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Hartz IV: Kein Wohngeld mehr für WG-Bewohner?


Kein Wohngeld mehr für WG-Mitglieder ?

In einer Nacht- und Nebelaktion ist kurzfristig von der Koalition ein Regierungsentwurf zur Reform des Wohngeldes aufgesetzt worden, der es NiedrigverdienerInnen erheblich erschwert, in eine Wohngemeinschaft (WG) zu ziehen. Die Bundesregierung plant, dass künftig bei der Berechnung des Wohngeldes das Einkommen aller Bewohner einer so genannten "Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft" heranzuziehen ist. Das heißt: Hat heute ein/e ärmere/r Bewohner/in einen Wohngeldanspruch für sich, so wird künftig auch das Einkommen der wohlhabenderen Mitbewohner zur Ermittlung des Anspruchs herangezogen. Künftig werden alle Wohngemeinschaften, von der Alten-WG bis zur Berufstätigen-WG prüfen wollen, ob es innerhalb der WG so große Einkommensunterschiede gibt, dass jemand seinen Wohngeldanspruch verliert. Es ist zu befürchten, dass bei einer solchen Änderung viele ärmere Personen in Ein-Zimmer-Wohnungen ziehen, nur um ihren Wohngeldanspruch zu erhalten und so den Druck auf ein ohnehin knappes Segment im Wohnungsmarkt verstärken. Übrigens: Auch für zu Unrecht erhaltenes Wohngeld eines WG-Mitgliedes sollen die Mitbewohner haften.

Außerdem hat die Bundesregierung nicht die Chance ergriffen, die Wohngeldleistungen zu erhöhen. Die letzte Erhöhung fand 2001 statt. Seither sind die Mieten, insbesondere die Warmmieten deutlich gestiegen. Mit einer Anpassung der Leistungen würde die Bundesregierung auch der zunehmenden Zahl sog. "Aufstocker" im ALG II entgegenwirken, die ausschließlich die sog. Kosten der Unterkunft erhalten. Denn die Wohnkostenhilfe für Erwerbstätige ist eigentlich nicht Aufgabe der Grundsicherung für Erwerbslose. Diese wird jedoch von einer steigenden Anzahl von erwerbstätigen GeringverdienerInnen in Anspruch genommen, da die Kostenerstattung im ALG II als ergänzende Leistung attraktiver ist. Mehr zu diesem Thema: Der Gesetzentwurf (21.10.07)

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