Umgang mit falschdatierten Hartz IV-Bescheiden

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Aufklärung zum Umgang mit falschdatierten Hartz IV-Bescheiden der BA

Bei den falschdatierten Hartz IV-Bescheiden der BA (Berichte dazu auf www.gegen-hartz.de und www.erwerbslosenforum.de) gibt es nun eine Mitteilung des Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa des Landes Schleswig-Holstein, indem erklärt wird, wie dennoch das Versanddatum der BA entschlüsselt werden kann. Diese Mitteilung hat das zuständige Ministerium auf wiederholten Anfragen von J. Lüdemann mitgeteilt. Im folgenden die Erklärung von J. Lüdemann:

Ich selber war und bin ebenfalls ständig von falschdatierten Bescheiden betroffen und habe das dann, nach Untätigkeit bzgl. Erklärungen bzw. auch Ausflüchten durch die zuständige ARGE in Eigeninitiative das "Ministerium für Justiz, Arbeit und Europa des Landes Schleswig-Holstein" (im Folgenden "MJAE" genannt) mit entsprechender Beschwerde, die ich am 29.06.2007 verfasste, konfrontiert.

Mit Eingangsdatum 11.07.2007 erhielt ich nunmehr ein Schreiben mit Datum vom 09.07.2007 welches das "MJAE" mir inclusiv aufschlüsselnder Antwort durch die dortige Mitarbeiterin Frau Bergmann zuschicken liess.

Die Aufschlüsselung der fraglichen und als falsch datiert monierten Bescheide ergibt sich gemäß nun folgend zitierter Antwort des "MJAE" wie folgt: "Allerdings befindet sich auf dem versandten Schriftstück eine sog. Freimachungszeile, die i.d.R. über dem Adressfeld eingedruckt ist. Bei der von Ihnen beigefügten Anlage z.B. 442/000012608/22/96052 – 06.07/0,55 EUR. Über diese DV-Freimachungszeile erhält man Aufschluss über das "Produktionsdatum" des Schriftstücks. Die in o.g. Beispiel angegebene Zahl vor der Postleitzahl "96052" kennzeichnet den Produktionstag, die Zahl nach der Postleitzahl den Monat und das Jahr. Im vorstehenden Beispiel ist der Produktionstag also der 22.06.2007."

Diese Fakten eines zuständigen Ministerium (hier das "MJAE" Schleswig-Holstein) stelle ich nun der Allgemeinheit öffentlich zur Verfügung, damit sich die Betroffenen informieren können, wie sie den Nachweis des Versand und damit der frühestmöglichen tatsächlichen Zustellung rechtskräftig belegen können. (Leserartikel von J. Lüdemann- 16.07.07)

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