Hartz IV: Die Würde des Menschen

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Die Würde des Menschen ist unantastbar!? Ein Leser-Artikel

Mein Name ist J. M., ich bin am 13.06.1961 in Bremen geboren und lebte seit März 2005 in Sulzbach in einer Wohngemeinschaft. Mit meiner Übersiedlung von Bremen nach Sulzbach beantragte ich bei der ARGE die Übernahme der Mietkosten im Rahmen einer Wohngemeinschaft, was zunächst abgelehnt wurde.

Der zuständige Mitarbeiter der ARGE kommentierte seine Ablehnung mit der Bemerkung, dass ich mir einen Anwalt eh nicht leisten und somit meine Forderungen auch nicht durchsetzen könne. Mein Antrag auf einstweilige Verfügung beim Sozialgericht Saarbrücken hatte jedoch Erfolg, so dass mir die Mietkosten erstattet wurden. Nachdem ich bei der ARGE Sulzbach einen Antrag auf Rückerstattung der Bewerbungskosten stellte, erfuhr ich auf Anfrage, dass die zuständige Mitarbeiterin der ARGE meine Bewerbungsnachweise nicht bearbeitet hatte. Auf meine persönliche Nachfrage, warum mir meine Bewerbungskosten nicht erstattet worden sind, teilte sie mir, nachdem sie meine Nachweise aus einem großen Stapel von Akten herauskramte mit, dass noch Unterlagen fehlen würden. Ich sei eben verpflichtet, Anschreiben und Bewerbungen in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Meine Bitte, die Kostenerstattung baldigst zu klären wurde offensichtlich ignoriert.

Meine Beschwerde über Frau A. bei deren Vorgesetzten Herrn K. war erfolglos, worauf ich wütend die ARGE verließ. Inzwischen wurde ich einem anderen Mitarbeiter zugewiesen. Eine Beratungsstelle für ALG II Empfänger bestätigte mir, dass die Unterlagen in zweifacher Ausfertigung vorzulegen sind. Bei einem weiteren Besuch der ARGE führte der Sozialberater von der Gabb in meiner Anwesenheit mit dem Teamleiter Herr K. ein Telefonat zum weiteren Vorgehen in der Sache. Daraufhin teilte mir der Berater mit, dass ich außer den bisherigen Beanstandungen auch noch die Telefonnummern der Firmen auf dem Bewerbungsnachweis angeben müsse. Am 8. Juni 2006 habe ich zusammen mit meiner Mitbewohnerin erneut einen Bewerbungsnachweis bei der ARGE vorgelegt. Der Sachbearbeiter teilte mir lapidar mit: „Wir haben bei der Arge erheblich Schwierigkeiten mit ihnen.“ Abermals fanden wir uns beim Teamleiter ein um unsere Beschwerden über die Behandlung vorzutragen. Herr K. führte ein Telefonat mit seinem Kollegen und meinte dann, ich sollte auch noch den Namen des Ansprechpartners der Firmen, bei denen ich mich beworben habe, auf dem Bewerbungsnachweis angeben. Jetzt war ich gänzlich davon überzeugt, dass es hier nicht mehr um die Sache ging, sondern um Schikane. Ich fügte hinzu, wenn meine Bewerbungsangaben angezweifelt würden, die ARGE mir dies schriftlich mitteilen solle. Eine Antwort auf meine Einlassung erhielt ich nicht. Nun wurde ich mit der Bemerkung es ginge jetzt alles in Ordnung wieder an den Sachbearbeiter verwiesen. Abermals wurden meine Bewerbungsnachweise, von der zuständigen Sachbearbeiterin abgewiesen. Ich bat sie von den mir vorgelegten Originalen für ihre Unterlagen Kopien anzufertigen. Ihre Bemerkung hierzu wörtlich: „Wie stellen sie sich das denn vor? Was soll ich denn noch alles machen? Wenn da jeder kommt!“

Sie fertigte dennoch die Kopien mit der Bemerkung an, dass dies das letzte Mal sei. Daraufhin wurden mir nur die Kosten für die Bewerbungen erstattet, auf der ich eine offizielle Antwort erhalten hatte. Im Klartext bedeutet das, wenn eine Firma auf meine Bewerbung nicht antwortet, weigert sich die ARGE die Kosten zu übernehmen. Der Stadtverbandspräsident forderte mich im Rahmen eines kurzen Gespräches auf, ihm meine Beschwerde schriftlich vorzutragen. Einige Monate später erfuhr ich, dass dieser im Rahmen seiner Befugnisse Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Arge eingelegt habe. Aus persönlichen Gründen habe ich und meine Mitbewohnerin dazu entschlossen uns eine andere Wohnung zu suchen. Die ARGE Sulzbach genehmigte unserer WG den Umzug. Zunächst fanden wir eine Wohnung in Dudweiler und erkundigten uns daraufhin zunächst bei der Arge Dudweiler in welcher Höhe die Mietkosten übernommen würden. Zunächst wurden wir angehalten ein Beratungsgespräch bei der Wohnungsvermittlung bei der Arge zu führen. Der zuständige Mitarbeiter teilte uns in diesem Gespräch mit, dass bei einer Wohnungsgröße von 85 qm die Mietkosten in einer Höhe bis zu 345.- Euro erstattet würden. Da die Mietkosten, der von uns zunächst in Erwägung gezogenen Wohnung den Regelsatz überschritten, haben wir von einer Anmietung abgesehen. Auf Anraten des Sachbearbeiters haben wir die bisherige Wohnung fristgerecht zum 31. Dezember 2006 gekündigt.

Wir fanden schließlich eine angemessene Wohnung in Saarbrücken Burbach. Hier meldeten wir uns unverzüglich bei der ARGE Burbach, wo wir allerdings erst nach ca. 14 Tagen einen Termin erhalten sollten. Ohne eine Zusage der ARGE Burbach abwarten zu können, sahen wir uns auf Grund des engen Zeitrahmens veranlasst den Mietvertrag zu unterschreiben. Am 30. November 2006 habe ich bei der ARGE Burbach meinen Antrag auf ALG II vorgelegt. Ich beantragte zunächst die Übernahme der Mietkaution, die mir allerdings nur als Darlehen gewährt werden sollte. Im Rahmen eines zweiten Beratungsgespräches wurde mir vom zuständigen Sachbearbeiter unter beisein meiner Mitbewohnerin ein Schriftstück vorgelegt. In diesem sollte ich mit meiner Unterschrift erklären, dass ich die Mietkaution, im Widerspruch zum § 43 SGB II, der eine Rückzahlung aus dem Regelsatz nicht vorsieht, zurückzahlen. Der Sachbearbeiter nötigte mich mit der Sinngemäßen Bemerkung: „Wenn Sie nicht unterschreiben, müssen sie sehen wo sie das Geld für die Mietkaution herbekommen.“

Am 27. Dezember 2006 bezog ich mit meiner Mitbewohnerin die neue Wohnung. In dem zugestellten Bescheid wurde mir die tatsächlichen Kosten der neuen Unterkunft nicht gewährt. Daraufhin legte ich Widerspruch ein, dem mit einem Änderungsbescheid am 07.03.07 stattgegeben wurde. Zum 14.03.07 war ich in Sachen einer Leistungsangelegenheit, so der Wortlaut im Einladungsschreiben, eingeladen. Meine Mitbewohnerin wurde ebenfalls in einem Einladungsschreiben zum 14.03.07 zur gleichen Zeit und gleichen Sachbearbeiterin geladen. Als wir am 14. März 07 um 9.00 Uhr im Büro der zuständigen Sachbearbeiterin erschienen empfing sie uns mit der Bemerkung: „Ach, ich hab sie wohl beide zur gleichen Zeit bestellt?!“ Ich habe die gleichzeitige Einladung meiner Mitbewohnerin und mir bestätigt und der Sachbearbeiterin gleichfalls mitgeteilt, dass es mir außerdem unbenommen ist zu den Beratungsgesprächen eine Person meines Vertrauens hinzuzuziehen. Frau R. teilte uns mit, die ARGE vermute dass Frau Noll und ich keine Wohngemeinschaft bildeten, sondern im Sinne der bestehenden Bestimmungen eine Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft begründen. Wir beide wiesen darauf hin dass wir bereits bei der ARGE Sulzbach als auch AEGE Burbach eine einfache Erklärung hinterlegt hätten, dass wir in einer Wohngemeinschaft leben und daher nicht finanziell füreinander aufkommen. Auch wurde das führen eines Haushaltsbuch wurde ignoriert. Die Sachbearbeiterin bestätigte dies uns auch mit der Bemerkung dass dies nicht genüge. Allein die Tatsache, dass wir länger als ein Jahr zusammen wohnen und auch noch gemeinsam umgezogen sind, genüge schon diese Vermutung zu äußern. Ich verwies Frau R. auf ein Urteil des LSG Bremen/Niedersachsen in dieser Angelegenheit, woraufhin sie uns mit den Worten: „Damit ist das Gespräch für mich beendet. Sie hören von mir, “ verabschiedete.

Am 20.03.2007 erhielt ich einen Änderungsbescheid in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich mit Frau Noll im Sinne des Gesetzes eine Bedarfsgemeinschaft bilde und wir für einander einzustehen und Verantwortung zu übernehmen haben. Gegen diesen Bescheid legte ich Widerspruch ein. In der Folge erhielt Frau N., als auch ich, eine Zahlungsaufforderung der ARGE darüber das wir mit einer dreiwöchigen Frist die Mietkaution mit je 320,- Euro zurück zu zahlen hätten. Wir bekamen keine Gelegenheit der Arge die Unterstellung der Arge zu widerlegen. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung der ARGE Burbach habe ich den anwesenden Teamleiter der Leistungsabteilung der Arge mit der Zahlungsaufforderung der Regionaldirektion konfrontiert. In der Folge erhielt ich am Morgen des folgenden Tages einen Anruf durch Frau R., die mir mitteilte, dass ich versehentlich eine Rückzahlungsaufforderung über die Gesamtsumme erhalten hätte. Stattdessen müsse ich, ebenso wie Frau N., die Mietkaution in Raten von monatlich 30,- Euro zurückzahlen.

Am 3. April 2007 fand ich mich um 8 Uhr bei der Arbeitsvermittlerin Frau Z. ein. Während eines kurzen Aufenthalts vor der Tür des Büros hörte ich einem Gespräch zwischen Frau Z., dem Teamleiter Herr B. und einer mir unbekannten Sachbearbeiterin zu. Im Büro fiel mein Name im Zusammenhang folgender Sätze: „ Diese Typen kennen wir.“ „Dann soll er doch nach Frankreich gehen.“ „Für jeden Scheiß legt der Widerspruch ein“. Nach dem Beratungsgespräch mit Frau Z. wies ich darauf hin dass ich dem Gespräch zwischen ihr und den beiden Mitarbeitern der Arge zugehört habe. Außer der Geheimniskrämerei und der vielen Ungerechtigkeiten empfand ich es als kränkend, als Typ bezeichnet zu werden. Ich habe gelernt, dass die Würde des Menschen antastbar ist. (Ein Leser Artikel von J.M., 02.12.07)

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