Hartz IV 4 Hartz IV News Urteile Hartz IV Hartz IV Forum Fragen & Antworten Hartz IV GEZ Befreiung bei Hartz IV Hartz IV Formulare Hartz IV Musterwidersprüche Hartz IV & Kind Bewerbungshilfe ALG II Probleme Hartz IV Newsletter Widerspruch 1 Euro Job Alg II Leitfaden Beruf & Hartz IV Arbeitslosigkeit- Was nun? Elterngeld Sozialmagazin Abitur nachholen Hartz IV Links Jobsuche
Hartz IV - ALG II Hartz IV News

Hartz IV News


Hartz IV-Antrag Bedarfsgemeinschaft ALG II Elterngeld Rechner Hartz IV Ratgeber Pfändungssicheres Konto (P-Konto) Kinderzuschlag Hartz-IV Übersicht Hartz IV Regelsatz Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Miete & Hartz IV | Wohnung bei Hartz 4 Bürgerarbeit Ausbildung und Hartz IV Mehrbedarf Hartz IV Hartz IV Warmwasser- und Energiekosten Anrechnung des Überbrückungsgeldes bei Hartz IV Umzug bei Hartz IV / ALG II Suchen Hartz IV Beratungsstellen Günstigen Strom suchen Hartz IV Radio Ihr Artikel bei uns Wohnung Suchen Unterzeichnen gegen HARTZ IV Konzept Heizkosten Check Impressum Kontakt


Hartz IV: DGB meint Kombilohn besser als 1Euro-Job

FDP Politiker fordert weniger Überwachung und Druck auf Hartz IV Bezieher.

Zu den Plänen der Koalition für einen Kombilohn zugunsten arbeitsloser Jugendlicher erklärt der DGB-Vorsitzende Michael Sommer am Freitag in Berlin:

"Der geplante Kombilohn für Jugendliche ist eindeutig besser als Ein-Euro-Jobs, die bisher massenweise den jungen Arbeitslosen angedient werden. Die Ausgestaltung des Programms ist allerdings sehr fragwürdig. So soll die Qualifizierung nicht dazu dienen, einen Berufsabschluss nachzuholen, obwohl die Betriebe über Facharbeitermangel klagen. Die Teilnehmer des Programms drohen damit in einer beruflichen Sackgasse zu landen, weil sie wegen mangelnder Qualifikation sehr schnell wieder von Arbeitslosigkeit bedroht sein könnten. Deshalb muss der Kombilohn mindestens dadurch flankiert werden, dass die auf DGB-Initiative eingestellten Mittel von 200 Millionen Euro für die Berufsausbildung von Altbewerbern tatsächlich auch von allen Interessenten genutzt werden können. Dafür müssen die gesetzlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an geförderter überbetrieblicher Ausbildung erleichtert werden.

Nicht hinnehmbar ist aus Sicht des DGB die geplante Vorschrift, dass der Kombilohn für arbeitslose Jugendliche offensichtlich nur bei Einkommen von bis zu 1.000 € gewährt werden soll. Dies entspricht selbst nach Berechnungen der Koalition bei einer 40-Stunden-Woche einem Bruttostundenlohn von 5,77 Euro. Eine solche Bezahlung, die keinen angemessenen Lebensstandard ermöglicht, können wir nicht akzeptieren. Es kann nicht angehen, dass Lohndumping durch den Kombilohn aus Sozialversicherungsbeiträgen auch noch gefördert würde. Deshalb muss das Programm durch eine Vorschrift ergänzt werden, die sicherstellt, dass mindestens Tariflohn gezahlt wird.

Der DGB bleibt im Übrigen dabei, dass die Koalition bei der Neuordnung des Niedriglohnsektors das Entsendegesetz zumindest auf alle Dienstleistungsbranchen ausdehnen und gleichzeitig einen gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 € beschließen muss. Kombilöhne alleine für Jugendliche und Ältere sind nicht ausreichend. (veröffentlicht am 05.03.07)

Hartz IV- Saure Gurke für Franz Müntefering (SPD) Hartz IV: Entschuldigung von Gottschalk gefordert