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Hartz IV: Amt forderte Bettläger-Bescheinigung

Von einem schwer Asthma erkrankten ALG II Empfänger forderte die Arge eine sogenannte "Bettlägerigkeitsbescheinigung"

Der Betroffene muss nicht schlecht gestaunt haben; die zuständige Behörde in Bad Godesberg forderte von einem schwerkranken 49jährigen Mann eine sogenannte "Bettlägerigkeitsbescheinigung". Als der Mann diese nicht einreichen konnte, wurden ihm die Arbeitslosengeld II Leistungen als Sanktionsmaßnahme gekürzt. Ibrahim Allam, der selbst Rechtsanwalt ist, musste aus seinem Heimatland Jemen mit seiner neun-köpfigen Familie fliehen, um in Deutschland nicht mehr politisch verfolgt werden zu müssen.

Die zuständige Arge verlangte von dem Familienvater, dass dieser trotz schwerer Erkrankung einen Ein-Euro-Job in einem Supermarkt unternimmt. Als der Mann den Ein-Euro-Job nicht antratt, wurde dieser sanktioniert. Das ALG II wurde auf 62 Euro im Monat minimiert. Viel zu wenig, um eine Familie zu versorgen. Ein Attest des Arztes reichte der Arge nicht aus und forderte statt dessen eine "Bettlägerigkeitsbescheinigung".

Daraufhin zog der Betroffene mit Unterstützung eines Rechtsanwaltes erfolgreich vor Gericht. Doch bevor es überhaupt zur Gerichtsverhandlung kam, zog die Arge ihr Argument zurück, eine solche obskure Bescheinigung zu verlangen. Der Rechtsanwalt der Familie, Bernhard H. Jansen, sagte gegenüber der Zeitung "express": "Es ist absurd. Der Arge reicht ein Attest zur Arbeitsunfähigkeit nicht. Die Behörde kürzte Allams Hartz-IV-Gelder, weil er keine Bettlägerigkeitsbescheinigung brachte. Die Versorgung der neunköpfigen Familie mit Lebensmitteln war nicht mehr gewährleistet." (26.05.2008)



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