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Hartz IV Anträge werden komplizierter

Massive Kürzung bei Menschen mit Behinderungen

Berlin (pr-sozial) - Auf Hartz IV Betroffene kommt von Januar an möglicherweise erheblich mehr Bürokratie zu. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bereitet sich nach Informationen des Tagesspiegels (Dienstagausgabe) intern darauf vor, die Zusammenarbeit in den Arbeitsgemeinschaften zu kündigen, in denen die BA und viele Kommunen zur Zeit noch gemeinsam die Empfänger von Hartz IV-Leistungen betreuen. Danach müssten die Bezieher von Hartz IV künftig bei zwei Ämtern vorsprechen, wenn sie Leistungen beziehen wollen.

Hintergrund der internen Weisung, die Ende Juli an alle Regionaldirektionen der BA verschickt wurde, ist offenbar ein bevorstehendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Zulässigkeit der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung von Arbeitsagentur und Kommune. Sollte das Verfassungsgericht die bisherige Organisation verwerfen, werde die BA alle Verträge kündigen. Die BA sagte der Zeitung, es gehe in dem Papier aktuell lediglich um etwa zehn Kommunen, in denen die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung bereits gekündigt sei. Das sehen Insider anders: Die Anweisung sei an alle Regionaldirektionen versandt worden und werde seitdem kontinuierlich erweitert.

Die Verfassungsrichter prüfen zur Zeit, ob die Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaften mit den Grundsätzen des Föderalismus vereinbar sind. Im Oktober wird das Urteil erwartet. Sollte die heutige Organisation verfassungswidrig sein, müsste das Hartz-IV-System ganz oder in Teilen neu organisiert werden. "Darauf bereiten wir uns natürlich vor", bestätigte eine BA-Sprecherin dem Tagesspiegel. Fachleute wie Uwe Lübking, Beigeordneter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, halten es für "völlig offen" wie die Sache ausgeht.
Quellen: Tagesspiegel, pr-sozial- 11.09.07

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