artikel: "Hartz IV Rechtsberatung muss für 10 Euro erfolgen! Rechtsanwälte sind verpflichtet, Hartz IV -Empfänger für 10 Euro zu beraten." muss ich leider auf entgegenstehende Tendenzen zahlreicher Amtsgerichte hinweisen. Bisher habe ich eine Vielzahl ratsuchender Bürger in Widerspruchsverfahren gegen die ARGE vertreten. Hierfür habe ich für meine Mandanten immer Beratungshilfe beantragt und fast immer auch bewilligt bekommen.

Nunmehr jedoch verweisen Amtsgericht verstärkt auf die Beratungspflicht der Behörden. Begründet wird dies mit der gesetzlichen Regelung in § 1 Absatz 1 Ziff. 2 Beratungshilfegesetz Beratungshilfe kann nicht gewährt werden: […] 3. wenn andere Möglichkeiten der Hilfe zur Verfügung stehen Insbesondere haben sich die Antragsteller in verwaltungs- oder sozialrechtlichen Angelegenheiten zunächst direkt an die zuständige Behörde zu wenden.

Das heißt nichts anderes, als dass der ALG II Empfänger eines solchen Bescheides zur Behörde gehen und sich dort beraten lassen müssen, ob der Bescheid inhaltlich richtig oder ein Widerspruch gegen diesen Bescheid sinnvoll ist. Wie eine Antwort des Sachbearbeiters auf eine solche Frage aussehen wird, kann sich jeder selbst ausmalen. Jedoch zwingen die Amtsgerichte zu einem solchen Vorgehen. Hat man sich dann von der ARGE „beraten“ lassen, muss man sich dies am besten bestätigen lassen. Mit dieser Bestätigung geht man dann zu dem für seinen Wohnort zuständigen Amtsgericht und beantragt dort die Erteilung eines Berechtigungsscheins. Allerdings muss der Adressat des Bescheides als „juristischer Laie“ immer noch Anhaltspunkte dafür haben und auch darlegen, dass der Bescheid trotz anders lautender Auskunft der Behörde unrichtig ist. Erst dann wird Beratungshilfe bewilligt.

Dies wird ohne Zweifel dazu führen, dass entweder die Bürger selbst Widerspruch einlegen müssen und bei einem negativen Widerspruchsbescheid erst dann zum Anwalt gehen, damit dieser unter gleichzeitiger Beantragung von Prozesskostenhilfe Klage einreicht oder aber, dass viele Bescheidsempfänger aufgrund vielfach gemachter negativer Erfahrungen resignieren und den Bescheid so akzeptieren. Rechtsstaat Gute Nacht kann ich da bloß sagen. (Rechtsanwalt Jens Steinert Lichtenstein/Sachsen, 29.05.2008)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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