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Unangemessene Hartz IV Berichterstattung

Kommentar zu Unseriöse Hartz IV Beratung in Potsdam

Ich finde man sollte nicht auf die unangemessene und unseriöse Berichterstattung der ZDF-Reporter hereinfallen. Schade, dass dies offensichtlich selbst bei Abgeordneten der Linken der Fall ist. Es ist natürlich sehr schwierig, Beratungen zu einem Gesetz durchzuführen, welches selbst in weiten Teilen gegen geltendes Recht verstößt. Dies fängt bereits bei den sog. Bedarfsgemeinschaften an. Eine Unterhaltspflicht zwischen nicht miteinander verwandten Personen besteht grundsätzlich nicht. Erst mit der freiwilligen Willenserklärung für die jeweils andere Person Sorge tragen zu wollen, die vor dem Standesbeamten abgegeben und als Ehe bezeichnet wird, entsteht ein einklagbarer Unterhaltsanspruch. Bei den Bedarfsgemeinschaften wird ein "eheähnliches Verhältnis" seitens der Behörde angenommen. Das heißt, man geht davon aus, dass beide Partner füreinander Aufkommen möchten, aber aus anderen Gründen (welche eigentlich) keine Ehe schliessen möchten.

Da der Wille des Menschen frei ist, müsste also eine Willenserklärung, nicht für den anderen finanziell aufkommen zu wollen, ausreichen, um das Nichtvorhandensein einer eheähnlichen Gemeinschaft zu belegen. Jedes Schnüffeln von Behörden in Küche und Schlafzimmer ist damit also völlig überflüssig und eines Rechtsstaates nicht würdig. Da dieses Schnüffeln den ZDF Reportern offensichtlich jedoch soviel Spaß bereitet, schlage ich einmal vor, eine Arge mit versteckter Kamera zu besuchen um dort festzustellen, wie oft Betroffene sachlich falsch und zu derem Nachteil beraten werden. Berater in Hartz IV Beratungsstellen müssen sich also entscheiden ob Sie als oberste Priorität bei der Beratung das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ansehen, oder das Machwerk eines inzwischen rechtskräftig verurteilten VW Managers. Dietmar Brach, 23.01.2008


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