Hartz IV: Wuppertaler Einsatz von 1-Euro-Jobbern

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Illegaler Einsatz von Ein-Euro-Jobbern

Phantasievoll aber schlichtweg illegal: Weil die Stadt die Planung der Stadiontribüne in den Sand gesetzt hat, sollen nun Ein-Euro-Jobber ran. Tacheles e.V. hat hierzu kritische Fragen im ARGE-Beirat eingereicht denn der Verein meint: Das verstößt klar gegen gesetzlichen Vorgaben.

Was für die einen ein genialer Zug zum Wohle der Allgemeinheit ist, bezeichnet der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. als Subventionsbetrug. Die gesetzliche Voraussetzung für die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten ist nämlich die Zusätzlichkeit
und der dem öffentlichen Interesse dienende Zweck der Tätigkeiten von Arbeitslosengeld II-Beziehern, die einer Arbeitsgelegenheit eingesetzt werden. Diese Vorschriften sollen die Verdrängung von regulärer Beschäftigung durch Ein-Euro-Jobber verhindern, deren Arbeitskraft quasi mit Arbeitslosengeld II, Eingliederungsmitteln des Bundes und den Leistungen für die Unterkunft der Kommune subventioniert werden.

Während sich in Falle des Stadionbaus über das zweite Kriterium des öffentlichen Interesses trefflich streiten lässt, sind zusätzliche Tätigkeiten ganz klar einzugrenzen. Es sind eben keine Arbeiten und Aufträge, die zuvor öffentlich ausgeschrieben wurden und nun
aufgrund knapper Kassen oder schlechter Planung nicht ausgeführt werden können. Es sind auch nicht solche Tätigkeiten zusätzlich, für die aufgrund von Kürzungen in bestimmten öffentlichen Haushaltsbereichen plötzlich keine Mittel mehr vorgesehen sind. „Aber genau solche Tätigkeiten werden in immer größerem Umfang durch bundesweit mehr als 300.000 Ein-Euro-Jobber erledigt“, sagt Harald Thomé vom Verein Tacheles. „Das betrifft unter anderen die Bereiche Friedhofs- und Grünflächenpflege, Sportanlagen, Forstwirtschaft aber auch Erziehung, Bildung und Pflege usw. Gleichzeitig werden hier sozialversicherungspflichtig
Beschäftigungsverhältnisse im gro0en Stil abgebaut.“

Bereits im vergangen Jahr hat der Bundesrechnungshof die Vergabepraxis bei den Arbeitsgelegenheiten stark kritisiert. Die Prüfer hatten unter anderem beanstandet, dass bei 25 % der Arbeitsgelegenheiten die Fördervoraussetzungen nicht vorgelegen hätten, weil die zu erledigenden Tätigkeiten nicht im öffentlichen Interesse, nicht zusätzlich oder nicht wettbewerbsneutral seien. Zudem hätten bei weiteren 50 % aller Maßnahmen keine verlässliche Kenntnisse über die Maßnahmeninhalte vorgelegen, so dass auch hier Zweifel an deren Förderungsfähigkeit bestünden. „Hinter dieser Verschleierungstaktik steckt sehr oft Methode“, behauptet Thomé, „denn so können die ‚Mitnahmeeffekte’ bei den Arbeitsgelegenheiten besser verheimlicht werden.“

„Im Fall der Ein- Euro-Jobber zum Umbau des Wuppertaler Stadions wird deutlich, wie Eingliederungsmaßnahmen rechtsmissbräuchlich zur Schonung der Stadtkasse eingesetzt werden sollen. Durch den hier vorgegebenen Weg wird eine unmittelbare Konkurrenz zur Bauwirtschaft geschaffen,“ urteilt Thomé, der auch Mitglied im Beirat der ARGE ist. Weil das Beispiel des Stadions exemplarisch für solche Rechtsverstöße ist und weil es eine um sich greifende „laxe Haltung“ vieler Verantwortlichen dokumentiert, will Thomé dem am Mittwoch tagenden ARGE-Beirat viele kritischen Fragen auch zur Rechtsmäßigkeit des Stadionprojekts stellen. Er habe nichts dagegen, wenn die ARGE Wuppertal die Eingliederungsmittel in sinnvolle Qualifizierungsmaßnahmen steckt, aber eine Stadiontribüne sei eben keine Lehrwerkstatt.

Die Mittel von Bund und Kommune für Arbeitslose und Eingliederungsmaßnahmen sind nicht für die Errichtung des WSV-Fanblocks einzusetzen. „Das hat wirklich nichts damit zu tun, dass ich den Wuppertaler Fans und dem Verein kein anständiges Stadion gönnen
würde“, fügt Thomé an, „aber diese Art von Subventionierung kann nicht geduldet werden, denn sie führt mittelfristig zum Abbau von Arbeitsplätzen und öffentlichen Fördermitteln.“ Und zwar in allen Bereichen, in denen Ein-Euro-Jobber die Lücken stopfen müssen. (Tacheles-Sozialhilfe e.V., 05.06.07

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