Rente mit 67 ist und bleibt ein Irrweg

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Volkssolidarität lehnt weiterhin Rente mit 67 Jahren ab
"Die Volkssolidarität lehnt die Rente mit 67 ab und fordert, den entsprechenden Gesetzentwurf zurückzuziehen." Das erklärte der Bundesgeschäftsführer der Volkssolidarität, Dr. Bernd Niederland, am Montag in Berlin aus Anlass der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Gesetzentwurf. "Die Rente mit 67 ist und bleibt ein Irrweg und wird keines der Probleme lösen, sondern diese eher verschärfen", betonte Niederland. Das gelte erst recht für weitergehende Vorschläge für die Rente ab 70.

"Werden die Altersgrenzen angehoben, führt das zu Verschlechterungen im Leistungsbereich. Die modifizierte Schutzklausel bedeutet Kürzungen für künftige Rentenanpassungen nach dem Jahre 2010. Außerdem würde sich damit die Angleichung des Rentenwertes Ost an den der alten Bundesländer noch weiter nach hinten verschieben. Das können wir nur ablehnen." Niederland wies darauf hin, dass die in den vergangenen Jahren eingeleiteten Renten-"Reformen" sich bereits heute spürbar negativ auf Rentenansprüche und -einkünfte auswirken. "Angesichts der in den letzten Jahren bereits erfolgten Absenkungen im Leistungsniveau der gesetzlichen Rente ist der mit dem Gesetzentwurf eingeschlagene Weg weiterer Kürzungen sozialpolitisch nicht verantwortbar." Er führe dazu, dass das Niveau der gesetzlichen Rente sich weiter dem einer Grundsicherung annähert und sich für einen wachsenden Teil der älteren Generation die Gefahr von Altersarmut verstärke, so der Bundesgeschäftsführer.

"Trotz des anhaltend hohen Niveaus der Arbeitslosigkeit älterer Arbeitnehmer soll die Altersgrenze angehoben werden", kritisierte Niederland. "Begründete Aussichten auf eine wesentliche Besserung dieser Lage fehlen. Das Programm 50plus reicht leider nicht aus." Bei einer Umsetzung der vorgesehenen Regelungen verlängere sich nur für viele der Übergang aus der Erwerbstätigkeit in die Regelaltersrente.

"Deshalb fordert die Volkssolidarität, den Gesetzentwurf zurückzuziehen und stattdessen im Jahre 2010 eine Bestandsaufnahme vorzunehmen, ob und unter welchen Voraussetzungen Änderungen bei den Altersgrenzen erfolgen könnten. Ferner sollten alternative Möglichkeiten zur Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung geprüft werde, wie z. B. eine Erwerbstätigenversicherung." (26.02.07)

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