Hartz IV: Minimale ALG II Regelsatz- Erhöhung

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Erhöhung des Regelleistungen bei Alg II und Sozialgeld ab dem 01.07.2007

Zum 01. Juli 2007 werden die Regelsätze beim Arbeitslosengeld II (Alg II) und dem Sozialgeld minimal erhöht. Im Zuge der Rentenanpassung soll nun auch der ALG II Regelsatz leicht angehoben werden. Je nach Einstufung des Bedarfs, werden alle ALG II und Sozialgeld Regelsätze um 2 Euro angehoben. Die Regelleistung werden seit Jahren nicht mehr durch den sogenannten "Warenkorb" ermittelt, sondern duch die" Einkommens- und Verbrauchsstichprobe" des Statistischen Bundesamtes. Herangezogen werden die Ausgaben der unteren 20 % (exclusive Leistungsbeziehende), also in hohem Maße RentnerInnen. Deshalb gibt es einen Zusammenhang zwischen der Rentenanpassung und der Regelsatz- Erhöhung. Die Rente wird nämlich ebenfalls zum 1. Juli um 0,54 Prozent angehoben.

Aufgrund der Mehrwertsteuer- Erhöhung stellt die "Regelsatzanpassung" keine Erhöhung dar, sondern eben nur eine Anpassung, die mehr als Überfällig und Unzureichend ist. Wir haben Ihnen eine Kurzübersicht erstellt, damit Sie einen Überblick auf die einzelnen Regelsatz. Anpassungen haben.

Übersicht:
Alleinstehende: 347 Euro monatlich (100 Prozent)
Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahr: 208,00 (60 Prozent)
Kinder ab Beginn des 15. Lebensjahr: 278,00 (80 Prozent)
Partner/in ab Beginn des 19. Lebensjahr: 312,00 (90 Prozent)

Tabelle als Download
Übersicht inkl. aller Sonderleistungen

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