Düsseldorfer Tabelle gilt nun auch im Osten

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Neue Unterhaltsregelungen in den neuen Bundesländern

Die Unterhaltstabelle "Düsseldorfer Tabelle" soll nun auch in den Neuen Bundesländern gelten. Ab dem 1. Januar 2008 können unterhaltsberechtigte Jugendliche und Kinder auf mehr finanzielle Mittel hoffen. Für Unterhaltspflichtige Elternteile bedeutet dies jedoch auch mehr Unterhalt zahlen zu müssen. Das Oberlandesgericht hat nun mitgeteilt, dass diese Neuregelung getroffen worden ist. Bis zu dem Stichtag im Neujahr galt für die neuen Bundesländer noch die sogenannte "Berliner Tabelle". Diese richtet sich vor allem an Einkommensschwache Einkommensgruppen. Dies hatte zur Folge, dass Unterhaltsberechtige Kinder etwas weniger erhielten, als vergleichsweise in den alten Bundesländern. Insgesamt macht der höhere Betrag sehr wenig aus. Es sind gerade einmal im Durchschnitt 2 Euro mehr, die die Unterhaltsberechtigten pro Einkommensstufe des Unterhaltspflichtigen erhalten. Denn der genaue Unterhaltssatz wird anhand des Einkommes berechnet.

Zur Zeit liegt der Mindest- Unterhalt für Kinder bei 279 Euro. Bei Jugendlichen liegt der Satz bei 408 Euro. Von diesem Unterhaltsbetrag werden jedoch auch Kindergeld-Zahlungen wieder abgezogen. Die "Düsseldorfer Tabelle" als Richtlinie ist mit den Familiensenaten der Oberlandesgerichte abgestimmt. (gegen-hartz.de, 17.12.07)

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