Hartz IV: Neue Vorschriften zu den Heizkosten

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Hartz IV

Neue Verwaltungsvorschrift für den Oberlausitz-Kreis (NOL) bei Übernahme der Heizkosten. Viele ALG II-Empfänger im NOL-Kreis erhielten zum neuen Bewilligungsbescheid folgenden Zusatz:

WICHTIGE HINWEISE ZUR BERÜCKSICHTIGUNG DER HEIZKOSTEN "Ab dem 1.6.2007 gilt für die Kosten der Unterkunft und damit auch für die Heizkostenerstattung für Sie die Verwaltungsvorschrift zur Übernahme von Kosten für Unterkunft und Heizung gemäß § 22 i. V. m. § 27 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) Grundsicherung für Arbeitslose und §29 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) Sozialhilfe für den NOL. Mit Beginn des neuen Bewilligungsabschnitts erhalten Sie für Ihren Brennstoffbedarf (z. B. Heizöl, Gas, Kohle usw.) einen monatlichen Abschlag von 1/12 Ihres tatsächlichen Brennstoffverbrauches, jedoch höchstens des angemessenen Bedarfs gemäß der oben genannten Verwaltungsvorschrift. Der angemessene Bedarf pro Monat wird von der Arge anhand der Personenzahl in der Haushaltsgemeinschaft und der Wohnfläche ermittelt und Ihnen mit der monatlichen Leistung ausgezahlt.

Ein individuell höherer Bedarf kann leider nicht berücksichtigt werden; auch eine Auffüllung mit einem eventuell unter den angemessenen Kosten liegenden Bedarf der anderen Bestandteile der Kosten der Unterkunft (Schuldzinsen, Betriebskosten) ist nicht statthaft. Beachten Sie bitte, dass Sie die monatliche Rate in Höhe von 65,28 EUR für Brennstoffe entsprechend ansparen, damit die finanziellen Mittel bei der nächsten Bestellung zur Verfügung stehen. Sollten Sie dies nicht tun, kann Ihnen die ARGE bei Lieferung der Brennstoffe keine weiteren Heizkosten zahlen.“ Betrifft ein Eigenheim von 86 qm /3 Pers. Tatsächlich anfallende Monatsrate vom Gasversorger: 174,75 EUR – davon werden ab 1.7.07nur noch 65,28 EUR übernommen. Jeder Hausbesitzer, besonders jene, deren Häuser vor 1960 erbaut wurden (und nicht wärmegedämmt sind) weiß, das bei den heutigen Gaspreisen entweder die Heizung ausbleiben muss, oder aber durch Schulden beim Gasversorger, die Zwangsversteigerung droht.

Dazu kommt, das die Hilfeempfänger weder das Wetter noch den Gaspreis beeinflussen können. Obwohl es bei Mietwohnungen ein Limit für KdU und Heizung in € pro Person gibt, wird bei Eigenheimbesitzern deren sonstige KdU gering sind, kein Ermessensspielraum gelassen. Diese skandalöse Vorgehensweise stellt in meinen Augen eine Enteignung aller Betroffenen dar, die der Wirtschaft und der Politik glaubten: "Die eigenen vier Wände sind die sicherste Altersvorsorge". Sicher ist in diesem Land nur der Tod, und der wird bei vielen Hilfeempfängern durch die Machenschaften der Politik und Wirtschaft direkt oder indirekt forciert. (Ein Leserbeitrag von Monika H.- 11.05.07)

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