Hartz IV: Keine Weihnachtsbeihilfe

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Keine Sonderleistungen zum Weihnachtsfest für Arbeitslosengeld II Empfänger

Auch in diesem Jahr wird es keine Weihnachtsbeihilfe geben. Entsprechende Sonderanträge werden in der Mehrheit von den Kommunen abgelehnt. Die Kosten für Geschenke, Weihnachtsessen oder Weihnachtsbaum müssen vom Hartz IV Regelsatz beglichen werden, obwohl diese nicht explizit in der ALG II Regelsatz Berechnung aufgeführt sind. Auf Anfrage durch die Nachrichtenagentur "ddp" hat der Geschäftsführer der ARGE Leipzig, Andreas Zehr, dies noch einmal deutlich gemacht.

Die Linke in Leipzig forderte eine Zahlung einer Weihnachtsbeihilfe von 150 Euro. Bei einer Aktion "Weihnachtsbeihilfe" hatten die "Linken" dazu aufgefordert, Sonderanträge zu stellen. Diese Forderung hatte dazu geführt, dass zahlreiche Erwerbslose Sonderanträge gestellt haben. Diese wurden jedoch alle abgelehnt. (17.12.07)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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