Trotz Lohnarbeit abhängig von Hartz IV

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Hartz IV trotz Beschäftigung. In der Zeitarbeitsbranche werden Arbeitnehmer noch immer ausgebeutet

In der Diskussion um einen Mindestlohn mischt sich nun der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Michael Sommer ein. Dieser forderte angesicht dramatischer Armutszahlen auch einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche. Von den 556.202 Beschäftigten in der Zeitarbeit erhielten nach Berechnungen des DGB im Herbst 2006 knapp 69.000 (12,4 %) ergänzend Hartz IV. Fast bei allen Betroffenen (94 %) handelte es sich dabei um Vollzeitbeschäftigte. Jede(r) sechste (16,6 %) Zeitarbeitnehmer(in) ohne Berufsausbildung war auf Hartz IV angewiesen, bei ihren ausgebildeten KollegenInnen sei es fast jede(r) Zehnte (10,3 %).

Auf einem DGB Kongress nannte der DGB Chef Sommer die Gründe für das Armutsrisko in der Zeitarbeitsbranche: "Es handelt sich dabei vorwiegend um Beschäftigte von Unternehmen, die den DGB-Tarifvertrag mit der Branche unterlaufen und niedrigere Verträge mit so genannten christlichen Gewerkschaften abgeschlossen haben." Die vom DGB auf der Basis der amtlichen Statistik ermittelten Zahlen belegten, wie dringlich die Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge sei, die der DGB mit den großen Zeitarbeitsverbänden abgeschlossen habe. Es sei höchste Zeit, das Armutsrisiko in der Zeitarbeit zu beseitigen", unterstrich Sommer. Ein gesetzlicher Mindestlohn der deutlich höher ist als das Hartz IV Niveau wäre ein Schritt in die richtige Richtung. (08.04.07)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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