Hartz IV offener Strafvollzug, das muss nicht sein

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HARTZ IV – offener Strafvollzug – unnötig und vermeidbar
Ein Diskussionsbeitrag von Gerhard Becker

Im Internet ist es nicht schwer die sehr klugen – ja genialen – Gedanken des Chefs der Drogeriekette dm, Goetz Werner über das lebenslange bedingungslose Grundeinkommen für JEDEN Bürger ausfindig zu machen. Der dm-Chef geißelt HARTZ IV als einen offenen Strafvollzug. Zu Recht, wie es wohl jeder Mensch, der längere Zeit mit HARTZ IV leben musste, bestätigen wird.

Nur die Politiker – die diese Erfahrung ja nie selbst machen müssen – sehen dass natürlich anders. Und wenn sie es dann wider Erwarten doch tun müssen – bekannt ist der Fall einer früheren SPD-Abgeordneten, die einst für HARTZ IV stimmte – dann sehen es auch solche Politiker ganz plötzlich genauso wie die Betroffenen. Nun wird derzeit (Juli 2007) von einem Aufschwung gesprochen. Da ein Teil der Langzeitarbeitslosen einen Job erhalten haben(hauptsächlich Billigjöbchen wie man in den Medien zuweilen hört), wird HARTZ IV als Erfolg gefeiert. Verschwiegen wird nur, dass diese Menschen genauso schnell wieder auf der Strasse landen werden, sobald es mit der Konjunktur vorbei ist. Die Arbeitslosen in Deutschland zählen immer noch ca. 3,5 Millionen. Das geht natürlich meilenweit an einer Vollbeschäftigung vorbei.

Eine Vollbeschäftigung wird nicht nur von dem dm-Chef ausgeschlossen. Kluge Köpfe unterscheiden zwischen der immer geringer werdenden Lohnarbeit – die zunehmend von Maschinen übernommen wird und der nicht entlohnbaren Arbeit, für die sich keine Firma interessiert, weil sie keinen Gewinn abwirft. Warum letztere nicht in einem erheblich größeren Umfang auf Langzeitarbeitslose übertragen und diese durch einen staatlich gestützten Kombilohn motiviert werden, bleibt ein Rätsel. Preiserhöhungen sind angesagt. Deutliche Preiserhöhungen. Nachdem wir uns schon an ständigen Preiserhöhungen im Energie- und Kraftstoffbereich sowie bei Gesundheitsaussgaben gewöhnen mussten, kommen nun noch Milchprodukte und Backwaren hinzu. Es trifft die Menschen also nicht auf "Nebenschauplätzen" des alltäglichen Lebens, sondern den Lebensnerv. Für Hartz IV-Empfänger ist das mindestens doppelt so hart.

Zwar fordern Politiker in diesem Zusammenhang eine Erhöhung des ALGII aber … Trotz der Erhöhungen der letzten Jahren im Bereich Energie und Gesundheit wurde erst vor wenigen Wochen das ALG II um 2-3 € erhöht. Lächerlich und beschämend wie in diesem reichen Land mit den Ärmsten umgegangen wird. Statt dessen versucht man das Ansehen der Hartz IV-Empfänger in den Medien systematisch zu schädigen, indem zweifelhafte Typen in der Öffentlichkeit behaupten, sie hätten keine Lust auf Arbeit und mit Hartz IV liese sich doch gut leben. Man reicht solche Gestalten durch die verschiedensten Talkshows oder stellt sie im Mittelpunkt von Reportagen. Dieses Bild von den arbeitsscheuen Hartz IV- Empfängern wird dann so im Raum stehen gelassen und für das geamtgesellschaftliche Mobbing gegen Hartz IV-Empfänger frei gegeben. Pflegenotstand ist vermeidbar! Auch der Pflegenotstand – den man lieber durch ausländische Billigkräfte kaschiert – ist für Hartz IV dankbares Gebiet – im realen positiven Sinne: Die in der Pflege herrschenden Missstände sind gewollt und wären leicht zu verhindern, mit den „Nebeneffekt“, dass die Arbeitslosigkeit erheblich abgebaut werden kann, ohne dass der Staat oder irgendwer mehr Geld hierfür und für die häusliche Pflege alter und behinderter Bürger ausgeben müsste.

Hierzu habe ich folgenden Vorschlag, den ich schon ungehört an einem bekannten Politiker meines Bundeslandes und an einer großen Zeitung schickte: Jedem arbeitslosen Bürger im arbeitsfähigen Alter, der nicht selbst krank ist, ist nach wenigen Schulungen (ca. 14 Tage) zu zumuten, dass er kranke und behinderte Menschen bezüglich der Grundpflege (Waschen, Verabreichen von Speise und Trank, Haushaltsführung) betreut (von Ausnahmen abgesehen, denen man aus moralischen oder psychologischen Gründen nicht so eine Tätigkeit anvertrauen würde). Da pflegebedürftige Menschen ohnehin Zuwendungen von der Pflegekasse erhalten, kann mit einem Teil dieses Pflegegeldes in Verbindung mit dem ALGII eine Art Kombilohn gestaltet werden, ohne dass mehr Geldmittel benötigt werden. Der andere Teil des Pflegegeldes käme der Behandlungspflege durch examierte Altenpfleger zu gute. Detailliert würde das bedeuten:

1. Grundpflege kann nach einer 3-4 wöchigen Schulung im Prinzip von jeden Bürger mit entsprechenden Interesse ausgeübt werden.

2. Dienstzeit 14 Tage hintereinander, dann 14 Tage frei.

3. Hier Beispiel Pflegestufe III, wo seitens der Pflegversicherung 1432€ und in Härtefällen 1918€ vorgesehen sind:

4. Die Behandlungspflege wird von exarmierten Altenpflegern durchgeführt (Mobiler Dienst) 1400€ Gehalt für exarmierte Altenpfleger für 12 Patienten täglich (ohne Waschen, derzeit müssen sie bis zu 15 Patienten täglich mit Waschen schaffen, eine reine Hetzerei), 30 Tage im Monat), entspr. 116,66€ je Patient.

Daraus ergibt sich folgende Rechnung: 1432€ von der Pflegekasse minus 116,66€ Kosten für die exarmierten Altenpfleger = 1306,34€ für zwei Hauswirtschaftliche Betreuer mit Grundpflege je Pflegefall. Aufgeteilt auf zwei Hauswirtschaftliche Betreuer sind das jeweils 653,17€ je Monat und Pflegefall. Die durchschnittliche Höhe der Entgelte, die Heimbewohnern 1998 in Rechnung gestellt wurden, betrugen in den alten Bundesländern 4.261 DM, in den neuen Bundesländern 3.307 DM.

Zum Beispiel: Ein 2-Personenhaushalt als Bedarfsgemeinschaft nach SGBII erhält rund 1000€ ALG II mit Mietzuschuss (von der ARGE) + 653,17€ (für seine hauswirtschaftliche und grundpflegerische Tätigkeit eines Mitgliedes der Bedarfsgemeinschaft) = 1653,17€. Arbeitet der andere Partner auch in einer geringfügigen Beschäftigung nach einem ähnlichen Modell, kann festgelegt werden, dass abzüglich der SV-Beiträge die Bedarfsgemeinschaft von zwei Personen maximal 1800€ Netto durch diesen Kombilohn erhält.

Damit wird für jeden alten Bürger, unabhängig von seiner Rente und ohne die Kinder oder andere Verwandte zu belasten, eine Zu-Hause-Betreuung statt Heimbetreuung möglich und er muss nicht in ein Pflegeheim abgeschoben werden. Damit wird die Situation auf dem Pflegemarkt entlastet und kommt Arbeitslosen wie kranken und alten Menschen zu Gute. Damit wird für JEDEN alten Bürger, unabhängig von seiner Rente und ohne die Kinder oder andere Verwandte zu belasten, eine Zu-Hause-Betreuung statt Heimbetreuung möglich und er muss nicht in ein Pflegeheim abgeschoben werden. Damit wird die Situation auf dem Pflegemarkt entlastet und kommt Arbeitslosen wie kranken und alten Menschen zu Gute.

Damit wird für jeden alten Bürger, unabhängig von seiner Rente und ohne die Kinder oder andere Verwandte zu belasten, eine Zu-Hause-Betreuung statt Heimbetreuung möglich und er muss nicht in ein Pflegeheim abgeschoben werden. Damit wird die Situation auf dem Pflegemarkt entlastet und kommt Arbeitslosen wie kranken und alten Menschen zu Gute. Damit wird für JEDEN alten Bürger, unabhängig von seiner Rente und ohne die Kinder oder andere Verwandte zu belasten, eine Zu-Hause-Betreuung statt Heimbetreuung möglich und er muss nicht in ein Pflegeheim abgeschoben werden. Damit wird die Situation auf dem Pflegemarkt entlastet und kommt Arbeitslosen wie kranken und alten Menschen zu Gute.

Damit wird für JEDEN alten Bürger, unabhängig von seiner Rente und ohne die Kinder oder andere Verwandte zu belasten, eine Zu-Hause-Betreuung statt Heimbetreuung möglich und er muss nicht in ein Pflegeheim abgeschoben werden. Damit wird die Situation auf dem Pflegemarkt entlastet und kommt Arbeitslosen wie kranken und alten Menschen zu Gute. Da es in der Zu Hause Betreuung üblich ist, dass die Pflegekraft freie Kost erhält, wäre dieser Anteil die einzigste finanzielle Leistung die der zu Betreuende aufbringen muss. Gegenüber den finanziellen Belastungen durch eine Heimbetreuung oder einer privaten Rund-um-die-Uhr-Betreuung ein sehr geringer Beitrag. Gleichzeitig kann damit jegliche illegale Pflege überflüssig werden und die Langzeitarbeitlosen in Deutschland hätten endlich wieder eine dauerhafte, sinnvolle und würdig bezahlte Beschäftigung, die nicht zu letzt auch ermöglicht, dass sich diese wieder am Konsum beteiligen können (gut für die Wirtschaft) und ihre Verarmung beseitigt wird (gut für das Gesundheitswesen, den Sozialämtern und ggf. für Kriminalität).

Da dass ALG II ohnehin an Leistungsberechtigten gezahlt und die 1432€ (Pflegestufe 3) ebenfalls ohnehin für die Pflege der Betreffenden ausgegeben werden muss, fallen so gut wie keine zusätzlichen Kosten für diese Pflegeform an. Da dass ALGII ohnehin an Leistungsberechtigten gezahlt und die 1432€ (Pflegestufe 3) ebenfalls ohnehin für die Pflege der Betreffenden ausgegeben werden muss, fallen so gut wie keine zusätzlichen Kosten für diese Pflegeform an. Hingegen sparen Kommunen und der Staat bezüglich der Heimpflegeplätze enorm, obwohl die Bedarfsgemeinschaft – wenn beide Partner in einem solchen Modell arbeiten – mit bis zu 1800€ Netto erheblich mehr erhält, als bei derzeitigen Modellen der Bürgerarbeit. Dadurch wäre diese Arbeitsform bzw. Bürgerarbeit auch für eine Dauerbeschäftigung nicht nur geeignet, sondern sogar empfehlenswert. Eine Vollbeschäftigung wäre – würde man dieses Prinzip auch für andere soziale und/oder arbeitsmarktfernen Gebieten anwenden – in kurzer Zeit möglich.

Zudem würde verhindert, dass ALG II-Empfänger, deren soziale Notlage ausnutzend, in verschleierten scheinselbstständigen Tätigkeiten ohne sozialen Schutz, gelockt oder teils gepresst werden. Dort erhalten sie als „Hauswirtschaftlicher Familienbetreuer“ ohne sozialen Schutz, ohne Anspruch auf Krankengeld und Urlaub und unter Aufbringung der gesamten Aufwendungen für die Sozialversicherungen als Selbstständige ein Bruttogehalt zwischen 1150 und 1400€, während sich die Auftragsfirmen durch den Einsatz ihrer selbstständigen „Mitarbeiter“ eine goldene Nase verdienen.

Ein solcher privater Pflegeplatz kostet den Pflegebedürftigen 6000€ monatlich, abzüglich des Anteils, den die Pflegekasse zahlt. Für den Durchschnittrentner oder einem durch Geburt, Krankheit oder Unfall jüngeren Behinderten und Pflegebedürftigen unbezahlbar (daher der Drang nach illegaler Beschäftigung von Ausländern auf diesem Gebiet). Deshalb ist die von mir vorgeschlagene Form so notwendig, um allen betroffenen Menschen eine würdige Pflege in ihrem zu Hause – oft das einzigste Schöne, was ihnen geblieben ist – zu ermöglichen. Zudem können sie von Menschen aus ihrer Region betreut werden und die Betreuer müssen nicht kreuz und quer durch die ganze Bundesrepublik fahren, um zu ihren Einsatzorten zu gelangen. Außerdem ist gewährleistet, dass sie von den gleichen Betreuern gepflegt werden können, so dass sie feste Bezugspersonen haben.

Gerade letzteres wird von privaten Pflegediensten oft bewusst unterbunden. Auch werden die examierten Altenpfleger entlastet. Sie können sich in Ruhe auf die Behandlungspflege konzentrieren und die Hauswirtschaftlichen Familienbetreuer werden wegen Arbeitskräftemangel nicht länger halbillegal mehr oder weniger teilweise zur Behandlungspflege herangezogen (man spricht hier auch von Grauzonen), sondern können sich ihrerseits auf die Grundpflege konzentrieren. Auch Pflegebedürftige mit einer niedrigeren Pflegestufe können so zu Hause betreut werden. Dann mag keine 24-Stunden-Pflege notwendig sein, so dass eine Person 2 oder sogar 3 Pflegebedürftige betreut. Es geht also hier um eine Art zweckgebundenen Kombilohn, der allen nützt. Träger für diese geförderten Pflege könnten Arbeitsgemeinschaften von Kommunen (oder schon bestehenden ARGEN) und der Pflegeversicherungen werden (Dritter Arbeitsmarkt für ältere ALG II-Empfänger, generell zwar ab dem 45. Lebensjahr, beginnend jedoch ab 50. Lebensjahr, erst wenn in dieser Altersgruppe nicht genügend geeignete Kräfte gefunden werden, bis zum 45. Lebensjahr oder jüngere arbeitsfähige Bürger, aber mit gesundheitlichen Problemen absinkend).

Ansonsten müsste der Staat ein Auge darauf haben, dass nicht private Heime oder gGmbH-Pflegestiftungen auf diese Weise Kosteneinsparungen an Personal vornehmen, indem sie dann massiv in die Zu Hause-Betreuung einbrechen und auf Staatskosten niedrige Löhne für die Hauswirtschaftlichen Betreuer bezahlen. Dieses Projekt muss eine Kombilohn-Maßnahme bleiben oder aber die genannten Heime bzw. Pflegestiftungen oder Verbände zahlen den Hauswirtschaftlichen Betreuern 1653,17 als Nettolohn als reguläre Arbeitnehmer (1. Arbeitsmarkt). Derzeit ist es so, dass 1€-Jober als Hilfskräfte in Pflegeheimen zwar als Hilfskräfte geplant, aber erheblich mehr Leistungen bringen müssen, soll heißen: Sie werden als Billiglohnkräfte nur ausgenutzt. Die Heime sparen Kosten, aber die Kommunen und der Staatshaushalt hat nichts davon, weil die 1€-Jober im vollen Umfang von den Leistungen der ARGEN abhängig bleiben.

Auch der Konsum und damit die Wirtschaft werden nicht angekurbelt. Völlig anders bei meinem Vorschlag, wo ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung zum aktiven Konsum zurück kehren kann, von den positiven sozialen und ethischen Folgen, insbesondere auch für die Kinder aus solchen Familien, ganz zu schweigen. Auch muss – da hier Steuermittel mit verwendet – festgelegt werden, ab welcher Rentenhöhe ein betroffener Haushalt diese geförderte Form der Zu Hause-Pflege in Anspruch nehmen darf. Es ist nicht einzusehen, dass pflegebedürftige Rentner mit einer hohen Rente (oder deren um das Erbe bangenden Angehörigen) dann von ihrer derzeitigen privaten Pflege auf diese umsteigen. Es geht hier um die Betreuung von Menschen, die keine 4600€ monatlich für ihre Pflege aufbringen können. Da der Pflegeeinsatz in der Wohnortnähe stattfindet, ist ggf. auch ein wöchentlicher Wechsel möglich (für das Familienleben von Ehepaare günstiger). Behinderte unter 65. Jahren sollten generell ein Anspruch auf eine Zu-Hause-Betreuung haben. Es besteht ein direkter Zusammenhang zwischen den Pflegenotstand und der Weigerung Langzeitarbeitslose über Kombilohn oder ähnliche Fördermaßnahmen für die Grundpflege einzusetzen. Hier zeigt sich, dass aus Kostengründen in betriebswirtschaftlicher Hinsicht keine Pflege in dem Umfang vorgenommen werden kann, wie es nötig wäre. Dass können weder die zu Pflegenden noch die Pflegekassen sich leisten. Um so wichtiger ist diese ergänzende Pflege – wie oben beschrieben – durch willige Langzeitarbeitslose.

Wenn politisch gewollt, kann also sehr wohl entscheidend und flächendeckend gegen diese Missstände, gegen illegale Pflege oder das unwürdige Abschieben in Pflegeheimen, wo man oft kaum Zeit für die Pflegebedürftigen hat, vorgegangen werden. Wenn politisch gewollt, kann dass auch relativ schnell und unbürokratisch getan werden. Ich fürchte aber, gemäß dem deutschen Wesen, dass man erst langwierige Probeprojekte ins Leben ruft, mit dem Ergebnis, dass eine entsprechende Lobby diese Möglichkeit als undurchführbar einstuft. Es wäre zu wünschen, dass mit dem gleichen politischen und administrativen Willen und Elan, mit dem Hartz IV eingeführt wurde, die ALGII-Empfänger auf diese Weise wieder eine Chance erhalten und zwar schnell. (Diesen Artikel schickte ich Anfang des Jahres per Email an dem Arbeitsminister von Sachsen-Anhalt und vor wenigen wochen an die FAZ – keine Reaktion. (Ein Leserbeitrag von Gerhard Becker, 04.08.07)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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