Bundesverfassungsgericht verhandelt über Hartz IV

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Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe ist der Grund der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht

Der Streit zwischen Bund und Länder dauert schon seit 2005 an, da sich der Bund bisher nur mit 2,5 Millarden Euro an den Hartz IV Miet- und Nebenkosten beteiligt. Der Bund zahlt hingegen zahlt den Arbeitslosengeld II (ALG II) Anteil. Mittlerweile hat jedoch das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Anteil des Bundes ausreicht- nämlich für die Kosten des ALG II Regelsatzes aufzukommen.

Nun setzt sich jedoch der Streit zwischen Bund und Ländern fort, da aus Sicht der Kreise und Städte die Kosten für Hartz IV "ungerecht aufgeteilt" sind. Konkret geht es um die Frage, ob es die "Arbeitsgemeinschaften" überhaupt geben dürfe. Denn die Frage lautet für die Städte und Kreise: "Darf der Bund in die finanzielle Selbstverwaltung eingreifen?" Bislang ist es so, dass der Bund den Ländern bei Hartz IV vorschreibt, welche finanziellen Ausgaben zu tätigen sind. Nach Meinung des Städtetages ist aber so, dass es Verfassungsrechtlich vorgeschrieben ist, dass diese Autonomie gewahrt werden muss. Wenn der Bund Aufgaben zuteilt, so müssten diese auch vom Bund übernommen werden. Bei den Arbeitsgemeinschaften ist dies jedoch nicht gegeben. Für den hohen Kostenaufwand müssen die Kreise und Städte aufkommen, lediglich der Rahmen (Computer und Software) werden gestellt. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wird erst im Spätsommer erwartet. (22.05.07)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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