Hartz IV: Gegen eine Ausweitung von 1 Euro Jobs

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DGB: Große Mehrheit gegen Ausweitung der Ein-Euro-Jobs

Die Forderung des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) nach einer Ausweitung der 1-Euro-Jobs auf die private Wirtschaft ist eine Provokation. Schon die jetzige Regelung führt dazu, dass sozialversicherungspflichtige Jobs verdrängt werden.
Selbst Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt hat ausdrücklich vor einer Ausweitung der Ein-Euro-Jobs auf private Unternehmen gewarnt. Das würde zu "einem massiven Austausch und Verdrängungseffekt führen, statt Langzeitarbeitslosen Chancen auf zusätzliche Beschäftigung zu eröffnen", sagte Hundt.

In der Tat ist bereits die jetzige Regelung problematisch, wonach EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II für 1 Euro pro Stunde in kommunale und gemeinnützige Beschäftigung vermittelt werden können. Dadurch entsteht die Gefahr, dass sozialversicherungspflichtige Jobs verdrängt werden. Bereits heute leiden die sozialen Sicherungssysteme unter einer gravierenden Einnahmeschwäche. Ursache sind die schwache Binnenkonjunktur, die Zunahme der Arbeitslosigkeit und die dramatische Verschlechterung des Verhältnisses von beitragspflichtiger zu nicht beitragspflichtiger Beschäftigung.

10 Milliarden Euro Ausfälle
Der Anteil der Selbständigen an den Erwerbstätigen hat seit 1992 um rund 1,3 Prozentpunkte auf knapp 11 Prozent im Jahr 2003 zugenommen. Der Anteil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten ist im selben Zeitraum von 77,4 auf 70.6 Prozent gesunken.
Die Zunahme der Minijobs und der Rückgang der beitragspflichtigen Beschäftigung führen zu gut 10 Milliarden Euro Ausfällen bei Renten, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Die Ausweitung der 1-Euro-Jobs auf die private Wirtschaft würde zu weiteren Milliardenlöchern führen, mit der Folge von noch mehr Kürzungen sozialer Leistungen oder höheren Beiträgen.

Verdrängung regulärer Arbeitsplätze muss ausgeschlossen sein
Von besonderer Wichtigkeit ist auch, dass eine Verdrängung regulärer Arbeitsplätze ausgeschlossen wird. Dieses Kriterium darf in keiner Weise gegenüber der bisherigen ABM-Praxis aufgeweicht werden. Öffentlich geförderte Beschäftigung ist mehr als die sogenannten 1-Euro-Jobs. Die Gesetzeslage (§16 SGB II) bestimmt: Wenn keine sozialversicherungspflichtige Arbeit angeboten werden kann, ist zunächst auf die Förderung durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zurückzugreifen. Erst dann kommen die 1-Euro-Jobs in Betracht. Der DGB fordert, dass diese Reihenfolge eingehalten wird.

Qualifizierung ist erforderlich
Der Dequalifizierung durch öffentliche Beschäftigung muss entgegengewirkt werden. Eine intensive Betreuung und Anleitung ist erforderlich. Insbesondere für benachteiligte Personen sollte jeder nur mögliche Qualifizierungsansatz verfolgt werden.

Ein Instrument mit hoher Nebenwirkungsgefahr
Die jetzigen 1-Euro-Jobs sind kein Wunderheilmittel. Sie sind ein Medikament mit hoher Nebenwirkungsgefahr. Die öffentlich geförderten Jobs dürfen nicht dafür missbraucht werden, Probleme bei Trägern und öffentlicher Hand zu lösen. Sie sollten nur darauf gerichtet sein, die Beschäftigungsfähigkeit für die Langzeitarbeitslosen zu verbessern und ihnen Brücken in reguläre Arbeit zu bieten. Es muss daher sichergestellt werden, dass die öffentliche Beschäftigung eine echte Integrationsperspektive bietet.

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