Kindergeld- Auszahlung regional unterschiedlich

Lesedauer 2 Minuten

Der Anteil der Anträge auf Kindergeld für volljährige Kinder, die von den Familienkassen innerhalb von 20 Arbeitstagen erledigt werden, ist regional unterschiedlich. So lag dieser Anteil im vergangenen Jahr bei der Familienkasse Rostock bei 98,1 Prozent und bei der Familienkasse Kempten 43 Prozent, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervorgeht. Die Liberalen hatten moniert, dass Eltern mit volljährigen Kindern häufig sehr lange auf die Auszahlung des Kindergeldes warten müssten.

Die Gründe für eine längere Bearbeitungsdauer bei volljährigen Kindern liegen nach Angaben der Regierung häufig darin, dass die eingereichten Nachweise unvollständig sind oder dass es unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen den Eltern und den Familienkassen gibt, die zu einem Schriftwechsel und damit zu einer späteren Entscheidung führen. Zudem reichten Eltern Unterlagen erst verspätet oder in einem nachfolgenden Einspruchsverfahren ein. Rund 70 Prozent aller Einsprüche bei den Familienkassen seien nur deshalb erfolgreich, weil Unterlagen nachgereicht oder neue Tatsachen vorgetragen würden.

Ziel der Familienkassen sei es, dass bei komplett vorliegenden Unterlagen 50 Prozent aller Einsprüche innerhalb von 40 Arbeitstagen erledigt werden. Dieses Ziel werde gegenwärtig von vielen Familienkassen noch nicht erreicht, weil im Zuge der Neuorganisation häufig neue Mitarbeiter eingesetzt worden seien. Wie die Regierung weiter mitteilt, ist die Bearbeitung von Anträgen auf Kinderzuschlag aufwendig, weil rund 90 Prozent der Anträge unvollständig seien. Hinzu kämen häufige Neuberechnungen wegen schwankender Einkommensverhältnisse, wegen fiktiver Wohngeldberechnungen und wegen vermehrter Einsprüche aufgrund der hohen Ablehnungsquote von durchschnittlich 77 Prozent in den Jahren 2004 bis 2006.

Für volljährige Kinder wird nur unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld gezahlt, heißt es in der Antwort weiter. Wenn die Berechtigten die vorgesehenen und im Internet bereitgestellten Formulare nutzten, würden sie durch die erbetenen Angaben im Formular geführt. Das Antragsverfahren sei so benutzerfreundlich wie möglich gestaltet worden, um die Anwendung zu erleichtern. Außerdem stünden Informationen auf verschiedenen Internetseiten wie www.bzst.bund.de und www.arbeitsagentur.de zur Verfügung. Zudem werde das jährlich aktualisierte Kindergeldmerkblatt sowohl in Papierform als auch online vom Bundeszentralamt für Steuern zur Verfügung gestellt. (25.01.07)

Weitere Meldungen

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...