Klage für mehr Hartz IV Regelsatz zurück gewiesen

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Kredit & Hartz IV

Erneute Klage um einen höheren ALG II Regelsatz vom Bundes-Sozialgericht abgewiesen
Erneut wurde eine Klage um einen höheren Arbeitslosengeld II Regelsatz zurück gewiesen. Das Bundes-Sozialgericht in Kassel sieht keinen verfassungsbedenklichen Hintergrund bei dem ALG II Regelsatz. Mehr ALG II sei auch dann nicht gerechtfertigt, wenn der Betroffene einen Kredit abzahlen muss. Der Kläger hatte einen Kredit während der Zeit der früheren Arbeitslosenhilfe aufgenommen. Auch dies sei für das Gericht kein Grund, für mehr Sozialleistungen. (Bundessozialgericht Kassel B 11b AS 5/06 R)

Bei den Tilgungsraten für ein Eigenheim sieht es ähnlich aus. Das Das Hessische Sozialgericht hatte eine Klage zurück gewiesen, da die Tilgungsraten "zum Vermögensaufbau" dienten (Urteil: Z L 7 AS 225/06). Der Zweck zur Grundsicherung für Menschen, die von Hartz IV leben müssen, sei nach Ansicht des Gerichtes nicht erfüllt. Lediglich die Darlehenszinsen für ein Eigenheim werden zu den Miet- und Nebenkosten dazu gerechnet. Bei Wohneigentum zählen zu den Nebenkosten Kreditzinsen für den Wohnungsbaukredit, Grundsteuer, Gebäudeversicherung sowie die üblichen auch bei Mietwohnungen anfallenden Kosten (Wasser, Müll, Straßenreinigung etc.). Auch Instandhaltungskosten (im wörtlichen Sinne) werden übernommen, allerdings nicht pauschal, sondern nur auf Einzelantrag. (18.05.07)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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