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Hartz IV: Arge Skandal Bochum geht in die 2. Runde

ARGE Skandal Bochum: Trauriger Gipfel im Fall der mittels Eingliederungsvereinbarung
aberkannten Kinderbetreuung erreicht.

Mögliches Szenario von Amts wegen: Kind schläft auf Luftmatratze zwischen Herd und Kühlschrank, Vater wird ins Ausland delegiert und der Großvater muss ins Heim !

Wie berichtet, wurde einer Mutter in Bochum das Recht auf Kinderbetreuung mittels Eingliederungsvereinbarung aberkannt; im Zuge dessen hilft nun der Kindesvater bei der Betreuung seiner Tochter. Da er aber nur in einer winzigen Wohnung in einer Zechenhaushälfte wohnt, die über den Räumlichkeiten des schwer kranken Großvaters seiner Tochter liegt und dies bei dem
lebhaften Kind immer wieder zu Komplikationen führt, bat er bei der ARGE Bochum um Hilfe.

Er möchte in unmittelbarer Nähe eine andere Wohnung beziehen, um so auch das Umgangsrecht einigermaßen gestalten zu können. Dies wurde auf Anfrage bei der Sozialbehörde kategorisch abgelehnt. Mehr Wohnfläche als er jetzt habe (Zimmer und Küche, 30 qm, effektive Wohnfläche ,15 qm...) stehe ihm laut Aussage der Leistungsabteilung nicht zu und mehr Miete als jetzt würden sie nicht übernehmen. Auf die Frage, wo sein Kind denn momentan schlafen solle, bekam er die Antwort: "Auf einer Luftmatratze!"

Daraufhin unternahm der Vater bei der Beschwerdestelle der ARGE einen weiteren Versuch, bei dem ihm gesagt wurde, dass man keine "Überbelegung" oder sonstige wichtige Gründe sehe.Stattdessen wurde er gefragt wieso er denn als Fachkraft immer noch keine Arbeit habe und ob er nicht bereit ist ins Ausland zu gehen, da gäbe es welche und man würde ihn beim Wegzug selbstverständlich unterstützen !

Prima, dann sieht ihn seine Tochter dreimal im Jahr und der pflegebedürftige Großvater muss dann notgedrungen ins Heim, da seine Versorgung sonst nicht mehr sichergestellt ist. Fordern und Fördern... gewiss doch und zwar das Problem außer Landes ! (Ein Leserbeitrag von Martin Gerahrd Wegener, 22.06.07)

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