Berliner Sozialgerichte wegen Hartz IV überlastet

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75 Prozent mehr Gerichtsverfahren vor den Berliner Sozialgerichten

Berlin. Einen drastischen Anstieg von Gerichtsverfahren aufgrund von Hartz IV Unstimmigkeiten hat das Berliner Sozialgericht zu verzeichnen. Größtenteils handelt es sich um Unstimmigkeiten bei den Themen Miete und Wohnungsgröße, Sanktionen der Jobcenter oder Verweigerungen durch die Ämter von Hartz IV Anträgen. Im vergangenen Jahr wurden 18 336 neue Sozialgerichts-Verfahren eröffnet. Im Jahre 2006 waren es rund 11 900 und im Jahr davor ca. 7000 Verfahren. Die Folge daraus ist, dass die Kläger immer längere Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bis die Verfahren eröffnet werden. In einigen Fällen müssen die Kläger bis zu zwölf Monate warten, bis eine Entscheidung getroffen wird. 4000 Fälle blieben in Berlin im Jahr 2007 sogar unerledigt.

Die Sozialgerichte reagieren nun auf die Klageflut. Zwölf neue Richterstellen sollen geschaffen werden, um die Klageflut zu bändigen. Wie das Sozialgericht Berlin in einer Pressemitteilung veröffentlicht hat, liegt die Erfolgsquote der betroffenen Kläger mit 50 Prozent im oberen Bereich. Oft liege es daran, dass den Jobcentern Form- und Verfahrensfehler unterlaufen. (27.01.2008)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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