Der Wind weht kälter für Hartz IV-Betroffene!

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ARGE – Zwangumzüge und Heizkosten

Sozialausschuss: Der Wind weht kälter … für Hartz IV-Betroffene !

Bis zu 400 „Bedarfsgemeinschaften“ mussten ihre Wohnung räumen, berichtete die ARGE am gestrigen Donnerstag, 3. Mai 2007 im Sozialausschuss. Deutlich weniger als die einmal befürchteten 800, aber ein Vielfaches von dem, was ehedem als tolerabel bezeichnet wurde. Doch ging nicht der gewohnte Aufschrei durch den Sitzungssaal – offensichtlich war im Vorfeld bereits alles abgesprochen.

Ähnliches ist zu vermuten beim Thema „Heizkosten“: da will die ARGE weitermachen wie bisher – die Versammelten nahmen es zustimmend zur Kenntnis.

Zwar versucht die ARGE nun, die Heizkosten-Richtlinie „gerichtsfest“ zu machen, indem in einer (neu einzufügenden) Vorbemerkung ausgeführt wird, „ … dass Leistungen für Heizung grundsätzlich in tatsächlich anfallender Höhe zu erbringen sind“. Tatsächlich will sie das aber nur solange tun, „wie sie vom Leistungsberechtigten noch nicht beeinflussbar waren …“. Das könne zwei – drei Heizperioden in Anspruch nehmen – uns sind Kürzungen aber bereits seit Anfang 2006 bekannt.

Der Antrag der PDS-Fraktion, Hartz-IV-Betroffenen ein unentgeltliches Girokonto zu ermöglichen, wurde zur Abklärung an die Sparkasse verwiesen. Verbunden allerdings mit dem Hinweis, die Kommune könne ja nicht dafür aufkommen, dass die Hartz IV- Leistungen zu knapp bemessen seien. Ob die Kommune ihre Bürger und Bürgerinnen (und deren Kinder!) aber so einfach in der Armut stehen lassen sollte, und wie viel ihr der soziale Frieden und das Lebensgefühl einer Stadt wert sind, blieb offen.


Zum Thema "Heizkosten" betritt die ARGE verschlungene Pfade:

Vor allem will sie abwarten: abwarten auf „ …die von der Bundesregierung beabsichtigte Novellierung der EnergiesparVerordnung …“. Der Vorgriff auf etwaige zukünftige Gesetzesänderungen muss allerdings ausserordentlich kritisch gesehen werden. Und sie kommt zu folgendem Ergebnis:

„Fazit: Da die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes der „angemessenen Heizkosten“ derzeit Gegenstand eines anhängigen Verfahrens beim LSG NRW ist (Anm. N.H.: gemeint ist die bekannte Entscheidung des SG Aachen v. 1.2.206, Az.: S 11 AS 99/05) und verwertbares Datenmaterial der ARGE Bochum hinsichtlich der Auswirkungen der Richtlinien zur Ermittlung der „angemessenen“ Heizkosten erst zum Ende des 1. Halbjahres 2007 zur Verfügung stehen wird (s. a. TOP V.8 der Niederschrift über die Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 22.11.2006 – Vorlage Nr. 20062875/00 -), besteht aus Sicht der Verwaltung zurzeit kein Erfordernis für weiter gehende Änderungen der Richtlinien.“
Die Tendenz der Senate des Essener Landessozialgerichts ist allerdings bekannt und gefestigt: „ … … Grundsätzlich ergibt sich die Höhe der als angemessen anzusehenden Heizungskosten aus den von den Energieunternehmen festgesetzten Vorauszahlungen …“ (L 19 B 68/05 AS ER vom 06.12.2005 rechtskräftig; gleichlautend: L 20 B 63/06 AS NZB 08.06.2006 rechtskräftig). Eine Änderung dieser Einstellung ist nicht zu erwarten. Das Verfahren ist auch noch nicht terminiert, es können also noch viele Monate bis zu einer Entscheidung vergehen. Zudem dürfte in einer zukünftigen Hauptsacheentscheidung die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen werden; eine Entscheidung dort kann dann lange auf sich warten lassen.

„Aussitzen“ heisst also das Motto bei der ARGE. Und der Sozialausschuss sitzt mit! Unsere Forderung lautet: bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung sind der aktuellen Rechtsprechung gemäss die tatsächlich anfallenden Heizkosten zu übernehmen. Alles andere würde zu einer groben Belastung und Verunsicherung der Betroffenen führten. Und zu hohem Arbeits- und Kostenaufwand für die ARGE! Denn für uns heisst die Mitteilung vom Donnerstag: „Business as usual“ – „Widerspruch und Klage“!

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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