Hartz IV: ALG I Verlängerung tritt in Kraft

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Der Bundesrat hat einer Verlängerung des Arbeitslosengeld I (Alg I) Bezugs für ältere Erwerbslose zugestimmt. Sie tritt am 1. März in Kraft und gilt rückwirkend seit dem 1. Januar 2008.

Für Erwerbslose im Alter von 50 bis 54 Jahren erhöht sich die maximale Bezugsdauer des Alg I auf 15 Monate bei einer Vorversicherungszeit von 30 Monaten. Ab dem 55 Lebensjahr verlängert sich die ALG I Bezugsdauer auf 18 Monate bei einer Vorversicherungszeit von 36 Monaten und ab 58 Jahren erhöht sich der Anspruch auf Alg I auf 24 Monate, wenn davor 48 Monate versicherungspflichtig gearbeitet wurde.

Wer Anspruch auf das verlängerte Alg I hat, muss dies nicht extra beantragen, man bekommt es von der Bundesagentur für Arbeit automatisch ausgezahlt, und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2008. (20.02.2008)

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