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Hartz IV: Heizkostenentscheidung begrüsst

Hartz IV Heizkostenentscheidung begrüsst. Aktuell 609 Klagen anhängig aus Bochum. Den Bock zum Gärtner machen?

Wir begrüssen die Entscheidung, die Heizkostenrichtlinie überarbeiten zu lassen und bis dahin von Kürzungen abzusehen. Damit die Verwaltung (federführend: Sozialamt) zu beauftragen hiesse allerdings den Bock zum Gärtner zu machen. Es ist zu befürchten, dass diese versuchen wird, ihr bisheriges rechtswidriges Handeln fortzusetzen. Dieses stammt aus der Sozialhilfepraxis und ist nicht kostendeckend. Dabei ist es doch so einfach: eine wie auch immer begründete und in welcher Höhe gezogene Grenze, unterhalb derer Heizkosten unbesehen akzeptiert werden, erübrigt nicht, dass für jeden weiteren Einzellfall die individuellen Gegebenheiten aufwändig ermittelt und bewertet werden müssen. Bürokraten scheuen allerdings die Bürokratie wie der Teufel das Weihwasser. Darum neigen sie zur Vereinfachung, wobei sie deren negative Folgen den Betroffenen aufbürden wollen. Verwaltung ist auch nicht an Recht und Rechten interessiert, sondern am reibungslosen Ablauf ihrer Verwaltungsvorgänge – zu Lasten der Betroffenen.

Zu erwägen wäre, ob ein Arbeitskreis aus Sozialamt, Mieterverein, Haus und Grund, Wohnungsgesellschaften, Beratungsstellen, Interessenvertretungen und Ombudsstelle sich dieser Frage annehmen sollte. Für „Ausreisser“ könnte eine gemeinsame Clearingstelle eingerichtet werden. Wie die Pressestelle des SG Dortmund heute auf Anfrage mitteilte, sind derzeit 609 (sechshundertneun!) Fälle aus Bochum zur Entscheidung anhängig. Das sind 127 mehr als im Oktober 2007. Darunter sicherlich eine grosse Zahl zum Thema „Heizkosten“ – eine genaue Zahl ist hier nicht bekannt.

Aus einem vertraulichen Abschlussbericht der Innenrevision der BA geht hervor, dass die Revisoren in 66,5 Prozent aller Ende 2006 bundesweit geprüften Vorgänge fehlerhafte Rechtsanwendungen fanden. Seitens der Spitze der Kommunalpolitik durch alle Etagen des Sozialamtes und der ARGE ist immer wieder die gleiche stereotype Begründung zu hören: es handele sich um ein neues Gesetz, da müsse sich erst Rechtssicherheit entwickeln. Aber doch nicht zu Lasten der Betroffenen! (Norbert Hermann für die Unabhängige Sozialberatung, 25.02.2008)

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