Studiengebühren: Klage gegen Uni Münster

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Am 14. März wurden auch an der Universität Münster Studiengebühren in Höhe von 275 € eingeführt. Diese sollen nach den Vorstellungen des Rektorats ab dem Wintersemester 2007/2008 von allen Studierenden erhoben werden. In der vergangenen Woche erhielten deshalb alle Studierenden zusammen mit ihren Rückmeldeunterlagen die Aufforderung 275€ zusätzlich an die Uni zu überweisen.

„Für viele, insbesondere ausländische Studierende ist dies ein harter Schlag“, so André Schnepper, Hochschulpolitikreferent im AStA. „Die Zahlen der anderen Hochschulen in NRW zeigen dies in aller Deutlichkeit. So ist beispielsweise der Anteil der ausländischen Studierenden an der Uni Bonn um mehr als 60 Prozent zurückgegangen.“

Diese Meinung vertreten auch die beiden Münsteraner Jura-Studentinnen Susanne Eckhardt und Hilla Staib. „Studiengebühren sind sozial ungerecht und selektiv, denn sie versperren gerade Menschen aus bildungsfernen und finanzschwächeren Schichten den Zugang zum Hochschulstudium, macht Susanne Eckhardt deutlich. „Des weiteren sind wir der Ansicht, dass die Erhebung von Studiengebühren rechtswidrig ist. Aus diesem Grund haben wir am 03.07.2007 mit Unterstützung des AStA Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Uni-Verwaltung eingereicht.“

Die damit ausgelöste gerichtliche Auseinandersetzung ist nicht die erste ihrer Art in NRW. Auch an anderen Hochschulstandorten haben sich die Studierenden mit juristischen Mitteln gegen die Einführung von Studiengebühren zur Wehr gesetzt. In den vergangenen Wochen wurden in einigen Fällen auch bereits die ersten Urteile gefällt, die für die Studiengebührengegner durchweg positiv ausfielen.

Das Verwaltungsgericht Minden kam beispielsweise zu der Auffassung, dass die Satzung zur Erhebung von Studiengebühren in Bielefeld rechtswidrig ist und dass Studiengebühren, sollten sie sich als unsozial erweisen, gegen den UN-Sozialpakt und somit gegen Bundesrecht verstoßen. „Der dramatische Rückgang der Gesamtstudierendenzahl um mehr als 120.000 und die rückläufigen Einschreibungszahlen in NRW sind ein unübersehbares Zeichen dafür, dass Studiengebühren unsozial sind, empört sich Hilla Staib. „Wir rechnen uns deshalb gute Chancen aus, die Einführung von Studiengebühren an der Uni Münster auf juristischem Wege wieder zu kippen.“

Der gleichen Ansicht sind auch ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen.
5.200 von Ihnen haben bisher ein Unterstützungsschreiben unterzeichnet, mit dem sie zum Ausdruck bringen, dass sie weiterhin gegen Studiengebühren sind. „Von der Klage profitieren nicht nur die Klägerinnen sondern alle Studierenden, denn im Erfolgsfalle muss die Uni allen die Studiengebühren zurückerstatten“, zeigt sich der AStA-Vorsitzende Veith Lemmen zuversichtlich. (11.07.07)

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