Sozialtarif der Telekom bei Hartz IV

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Sozialtarif der Telekom für Hartz IV Bezieher

Die Deutsche Telekom bietet unter bestimmten Voraussetzungen einen Sozialtarif an, bei dem die Kunden ein Gesprächsguthaben erhalten, das auf die geführten Gespräche angerechnet wird. Studenten, Erwerbslose und Behinderte können von dem vergünstigten Tarif profitieren, der nur auf Antrag gewährt wird.

Wer kann den Sozialtarif der Telekom erhalten?

Als einziger Telekommunikationsanbieter in Deutschland gewährt die Telekom freiwillig einen vergünstigten Tarife für Menschen mit geringem Einkommen und Behinderungen. Um den sogenannte Sozialtarif zu erhalten, muss der Kunde bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Nur Personen, die aufgrund ihres niedrigen Einkommens wie Erwerbslose, Hartz IV-Bezieher und Aufstocker von den Rundfunkgebühren (früher GEZ-Gebühren) befreit sind, sowie Studenten, die eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) erhalten, können den vergünstigten Tarif beantragen. Zudem greift der Sozialtarif bei Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 90 Prozent, die gehörlos, blind oder sprachbehindert sind.

Der Sozialtarif wird in Form eines Gesprächsguthabens auf die im Festnetz geführten Telefonate angerechnet. Die Vergünstigung gilt nur für Kunden oder ihre im Haushalt lebenden Angehörigen, die einen Telekom-Festnetzanschluss haben. Das gewährte Guthaben beträgt monatlich 6,94 Euro (netto) für Personen, die von der Rundfunkgebühr befreit sind oder Bafög erhalten. Behinderte Menschen erhalten ein Guthaben in Höhe von 8,72 Euro (netto) im Monat. Zusätzlich bietet das Unternehmen weitere Sparoptionen an, mit denen noch günstiger telefoniert werden kann.

Gewährt wird die Vergünstigung für eine maximale Dauer von drei Jahren beziehungsweise von einem Jahr für Studenten im Bafög-Bezug.

Ausnahmen

Generell erfolgt die Verrechnung des Guthabens immer pro Abrechnungszeitraum. Die Vergünstigung ist nicht in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragbar, wenn beispielsweise nicht das gesamte Guthaben aufgebraucht wurde, weil der Kunde wenig telefoniert hat.

Der Sozialtarif gilt für alle selbst gewählten Standardverbindungen innerhalb Deutschlands sowie ins Ausland, die über das Telekom-Netz geführt werden, unabhängig von der Anschlussart (analog und ISDN). Die sozialen Vergünstigung werden jedoch nicht für Verbindungen zu anderen Anbietern im Rahmen des Call-by-Call oder bei Preselection (Voreinstellungen des Telefonanschlusses auf einen anderen Anbieter) gewährt. Der Sozialtarif beinhaltet zudem keine Ermäßigungen der Grundgebühr, für Verbindungen zu Sonderrufnummern wie beispielsweise 0900-Nummern und in Mobilfunknetze. Ebenso gilt das Angebot nicht für Flatrates und andere Pauschal-Tarife und Komplettprodukte.

Beantragung

Die Telekom hat das Antragsformular für den Sozialtarif auf ihrer Internetseite zum Herunterladen hinterlegt. Den Antrag erhalten Kunden aber auch in den Filialen des Unternehmens. Die Telekom fordert zudem den Nachweis über die Erfüllung der Voraussetzung für den Erhalt des Sozialtarifs: eine Bescheinigung über die Rundfunkgebührenbefreiung, einen Bafög-Bescheid oder den Nachweis über die Schwerbehinderung.

Für Arbeitslosengeld II-Bezieher (Hartz IV) ist wichtig zu beachten: Während früher die Bescheinigung über die GEZ-Befreiung vom Jobcenter ausgestellt wurde, muss der Nachweis über die Rundfunkgebührenbefreiung heute beim ARD, ZDF und Deutschlandradio-Beitragsservice angefordert werden.

Beim Abschluss des Sozialtarifs verpflichtet sich der Kunde, die Telekom umgehend in Kenntnis zu setzen, wenn die Voraussetzung für die Vergünstigung nicht mehr besteht. Ebenso ist es sinnvoll, rechtzeitig vor Ablauf des Sozialtarifs einen Verlängerungsantrag zu stellen, falls die Voraussetzungen weiterhin bestehen. (ag)

Bild: Johannes Schätzler / pixelio.de