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Zwangsrente für Hartz IV Empfänger?

Hartz IV & Rente

Sensible Daten werden von der Post digitalisiert.

Gilt der Datenschutz für Hartz IV Betroffene nicht mehr?

Zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur “Rente ab 67 – Auswirkungen für die Betroffenen” (BT-Drs. 16/4952) erklärt der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion, Klaus Ernst:

Die Bundesregierung hat unumwunden Maßnahmen zur Zwangsverrentung von Hartz-IV-Empfängerinnen und Empfängern zugegeben. Danach werden alle erwerbslosen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, die nach dem 31.12.2007 das 58. Lebensjahr vollenden (Wegfall der 58er-Regelung), zum frühstmöglichen Zeitpunkt gezwungen, in Rente zu gehen – was, so die Bundesregierung, “grundsätzlich auch die Inanspruchnahme einer Rente mit Abschlägen zum frühstmöglichen Zeitpunkt” einschließt.

Damit widerspricht die Bundesregierung nicht nur ihren eigenen Erklärungen, dass eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit zwingend notwendig ist. Vielmehr werden die Kosten steigender Erwerbslosigkeit infolge der Rente ab 67 auf die Erwerbslosen abgewälzt, die bis zu 14,4 Prozent Abschläge auf ihre Rente hinnehmen müssen. Dass dies für die Betroffenen Altersarmut bedeutet, ist offensichtlich. Hier offenbart die Bundesregierung, dass es bei der Einführung von Hartz IV nur darum ging, die Ausgaben für Erwerbslose deutlich zu senken, und nicht darum, ihnen eine wirkliche Chance auf einen Arbeitsplatz zu bieten.

Gleichzeitig werden die Erwerbslosenzahlen durch die Zwangsverrentung statistisch geschönt. Das ist arbeitsmarktpolitisch motivierte Frühverrentung auf Kosten der Erwerbslosen und macht die Anhebung des Rentenalters zur Farce. Durch die Rente ab 67 und die Zwangsverrentung von Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften ist Altersarmut vorprogrammiert. (25.04.07)

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