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Hartz IV: VDK fordert einen Stopp der Zwangsrente

Laut eines Zeitungsberichtes haben die zuständigen Ämter im vergangenen Jahr viel mehr Kontodaten von Hartz IV Empfängern abgefragt, als noch im Jahr zuvor.

VdK fordert Stopp der Frühverrentungspflicht
Hartz IV treibt Frauen und Schwerbehinderte in die Altersarmut

Der Präsident des Sozialverband VdK Deutschland, Walter Hirrlinger, hat die Bundesregierung aufgefordert, die ab 2008 vorgesehene Frühverrentungspflicht für Bezieher von Arbeitslosengeld II zu stoppen. "Hartz IV treibt jetzt schon ältere Langzeitarbeitslose kontinuierlich in die Altersarmut. Vor allem für Frauen und Schwerbehinderte ist das Armutsrisiko hoch."

Hirrlinger forderte die Bundesregierung auf, die aktuelle Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit (IAB) nicht einfach zur Seite zu legen und ältere Langzeitarbeitslose ihrem Schicksal zu überlassen, sondern im Rahmen einer aktiven Arbeitsmarktpolitik dafür zu sorgen, dass verstärkt Ältere eingestellt werden.
Themenfoto: Ein Stempel, auf dem das Wort "arbeitslos" steht

Noch immer beschäftigen viel zu wenig Unternehmen ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Chancen für ältere Langzeitarbeitslose, aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II in das Erwerbsleben zurückzukehren, sind nach wie vor schlecht. Geringe Rentenansprüche und Abschläge bei der Rente verschärfen das Armutsrisiko. Ihnen drohen aufgrund der Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters hohe Abschläge bis zu 18 Prozent, wenn sie gezwungenermaßen so früh wie möglich in Rente gehen.

Steigende Lebensmittelpreise, hohe Mehrwertsteuer, minimale Rentenanpassungen und Belastungen infolge der Gesundheitsreform schmälern die Rente weiter. Ab 2008 müssen Rentner dann zusätzlich auch höhere Beiträge in die Pflegeversicherung zahlen, denn im Vergleich zu den Arbeitnehmern profitieren sie nicht von der Absenkung der Arbeitslosenversicherung. (Sabine Kohls, 21.08.07)

CSU-Landtagsabgeordneter Kobler will Rente kürzen Hartz IV: Petition zur Übernahme von Schulkosten