Studiengebühren: Uni benachteiligt Behinderte

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Hochschule benachteiligt ausländische und behinderte Studierende: der Senat und das Rektorat der Universität Duisburg-Essen verhindern Regelungen zur Behebung einer Schlechterstellung von ausländischen und behinderten Studierenden bezüglich der Zahlung von Studiengebühren.

Auf der Senatssitzung der Universität Duisburg Essen vom 9. Februar wurde über die Änderung der Studienbeitragssatzung kontrovers zwischen Rektoren, Verwaltung, Senatoren und über 100 anwesenden Studierenden diskutiert. Dieser Umstand ist heute nötig geworden, da es dem Rektorat seit 8 Monaten nicht gelungen ist, für klärende Verhältnisse für ausländische und behinderte Studierende zu sorgen.

Die Beitragssatzung regelt derzeit unter anderem, dass „für studienzeitverlängernde Auswirkungen einer Behinderung oder einer schweren Erkrankung im entsprechenden Umfang“ „von der Beitragspflicht (…) auf Antrag (…) eine Befreiung zu gewähren“ ist. Die Verwaltung interpretierte diesen Paragraphen bis jetzt, ohne Rücksprache mit dem Rektor, vollkommen eigenständig und lehnte bisher die meisten Anträge auf Befreiung von teils schwerstbehinderten Menschen ab, solange sich diese noch in der Regelstudienzeit befanden. Die Ablehnungen erfolgten zudem ohne Begründung, womit den Studierenden die Möglichkeit genommen wird, vernünftig Widerspruch einzulegen. Laut Aussage des Beauftragten für Studieninteressierte und Studierende mit Behinderung Christian Kärcher wurden sogar die Anträge von erblindeten Menschen und Menschen im Rollstuhl abgelehnt.

Der studentische Vertreter im Senat Marcel Winter stellte deshalb den Antrag, dass der Senat beschließen möge, die Beitragssatzung nun endlich zu konkretisieren. Winter dazu: „Das absolut mindeste wäre, dass Studierende mit einem Grad der Behinderung von 50% und mehr, komplett von Studiengebühren befreit werden und Studierende mit einem Grad der Behinderung unter 50% die Hälfte der Gebühren erlassen bekommen.“

Vertreter/innen des AStA´s und hochschulpolitischer Listen hatten einen weiteren Antrag auf Änderung der Beitragssatzung gestellt. Diese regelt derzeit, dass ausländische Studierende, die keinen Anspruch auf ein Darlehen der NRW-Bank haben und einen bisher erfolgreichen Studienverlauf vorweisen können, auf Antrag von Studiengebühren befreit werden können, insofern sie bedürftig sind. Die Bedürftigkeit orientiert sich derzeit am BAföG-Höchstsatz von 585 Euro monatlich. Wird diese Grenze unterschritten, gelten die Studierenden als bedürftig. Allerdings müssen ausländische Studierende, um in Deutschland studieren zu können, einen Nachweis über ein verfügbares Einkommen oder Kapital von 585 Euro monatlich erbringen.

"Wenn die Universität die Grenze auf 585,-€/mtl. setzt und ab dieser Summe keine Bedürftigkeit vorliegt, wird die Regelung in der Satzung ad absurdum geführt, denn dann fallen alle ausländischen Studierenden aus dem Rahmen“ heißt es zur Begründung in dem Antrag, welcher zuvorderst einen Vertrauensschutz für bereits im Sommersemester 2006 eingeschriebene ausländische Studierende fordert. Als Alternativvorschlag wird in dem Antrag gefordert, dass die Bedürftigkeitsgrenze auf die „BAföG-Höchstgrenze plus möglichem Zuverdienst laut Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)" angehoben wird und ausländische Studierende so nicht per se diskriminiert werden.

Rektor Zechlin und die Senator/innen (ausgenommen die studentischen Senator/innen) sahen sich nicht in der Lage, diese Anträge zu interpretieren und vertagten diesen Punkt. Seit der Einführung von Studiengebühren wurde immer mit dem finanziellen und rechtlichen Sachzwang argumentiert, so auch hier. So bestimmen Marktwirtschaftliche und nicht soziale Kriterien über die Zukunft hunderter ausländischer Studierender an der Universität Duisburg-Essen. Am 09.03. endet die Befreiungsfrist, am 02.03. tagt jedoch erst wieder der Senat. Es ist abzusehen, dass es dann wiederum zu massiven Problemen kommen wird.

Das AStA-Fachschaftsreferat und die studentischen Vertreter/innen im Senat kritisieren die Haltung und Verfahrensweisen des Hochschulrektors Lothar Zechlin auf das schärfste und bedauern, dass derzeit ausländische Studierende um ihre blanke Existenz in Deutschland und behinderte Studierende um ihre finanzielle Existenz bangen müssen, weil die Hochschule es nicht geschafft hat in den vergangenen acht Monaten solche Probleme zu erkennen und frühzeitig zu beheben. (veröffentl. am 15.02.07)

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