Hartz IV: AOK bereichert sich an Erwerbslose?

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Hartz IV: Bereichert sich die AOK an Erwerbslose?

Ausgangssituation Ehepaar: beide Langzeitarbeitslos, 55 und 57 Jahre, beziehen bis Februar 2007 ALG2, Ehemann macht eine Erbschaft in Höhe von 26000,-Euro, ARGE stellt daraufhin Bezug von ALG II ein wegen fehlender Bedürftigkeit.

Die Ehefrau versichert sich freiwillig bei AOK und der Ehemann ist daraufhin Familienversichert. Als Beitrag wird festgesetzt ca. 130,-€/Monat Krankenversicherung. Beide haben nach wie vor kein Einkommen und leben vom Sparvermögen. Der Ehemann ist chronisch krank mit beidseitigem Glaukom und seit Jahren in medizinischer Behandlung mit Medikamenten bedarf. Die Familie stellt nun Antrag auf Befreiumg der Zuzahlung zu den Medikamenten (1%-Regel).AOK-Geschäftsstelle erklärt das Erbe (26000,-€ ) als Einkommen und definiert davon 1% als Zuzahlungsbetrag, hier genannt 222,80,-€, bevor eine Befreiung erfolgen kann.

So einfach geht das: Man greift sich "Vermögen" und deklariert es als Einkommen. Man entlässt Mitglieder der Gesellschaft aus der Fürsorge, "du hast ja genug zum Leben, hast ja 35 Jahre gearbeitet und deine Altersvorsorge "auf die Kante gelegt" – da kannst du jetzt erstmal deine "persönliche Freiheit" wagen und den Staat unterstützen, hast ja lange auf seiner Tasche gelegen.." ich wollte Sie auf diese Problematik der aus dem Rahmen fallenden Mitglieder dieser Gesellschaft aufmerksam machen. Denn es gibt sie die Bürger, die nichts von der Gesellschaft bekommen, aber in dieser Gesellschaft leben, ja ich bin mal so dreist und sage auch diese Gesellschaft mit ehrlich erworbenem Geld und Vermögen, mit am Leben zu erhalten, obwohl sie schneller wieder arm sind als die Erblasser sterben können.

Trauriges Land. Aber was sind schon Einzelfälle, wir sind ja global sozial. Richtig ist:
• Erbschaften sind nur relevant in der Betrachtung eines Antrages nach SGBII und zählt dort als einmaliges Einkommen für den Zuflussmonat und kann zur Aufhebung des Leistungsbezuges führen

• Erbe ist kein Einkommen im Sinne des Einkommensteuergesetzes, es unterliegt der Erbschaftssteuer und gilt als Vermögenszufluss.Vermögen darf nicht als Gesamteinkommen in Betracht gezogen. werden, lediglich die daraus erzielten Gewinne (sprich Kapitalzinsen, etc..)

• Für den Antrag auf Befreiung von Medikamentenzuzahlung ist der Zufluss einer Erbschaft nicht relevant und hier Gegenstandslos

• In einem Urteil des Sozialgericht Koblenz (Az. S 11 KR 537/05) wurde entschieden, das Erbschaft nicht beitragspflichtig sei. Die AOK behauptet nun "Zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt gehören alle Einnahmen, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts bestimmt sind und zwar ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung, soweit sie gegenwärtig zur Verfügung stehen (BSG, Urteil vom 24.07.1985 – 8 RK 36/84 -, USK 85245)."

Erstens steht die Summe so nicht komplett zur Verfügung, zweitens ist es eine Formulierungssache: Hätten wir bei der Beantragung der Zuzahlungsbefreiung Auskunft erteilt, .. wir leben von Sparvermögen,… existierte das "Gespenst" Erbschaft gar nicht. Der AOK bin ich nicht verpflichtet eine Erbschaft anzuzeigen. 2. Sparvermögen werden nicht herangezogen zur Beurteilung der Belastungsgrenze.

Also wieso kommt die AOK dazu unser Sparvermögen zu berauben. Von welchem Geld wir letztlich leben, oder ob die Gesamtsumme auf dem Girokonto liegt hat die AOK nicht zu interessieren. Dieser unsagbare Zustand ist lediglich im SGB II zu ertragen, solage es dort keine ordentliche Rechtssprechung gibt. Wir haben nach wie vor keinerlei Einkommen, außer den Zinsen des bisherigen und des zugeflossenen Vermögens. und ewig kann man ja auch nicht von dieser Summe leben, damit wir schneller wieder ALG II bekommen dürfen, hilft uns hier ja die AOK beim Verzehr. Nur die Zinsen sind Einkommen und zur Betrachtung relevant. Da es sich aber um Einkommen handelt, das weniger als 350.-€/Monat beträgt und hier eine chronische Erkrankung vorliegt kommt nur eine Belastungsgrenze in Höhe von ca 41,40€ in Frage.

Aber dieser ganze Vorgang zeigt deutlich die Würdelosigkeit und die Raffgier dieser Gesellschaft. Traurig genug, dass in diesem "Sozial-Gefüge" Bürger Ihre Alterssicherung verzehren müssen. Wir zahlen dieses "Elend" selbst. Für solche Fälle wie dieser hier, ist diese Gesellschaft nicht eingerichtet und es herrscht ein Raum für Willkür. Bürger dieses Staates, werden per Gesetz beraubt, unvorstellbar Wir sind gezwungen, in Freiheit und Würde unser Altenteil zu entsorgen, entwürdigen wird man uns wieder früh genug.. Sollte jemand mir in diesem Falle durch Hinweise weiterhelfen können, wäre ich dankbar. Ein Leserbeitrag von Dieter Hammerl, 01.07.07)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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