Hartz IV-Behörden provozieren Rechtsstreitigkeiten

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Sozialrichter: Hartz IV-Behörden provozieren Rechtsstreitigkeiten

Spannend und politisch brisant war die Zusammenkunft von 30 Arbeits- und Sozialrichtern, die sich auf Einladung des DGB zum Thema: „Hartz IV in der Rechtssprechung“ austauschten. Die Richter berichteten von einer wachsenden Zahl an Streitsachen, die am Gelsenkirchener Sozialgericht um Leistungen nach den “Hartz – Gesetzen“ geführt werden. Fehlerhafte Bescheide der „Hartz IV – Behörden“ seien der Hauptgrund für viele Verfahren. Die Richter beklagten, dass für viele wegweisende Streitfälle noch immer keine rechtskräftigen Urteile der Obergerichte vorlägen und deshalb den „Hartz IV – Behörden“ keine klaren Grenzen aufgezeigt werden könnten.

Rechtsanwalt Klaus Kettner, Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht, verwies auf zahlreiche Gerichtsverfahren, die die Hartz IV-Behörden zwar verloren hätten, die aber noch nicht rechtskräftig geworden seien. Die Behörden setzten deshalb ihre fehlerhafte Praxis einfach fort. Dieses „Spielen auf Zeit“ führe in aller Regel nicht dazu, dass die Hartz IV Behörden (das sind in Gelsenkirchen das „Integrationscenter für Arbeit“, in Bottrop die „Arbeit für Bottrop“ und im Kreis Recklinghausen die „Vestische Arbeit“) alle ihre Bescheide „rechts- und gerichtsfest“ erstellten. Beispielsweise würden in den ARGEN häufig laufende Leistungen durch Mitarbeiter der Behörde gekürzt, ohne dass zuvor ein Abänderungsbescheid ergeht.

Die Vertreterinnen der DGB Rechtsschutzstelle wiesen darauf hin, dass es immer schwieriger werde, im Bereich der „Hartz IV –Leistungsgewährung“ das „Recht der kleinen Leute“ durchzusetzen. Viele Bescheide seien zwar fehlerhaft, aber die schwierige Überprüfung der Bescheide und deren häufige Abänderung bereite neben den Betroffenen auch den Rechtsberatern häufig Schwierigkeiten. Viele Betroffene scheuten aber selbst bei erkennbaren Rechtsverstößen die Einforderung der ihnen rechtlich zustehenden Leistungen. (15.11.07- DGB Region Emscher-Lippe)

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