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Weniger Hartz IV Kürzungen im Osten

Wie das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e.V . in einer "Kurzmitteilung" bekannt gab, sank die Anzahl derjenigen, die einen Anspruch auf den Zuschlag gemäß § 24 SGB II, also einen befristeten Zuschlag zum Arbeitslosengeld II nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld I (SGB III) haben, um etwa zwei Drittel gemessen an den letzten 3 Jahren.

Anscheinend gibt es weniger Hartz IV Sanktionen in den neuen Bundesländern.

Nach Angaben der "Thüringer Allgemeinen" werden Hartz IV EmpfängerInnen in den neuen Bundesländern seltener sanktioniert als ALG II EmpfängerInnen in den alten Bundesländern. Die Thüringer Allgemeine beruft sich dabei auf sog. Vergleichsdaten der Bundesagentur für Arbeit (BA), die im letzten Jahr erschienen ist. Im Durchschnitt lagen Hartz 4 Leistungskürzungen im Osten der Republik bei unter 2 Prozent (Sachsen 1,2 / Brandenburg 1,4 Prozent). Die Werte im Westen lagen fast überall deutlich über 2 Prozent.

Sind die Wessis fauler als die Ossis?
Die Antwort ist eindeutig nein. Im Allgemeinen kann gesagt werden, dass die Anzahl von sog. "Arbeitssunwilligen" überall im Durchschnitt mit 2 Prozent in Gesamtdeutschland sehr gering ist. Im Gegensatz dazu passt jedoch nicht die allgemeine mediale Stimmungsmache, die fordert, dass mehr Sanktionen eingeführt werden sollten. Zuletzt hatten die Meldungen um Henrico Frank und Kurt Beck die Debatte deutlich erhitzt. Populistische Politiker und die Bild- Zeitung forderten noch mehr Sanktionen.

Doch woran liegen die regionalen Unterschiede? Ganz einfach: In Bayern gibt es mehr Jobangebote als in Sachsen. Und wenn es mehr Jobangebote gibt, gibt es Prozentual auch mehr Kürzungen von ALG II Leistungen, da es mehr praktische Möglichkeiten gibt, Jobangebote abzulehnen und damit eine Regel- Leistungskürzung zu riskieren. (sm, 25.01.07)

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