Nachtrag: Hartz IV Protestaktion mit Plakaten

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In 31 Städten CDU- und SPD-Zentralen zuplakatiert: Stop Große Koalition: Von 345 € Hartz IV-Regelsatz kann kein Mensch vernünftig leben!

Am heutigen Morgen wurden 31 Städten SPD- und CDU-Parteizentralen von Aktivisten der Erwerbslosenbewegung zuplakatiert. 70 cm große rotumrandete Durchfahrtsverbotsschilder mit der Aufschrift "Stop! Große Koalition! Von 345 € Hartz IV- Regelsatz kann kein Mensch vernünftig leben!" verschönten die Türen und Fenster der CDU- und SPD- Parteizentralen in Berlin, Hamburg, Göttingen, Osnabrück, Gera, Jüterbog, Leipzig, Aachen, Bonn, Gelsenkirchen. Teilweise werden die Neujahrsempfänge der Regierungsparteien besucht.

In Mainz wurde damit eine ironische Wasch- und Rasieraktion für Erwerbslose vor dem Amtssitz des SPD-Vorsitzenden und Ministerpräsidenten kombiniert. Anlass war der zweite Jahrestag der Verabschiedung der Hartz-Gesetze, die nach wie vor das gigantischte Täuschungsprojekt für eine angeblich andere Arbeits- und Sozialpolitik darstellen.

Der Sprecher des Aktionsbündnis Sozialproteste, Edgar Schu, erklärt dazu: "Wir wollen mit der Aktion auf die konkrete Situation gefährlicher Armut von Hartz IV-Empfängern, Sozialhilfeempfängern, Kindern, Migranten, Obdachlosen und Asylsuchenden aufmerksam machen. Die Republik debattiert zwar über Unterschichten und darüber, ob Düfte vom Duschen und eine glatte Rasur einen Arbeitsplatz bringen könnten (Kurt Beck), ob jedoch 345 € zum Leben oder Darben reichen, darüber schweigt die plurale Fassung einer weitgehenden Einheitspartei von CDU und SPD – aber auch die Kirchen, große Teile der Oppositionsparteien und Medien."

Die große Koalition wird in jedem Fall von 2005-2009 allein durch Nichterhöhung der Regelsätze und durch Erhöhung der Mehrwertsteuer eine ca. 11-13 %ige zusätzliche Verarmung produzieren. Bei 3,69 € für tägliches Essen und Trinken, 0,60 € für tägliche öffentliche Verkehrsmittelbenutzung, fast nichts für die sozio-kulturelle Beteiligung, ist die menschenrechtliche und grundgesetzliche Angemessenheit offenkundig unterschritten. Auch ein monatlicher Betrag von 4,40 € für Kinderschuhe, 2,26 € für Freizeit und Kultur, 1,97 € für Wohnungsselbstrenovierung und 0 € für Bildung oder Kinderbetreuung ist mit sozialen Grundrechten kaum vereinbar.

Das ABSP hält weiterhin die "Deckel-Entscheidung" des Bundessozialgerichts (23.11.2006), zu der Zulässigkeit der Alg II- Regelsätze für rechtliche Fehlentscheidung und geht davon aus, dass durch weitere Klagen verfassungswidrige Teile von Hartz IV revidiert werden müssen. Deshalb begrüßen wir die Aktivitäten von ver.di und der IGM für mehr Verteilungsgerechtig-keit in dieser Republik und die Vorstöße des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, wie des Deutschen Kinderschutzbundes, die immer wieder auf die Verarmungsdynamik hingewiesen haben. (veröffentlicht am 21.01.07)

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