Volkssolidarität: Recht auf Arbeit ins Grundgesetz

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Vor Pflicht zur Arbeit Recht auf Arbeit ins Grundgesetz
"Vor der Pflicht zur Arbeit müsste ein Recht auf Arbeit in das Grundgesetz aufgenommen werden." Das erklärte der Bundesgeschäftsführer der Volkssolidarität, Dr. Bernd Niederland, am Samstag in Berlin zu Vorschlägen von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos für eine Arbeitspflicht von Hartz IV-Empfängern. "Erst wenn das Recht auf Arbeit nicht wahrgenommen wird, könne jemand dazu verpflichtet werden."

Der Vorschlag des Ministers könne nur als realitätsfern und inakzeptabel bezeichnet werden. Er unterstelle den mehr als fünf Millionen Hartz IV-Empfängern, sie würden nicht arbeiten wollen. "Wo will denn Herr Glos die Millionen Arbeitsplätze hernehmen bei offiziell vier Millionen Arbeitslosen?", so der Bundesgeschäftsführer.

Der Vorschlag sei auch deshalb unverschämt angesichts der Tatsache, dass die Bundesagentur allein einen Haushaltsüberschuss von über 11 Milliarden Euro erzielt hat u.a. durch die Kürzungen von Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. "Die Arbeitslosen werden immer weniger gefördert und sollen dafür mit einem Arbeitsdienst bestraft werden", kritisierte Niederland. "Das ist der falsche Weg. Notwendig ist ein Ausbau der Förderung von Arbeitslosen und nicht immer neue Drohszenarien gegen die Betroffenen."

Der Wirtschaftsminister sei besser beraten, für mehr Arbeitsplätze zu sorgen, anstatt ein weiteres Mal mehr Druck gegen die Arbeitslosen zu erzeugen. Die Volkssolidarität fordere dazu u.a. seit langem ein Programm für einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor. "Zudem müssten diejenigen, die Arbeit haben, in die Lage versetzt werden, von ihrem Einkommen zu leben. Den Niedriglohnsektor auszubauen ist dabei kontraproduktiv." (25.02.07)

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