Hartz IV: Deckelung der Heizkosten rechtswidrig

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Thema gestiegende Heizkosten: Die Praxis der Kommunen rechtswidrig?

In einer Antwort der Bundesregierung vom 21.03.2007 auf Grund einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke betreffend "Der Steigerung der Energiekosten" antwortet die Bundesregierung zu der Frage: Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Autorin und des Autors der Studie, dass die gegenwärtige Praxis der Kommunen zur Bewertung der Angemessenheit der Heizkostenübernahme und die Einführung von Obergrenzen für die Heizkostenerstattung in einigen Kommunen zu einer Benachteiligung von Bewohnerinnen und Bewohnern schlecht isolierter Gebäude führt?

Folgendes: Leistungen für Heizung sind in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu übernehmen, soweit sie angemessen sind. Soweit Heizkosten auf Grund schlechter Isolation des Wohngebäudes überdurchschnittlich hoch sind, sind dementsprechend höhere Heizkosten als angemessen anzuerkennen. Die Übernahme von Heizkosten kann demnach nicht ohne eine Einzelfallprüfung auf eine pauschal festgelegte Obergrenze beschränkt werden. Beruhen hohe Heizkosten hingegen auf dem Verbraucherverhalten des Hilfsbedürftigen, ist eine Beschränkung auf festgelegte Obergrenzen erforderlich. Sofern kommunale Träger die Entscheidung über die Angemessenheit der Heizkosten ohne Einzelfallprüfung ausschließlich auf der Grundlage festgelegter Obergrenzen treffen, handeln sie nach Auffasung der Bundesregierung rechtswidrig. Es liegt in der Zuständigkeit der Länder im Rahmen ihrer Aufsichtsrechte für ein rechtmäßiges Verwaltungshandeln der kommunalen Träger zu Sorgen. (04.04.07)

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