Studiengebühren: Gebührensatzung rechtswidrig

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Studiengebühren:

Verwaltungsgerichte entscheiden: Studiengebührensatzungen rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat einer Klage gegen die Studiengebührensatzung der Uni Siegen stattgegeben. Die Richter sehen es als erwiesen an, dass der Ausschluss der Öffentlichkeit bei der entscheidenden Senatssitzung gegen geltendes Recht verstoßen hat. In Verbindung mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ist die Studiengebührensatzung damit rechtswidrig.

Die Klage hat eine landesweite Tragweite: An vielen Hochschulen waren die Satzungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit beschlossen worden und in fast ganz NRW sind ähnliche Klagen anhängig. Studierendenvertreter feierten die Entscheidung: "Wir sind überglücklich, dass mit diesem Urteil die unsozialen Studiengebühren in NRW vor dem Aus stehen. Die Senate können nicht unter Polizeischutz Entscheidungen gegen die Studierenden treffen," kommentiert Daniel Weber, einer der Koordinatoren der Sammelklagen in NRW das Urteil. Die ASten hatten unlängst immer wieder auf die Abschreckungswirkungen von Studiengebühren und die desolate Verwendungspolitik einzelner Hochschulen protestiert. Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Az.: 4 L 980/06- veröffentlicht, 26.05.07

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