Hartz IV: Zusammenlegung von Gerichtszweigen

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Bundesrat fordert Zusammenlegung von Gerichtszweigen
Der Bundesrat hat heute ein Gesetz zur Straffung sozial- und arbeitsgerichtlicher Verfahren gebilligt, in einer begleitenden Entschließung jedoch deutlich weiter gehende strukturelle Änderungen gefordert. Nur durch die Zusammenlegung der Verwaltungs- mit der Sozialgerichtsbarkeit sei ein dauerhafter Entlastungseffekt für die Justiz zu erreichen. Angesichts knapper richterlicher Personalressourcen sei eine nachhaltige und systemgerechte Flexibilisierung des Einsatzes besonders wichtig – vor allem, um die hohe Anzahl von "Hartz-IV-Streitigkeiten" angemessen bearbeiten zu können.

Ein weiteres Anliegen betrifft die Ausgestaltung der sozialgerichtlichen Berufungszulassung und -durchführung. Ähnlich wie im Verwaltungsgerichtsprozess soll sichergestellt werden, dass nur die wirklich berufungswürdigen Fälle in die zweite Instanz gelangen. Außerdem plädieren die Länder dafür, die Gerichtskostenfreiheit im Sozialgerichtsverfahren zugunsten einer sozialverträglich pauschalierten Unterliegensgebühr abzuschaffen, um offensichtlich aussichtslose Verfahren einzuschränken.

Zu diesen Vorschlägen liegen dem Deutschen Bundestag bereits mehrere Länderinitiativen vor. Mit der Entschließung fordert der Bundesrat den Bundestag auf, zeitnah über die Gesetzentwürfe zu beraten und die Vorschläge der Länder in angemessener Zeit umzusetzen. (15.03.2008)

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