Bürgergeld News

Wieviel Witwenrente bekomme ich wenn ich selber Rente beziehe

16. April 2024

Der Tod eines geliebten Menschen, hinterlässt bei den Hinterbliebenen meist eine große Lücke. Um sie finanziell zu unterstützen, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Witwenrente. Die Witwenrente wird zusätzlich zur Altersrente ausgezahlt. Aber wie viel Witwenrente bekommt man eigentlich, wenn man auch schon Rente bezieht? Werden bei der Witwenrente weitere Einkünfte angerechnet? Bei der regulären Altersrente ist zum 1. Januar 2023 die Hinzuverdienstgrenze weggefallen, sodass Rentnerinnen und Rentner seit diesem Jahr unbegrenzt zur eigenen Rente dazuverdienen dürfen. Bei der Witwenrente gilt das nicht, denn weitere Einkünfte mindern in der Regel die Witwenrente. Allerdings erst ab einem bestimmten Freibetrag. Dieser beträgt der Vereinigten Lohnsteuerhilfe zufolge bei 992,64 Euro, denn bei der Rente hat sich für Millionen von Deutschen einiges geändert. Gibt es noch minderjährige Kinder oder Kinder, die noch in die Schule gehen oder eine Ausbildung machen, steigt der Freibetrag pro Kind um 210,56 Euro. Allerdings werden diese Freibeträge ab 1. Juli 2024 steigen, wie wir weiter unten im Artikel erläutern. Wenn hinterbliebene Partner noch andere Einkünfte haben, dann werden diese oberhalb des Freibetrags zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Lesen Sie auch: - Witwenrente: Das hat sich bei der Rente für Hinterbliebene verändert Besondere Regelung: das Sterbevierteljahr Dabei gibt es allerdings eine Ausnahme, denn direkt nach dem Tod gibt es zunächst das sogenannte Sterbevierteljahr. Dabei handelt es sich um die ersten drei Monate nach dem Tod des Partners. In dieser Zeit bleibt das Einkommen der noch lebenden Person unberücksichtigt, da diese sich laut der Deutschen Rentenversicherung erst einmal an die neue Situation gewöhnen soll. Neben der Altersrente wird Folgendes auf das Einkommen angerechnet: Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit Erwerbsersatzeinkommen wie ALG I und Krankengeld Zinseinkünfte aus eigenem Vermögen, Gewinne aus Verkäufen, Mieteinnahmen und Pachteinnahmen Betriebsrenten Renten aus privaten Lebensversicherungen, Rentenversicherungen oder Unfallversicherungen Elterngeld Vergleichbare ausländische Einkommen Dabei ist zu beachten: Erwebs- und dauerhaftes Erwerbsersatzeinkommen wird immer angerechnet. Bei den anderen obigen Einkommen muss differenziert werden. Diese werden nicht beachtet, wenn der Ehepartner vor 2002 oder nach dem 31. Dezember 2001 gestorben ist, die Ehe aber vor 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist. Wie viel Witwenrente bekomme ich, wenn ich selbst Rente bekomme? Wie viel Witwenrente Sie konkret bekommen, kann nicht pauschal gesagt werden und ist für jede und jeden Versicherten individuell, da das von der Höhe der Altersrente oder anderen Einkommen abhängt. Grundsätzlich haben Bezieher einer Witwenrente - wie bereits erwähnt - einen Freibetrag von 992,64 Euro, der ab 1. Juli 2024 steigen wird. Wenn die Altersrente darunter liegt, dann bekommen Sie die Witwenrente in vollem Umfang. Liegt sie darüber werden 40 Prozent darauf angerechnet. Für jedes Kind, das minderjährig ist, noch zur Schule geht oder eine Ausbildung macht, steigt der Freibetrag um 210,56 Euro. Beispiel: Sie bekommen eine Rente von 1500 Euro und haben ein Kind, das gerade noch in der Ausbildung steckt. Ihr Freibetrag liegt somit bei 1203,20 Euro (992,64 Euro plus 210,56 Euro). Die Rente übersteigt den Freibetrag dann um 296,80 Euro (1500 Euro minus 1203,20 Euro). Auf diesen Betrag werden daher 40 Prozent angerechnet (40 Prozent mal 296,80 Euro), sodass ein Betrag von 118,72 Euro rauskommt. Die Witwenrente sinkt also in diesem Fall um 118,72 Euro. Höherer Freibetrag bei Witwenrenten ab 1. Juli 2024 Ab Juli 2024 steigen die gesetzlichen Renten um 4,57 Prozent. Der monatliche Rentenwert pro Entgeltpunkt wird von bisherigen Werten auf 39,32 Euro angehoben. Ab dem 1. Juli 2024 treten zudem Änderungen bei den Einkommensfreibeträgen für Bezieher von Witwen-, Witwer- und Erziehungsrenten in Kraft. Diese Änderungen betreffen sowohl den allgemeinen Einkommensfreibetrag als auch zusätzliche Freibeträge für Kinder, die Anspruch auf eine Waisenrente haben. Anhebung des allgemeinen Einkommensfreibetrags Bis zum 30. Juni 2024 galt ein bundeseinheitlicher Freibetrag von 992,64 Euro. Ab dem 1. Juli 2024 wird dieser Freibetrag auf 1.038,05 Euro erhöht. Dies bedeutet, dass ein Nettoeinkommen bis zu dieser Höhe neben der Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente grundsätzlich anrechnungsfrei ist. Der Freibetrag entspricht dem 26,4-fachen des aktuellen Rentenwertes. Neuregelung des Freibetrags für Kindererziehung Zusätzlich zum erhöhten Einkommensfreibetrag können Witwen oder Witwer, deren Kinder anspruchsberechtigt für eine Waisenrente sind, einen weiteren Freibetrag geltend machen. Dieser Kindererziehungsfreibetrag wird ebenfalls angepasst und steigt von 210,56 Euro auf 220,19 Euro. Dieser Betrag entspricht dem 5,6-fachen des aktuellen Rentenwertes. Gesamtfreigrenze bei Zuordnung des Kinderfreibetrages Mit der Kombination aus dem neuen Einkommensfreibetrag und dem Kindererziehungsfreibetrag kann eine Witwe oder ein Witwer ab dem 1. Juli 2024 ein nicht anrechenbares Nettoeinkommen von insgesamt 1.258,69 Euro monatlich geltend machen.

Aktuelles

16. April 2024

Im Jahr 2024 werden nahezu 244.000 Rentnerinnen und Rentner in Deutschland von der Erhöhung des Grundfreibetrages profitieren und somit keine Einkommensteuer mehr zahlen müssen. Das berichtet der Rentenexperte, Anwalt und Rentenberater Peter Knöppel. Diese wichtige Änderung im Steuerrecht kommt vielen älteren Bürgern zugute und ist ein direktes Ergebnis der Bemühungen, die wirtschaftlichen Belastungen durch die Inflation zu mindern. Doch während viele eine Entlastung erfahren, gibt es auch jene, die aufgrund von Rentenerhöhungen neu in die Steuerpflicht rutschen. Anstieg des Grundfreibetrages Der Grundfreibetrag, also der Betrag, der bis zu dem Einkommen in Deutschland steuerfrei bleibt, ist für das Jahr 2024 auf 11.604 Euro für Alleinstehende festgesetzt. Diese Reform soll nach dem Willen des Gesetzgebers die Inflation abfedern und gleichzeitig die Kaufkraft der Bürger schützen. Insbesondere Rentner, die eine geringe oder moderate Rente beziehen, werden von dieser Anpassung profitieren. Neue Steuerpflichtige ab Juli 2024 Aufgrund einer geplanten Rentenerhöhung von 4,57% ab dem 1. Juli 2024 müssen jedoch etwa 114.000 Rentnerinnen und Rentner erstmalig Steuern zahlen. In Deutschland beziehen rund 21 Millionen Menschen eine Rente, von denen 6,3 Millionen bereits steuerpflichtig sind. Aufgrund des Anstiegs des Bürgergeldes sieht das Bundesfinanzministerium die Notwendigkeit, den Grundfreibetrag im Jahr 2024 erneut anzuheben. Ob die FDP sich damit durchsetzen kann, ist allerdings noch ungewiss. Lesen Sie auch: - Rentenerhöhung: Neue Rententabelle gültig ab 1. Juli 2024 zeigt das Mehr an Rente - Jahrgang 1963: Welche Rente ist jetzt die Beste? Wichtig: Die Besteuerung der Rente nicht unterschätzen Viele Rentner neigen dazu, die Notwendigkeit der Überprüfung ihrer Steuerpflicht zu unterschätzen, warnt der Rentenberater. Insbesondere durch die Rentenerhöhungen der letzten Jahre könnten einige unerwartet in die Steuerpflicht fallen. Viele vergessen zu überprüfen oder prüfen zu lassen, ob sie mit ihren Einkünften wie Alterseinkünften, Rente, Mieteinnahmen, oder zweite Rente bezogen auf die letzten Rentenerhöhungen steuerpflichtig werden. Peter Knöppel empfielt, die eigene steuerliche Situation regelmäßig zu prüfen, um nicht von Nachforderungen des Finanzamtes überrascht zu werden. Der Anwalt rät, in steuerlichen Fragen immer auf der sicheren Seite zu sein. Knöppel erlebt oft, dass Rentner von den Finanzämtern aufgefordert werden, rückwirkend Steuererklärungen einzureichen. Diese Situation kann vermieden werden, wenn rechtzeitig und mit fachkundiger Unterstützung gehandelt wird. Beispielrechnung Um die Neuregelung zu erläutern, hier eine (fiktive) Beispielrechnung: Ausgangslage: Grundfreibetrag im Jahr 2023: 10.908 Euro Grundfreibetrag im Jahr 2024: 11.604 Euro Ein alleinstehender Rentner erhält eine monatliche Rente von 950 Euro (also jährlich 11.400 Euro). Situation 2023: Der Rentner muss keine Einkommensteuer zahlen, da sein jährliches Renteneinkommen von 11.400 Euro unter dem Grundfreibetrag von 10.908 Euro liegt. Situation 2024 vor der Rentenerhöhung: Der Rentner würde weiterhin keine Einkommensteuer zahlen, da sein Einkommen von 11.400 Euro unter dem neuen Grundfreibetrag von 11.604 Euro liegt. Situation 2024 nach der Rentenerhöhung von 4,57%: Berechnung der neuen Rente: 950 Euro×1.0457≈993,415 Euro pro Monat 950 Euro×1.0457≈993,415 Euro pro Monat Jährliches Renteneinkommen nach der Erhöhung: 993,415 Euro×12≈11.920,98 Euro993,415 Euro×12≈11.920,98 Euro Nach der Rentenerhöhung liegt das jährliche Renteneinkommen bei 11.920,98 Euro, welches über dem neuen Grundfreibetrag von 11.604 Euro liegt. Somit wird der Rentner ab dem Jahr 2024 steuerpflichtig für den Betrag, der den Freibetrag übersteigt. Steuerpflichtiger Betrag: 11.920,98 Euro−11.604 Euro≈316,98 Euro 11.920,98 Euro−11.604 Euro≈316,98 Euro Der betroffene Rentner muss ab 2024 auf einen Betrag von etwa 316,98 Euro Einkommensteuer zahlen. Die tatsächliche Steuerschuld hängt jedoch von dem persönlichen Steuersatz und weiteren Einkünften und Absetzbeträgen ab, der auf diesen Betrag angewendet wird. Daher ist dies nur eine fiktive Beispielrechnung ohne Anspruch auf Vollständigkeit! Für viele Rentnerinnen und Rentner eine gute Nachricht, für manche eine zusätzliche Belastung Während die Erhöhung des Grundfreibetrages im Jahr 2024 für viele Rentner eine willkommene Entlastung darstellt, führt sie für andere zu neuen steuerlichen Pflichten und Belastungen.

16. April 2024

Wer Bürgergeld bezieht oder beantragt, erhält vom Jobcenter die Kosten der Unterkunft. Zu den Unterkunftskosten gehören Miete, Nebenkosten und Heizung. Strom muss allerdings aus den Regelleistungen bezahlt werden. Für welche Größe und für wie viele Personen zahlt das Jobcenter eine Wohnung? Wir geben einen Überblick. Karenzzeit für Neuanträge Im Zuge der Einführung des Bürgergeldes wurde eine sogenannte Karenzzeit (§ 22 Abs. 1 S. 2 SGB II / § 35 Abs. 1 S. 2 SGB XII) einführt. Diese besagt, dass Leistungsbeziehende, die einen neuen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellen, zunächst eine Schonfrist haben. Dadurch soll verhindert werden, dass Neuantragstellende sich eine neue Wohnung suchen müssen, statt sich auf die Jobsuche zu konzentrieren. Die Karenzzeit beträgt 12 Monate. Für Leistungsbeziehende, die bereits seit Jahresbeginn Bürgergeld beziehen, endet die Schonfrist. Die Karenzzeit verlängert sich jedoch bei Leistungsunterbrechungen von mehr als einem Monat für jeden vollen Monat der Unterbrechung um einen Monat. Nach 3 Jahren Leistungsunterbrechung beginnt eine neue Karenzzeit. Jobcenter versenden wieder Aufforderungen31 zur Senkung der Unterkunftskosten Bereits jetzt fangen die Jobcenter an, Aufforderungsschreiben an Leistungsbeziehende zu senden, um die Kosten der Unterkunft zu senken. Dazu haben wir hier einen Extrabeitrag veröffentlicht. Faustregel zur Bestimmung der Wohnungsgröße Für die Angemessenheit spielt nicht nur der Preis der Wohnung eine Rolle, sondern auch ihre Größe. Je größer die Wohnung ist, desto höher sind auch die Heizkosten, die ebenfalls nur in angemessener Höhe vom Jobcenter übernommen werden. Als Faustregel gilt, dass für die erste Person einer Bedarfsgemeinschaft oder für eine Singlewohnung ein Richtwert von 45 bis 50 m² als angemessen gilt. Für jede weitere in der Wohnung lebende Person „darf“ die Wohnfläche um ca. 15 m² größer sein - bei einem 2-Personen-Haushalt also 60 bis 65 m², bei 3 Personen 75 bis 80 m² usw. Keine bundeseinheitlichen Mietobergrenzen Die Mietobergrenzen beim Bezug von Bürgergeld sind nicht pauschal festgelegt, sondern unterscheiden sich von Stadt zu Stadt bzw. von Kommune zu Kommune. Die meisten Jobcenter orientieren sich am Mietspiegel der jeweiligen Region. Einige Städte schauen genauer hin und beziehen auch das Baujahr der Wohnung in die Mietobergrenze mit ein. Genaue Werte können hier nicht für alle Kommunen dargestellt werden. Sie können aber bei den Jobcentern und Kommunen erfragt werden. Die Angemessenheitskriterien werden jedoch immer wieder von den Sozialgerichten kritisiert, da die Herleitung nicht vollständig nachvollziehbar ist. Aktuell auch vom Sozialgericht Berlin wie in diesem Urteil. Kurzübersicht der Mietobergrenzen für Bürgergeld-Bezieher Stadt 1 Pers 2 Pers 3. Pers 4.Pers Berlin 449 € 543 € 669 € 772 € Hamburg 543 € 659 € 780 € 938 € München 781 € 1.005 € 1.184 € 1.444 € Köln 651 € 788 € 939 € 1.095 € Leipzig 346 € 450 € 587 € 671 € Dresden 369 € 465 € 553 € 687 € Miete für Bürgergeld-Bezieher in Berlin Das Jobcenter Berlin Mitte gibt auf ihrer Webseite eine Übersicht der angemessenen Richtwerte für Mietpreise. Die Behörde unterscheidet dabei, ob es sich um einen sozialen Wohnungsbau handelt oder nicht. Bedarfsgemeinschaft Mietgrenze 1 Person 449 Euro 2 Personen 543 Euro 3 Personen 669 Euro 4 Personen 772 Euro 5 Personen  857 Euro je weitere Person zzgl. 100 Euro In Sonderfällen gewährt das Jobcenter auch Mieten, die Oberhalb der Richtwerte liegen. Bei drohender Wohnungslosigkeit oder bei einem Umzug aufgrund von häuslicher Gewalt dürfen die Mieten bis zu 20 Prozent über den Richtwerten liegen. In Härtefällen wird zusätzlich ein Zuschlag von 10 Prozent auf die Richtwerte gewährt. Davon profitieren beispielsweise Alleinerziehende, Personen, die länger als 10 Jahre in der gleichen Wohnung gelebt haben oder Menschen, die einen Angehörigen in unmittelbarer Umgebung pflegen. Miete für Bürgergeld Bezieher in Hamburg Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration der Hansestadt Hamburg weist in einem Merkblatt die aktuell geltenden Angemessenheitsgrenzen für Bruttokaltmieten aus. Bedarfsgemeinschaft Mietgrenze 1 Person 543 Euro 2 Personen 659  Euro 3 Personen 780   Euro 4 Personen 938  Euro 5 Personen 1.272 Euro 6 Personen 1.443 Euro je weitere Person zzgl. 180,45 Euro Auch die Stadt Hamburg weist darauf hin, dass in besonderen Lebenslagen sowie in einigen Stadtteilen ein Zuschlag auf die Angemessenheitsgrenze gewährt werden kann. Mietgrenze für Bürgergeld-Bezieher in München München ist eine der teuersten Städte Deutschlands. Kein Wunder, dass das Jobcenter hier auch vergleichsweise hohe Mietobergrenzen gewährt. Laut der offiziellen Website der Stadt München gelten ab dem 1. Januar 2023 folgende Obergrenzen für Wohnungsgröße und Mietkosten Bedarfsgemeinschaft Mietgrenze 1 Person 781 Euro 2 Personen 1.005 Euro 3 Personen 1.184 Euro 4 Personen 1.444 Euro 5 Personen 1.784 Euro 6 Personen 2.014 Euro je weitere Person zzgl. 285 Euro Mietgrenze für Bürgergeld-Bezieher in Köln In einem Merkblatt zum Wohnungswechsel informiert das Jobcenter Köln Bürgergeldempfänger über die in der Regel angemessene Größe und Kosten einer Mietwohnung. Demnach gelten folgende Mietrichtwerte Bedarfsgemeinschaft Mietgrenze 1 Person 651 Euro 2 Personen 788 Euro 3 Personen 939 Euro 4 Personen 1.095 Euro 5 Personen 1.251 Euro je weitere Person zzgl. 158 Euro Mietgrenze für Bürgergeld-Bezieher in Frankfurt am Main Das Jobcenter in Frankfurt am Main bezieht sich bei der Mietobergrenze auf den Frankfurter Grundsicherungs-Mietspiegel. Im Gegensatz zu vielen anderen Städten wird dabei sowohl die Wohnungsgröße als auch das Baujahr der Wohnung berücksichtigt. Bedarfsgemeinschaft Mietgrenze 1 Person 520 Euro 2 Personen 640 Euro 3 Personen 800 Euro 4 Personen 1.010 Euro 5 Personen 1.140 Euro je weitere Person Einzelfallprüfung Mietgrenze für Bürgergeld-Bezieher in Stuttgart Für die Unterkunft während des Bezuges von Bürgergeld gelten nach einem Merkblatt des Jobcenters Stuttgart folgende Mietobergrenzen und Richtwerte Bedarfsgemeinschaft Mietgrenze 1 Person 566 Euro 2 Personen 670 Euro 3 Personen 780 Euro 4 Personen 923 Euro 5 Personen 1.045 Euro 6 Personen 1.300 Euro je weitere Person zzgl. 162 Euro Mietgrenze für Bürgergeld-Bezieher in Düsseldorf Auf der offiziellen Webseite der Stadt Düsseldorf sind die dort vorherrschenden Mietrichtwerte und maximale Wohnungsgrößen für Bürgergeld-Empfangende nach der Karenzzeit einsehbar. Bedarfsgemeinschaft Mietgrenze 1 Person 528 Euro 2 Personen 610 Euro 3 Personen 750 Euro 4 Personen 969 Euro 5 Personen 1.273 Euro 6 Personen 1.300 Euro je weitere Person zzgl. 174 Euro Leipzig Die Stadt Leipzig hat erst kürzlich die Richtwerte für die Mietobergrenzen aufgrund der stark gestiegenen Wohnkosten angepasst. Im Vergleich zu anderen Großstädten sind die Mieten in Leipzig dennoch relativ niedrig. Bedarfsgemeinschaft Mietgrenze 1 Person 345 Euro 2 Personen 450 Euro 3 Personen 586 Euro 4 Personen 671 Euro 5 Personen 753 Euro je weitere Person zzgl. 79,33Euro Dortmund Auf der Internetseite des Jobcenters Dortmund können die Obergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft eingesehen werden. Im Gegensatz zu den meisten anderen Jobcentern werden hier auch die maximalen Betriebskosten der Wohnung angegeben. Zu den Betriebskosten zählen demnach die warmen Nebenkosten wie Heizkosten, Kosten für Warmwasser oder Kosten für die Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen. In Dortmund gelten folgende Obergrenzen für angemessene Kosten der Unterkunft Bedarfsgemeinschaft Mietgrenze 1 Person 530 Euro 2 Personen 650 Euro 3 Personen 800 Euro 4 Personen 950 Euro 5 Personen 1.220 Euro 6 Personen 1.300 Euro Essen Auch die Stadt Essen hat ihre Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte erst kürzlich angepasst. Bedarfsgemeinschaft Mietgrenze 1 Person 435 Euro 2 Personen 547 Euro 3 Personen 680 Euro 4 Personen 819 Euro 5 Personen 971 Euro 6 Personen 1.068 Euro je weitere Person zzgl. 84,30 Euro Was passiert, wenn die Miete zu hoch ist? Nach Ablauf der Karenzzeit kann das Jobcenter ein Kostensenkungsverfahren einleiten, wenn die Miete unangemessen hoch ist. Die Behörde fordert zur Senkung der Mietkosten auf. Eine Kostensenkungsaufforderung muss immer mit einer Frist von sechs Monaten erfolgen, wenn die Unterkunftskosten “unangemessen” sind. Es gibt dann verschiedene Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Für 2023 finden Sie die Miettabelle hier.

16. April 2024

Frau W ist alleinerziehend und bezieht Bürgergeld. Ihr Kind spielt Basketball. Im Verein. Dafür bekommt Frau B jeden Monat 15 Euro Bildung und Teilhabe. Das reicht zwar weder für Trikots, Turnschuhe und Co, noch für den Vereinsbeitrag. Aber, einen Sportverein möchte Frau W ihrem Kind doch irgendwie ermöglichen. Denn im Sportverein trifft die Tochter auch mal andere Kinder als in der Schule, hat Freunde und gehört einfach zur Basketballtruppe dazu. Basketballgruppe will eine Ferienfreizeit Es nähern sich die Ferien und die Basketballgruppe will eine Ferienfreizeit veranstalten. Die Kindertruppe soll in den Ferien ein paar Tage in ein Trainingscamp fahren und dort natürlich trainieren. Aber auch Spaß haben und vielleicht ein wenig Erholung abbekommen. Knapp 100 Euro soll die Fahrt kosten. Das kann die Mutter nicht stemmen. Mitfahren soll das Kind aber trotzdem. Jobcenter stellt eine schlechte Wahl Das Jobcenter ist der Ansicht, dass Ferienfreizeiten nicht gesponsort gehören. Es ist ja nun schon genug, wenn das Kind jeden Monat 15 Euro bekommt. Da muss man nun wirklich nicht noch eine Gruppenfahrt machen. Dann stellt das Jobcenter die Mutter vor die Wahl: Entweder das Kind darf einmal mit auf Ferienfreizeit fahren ODER bekommt monatliche Unterstützung für den Sportverein. Beides liegt nicht drin. Wenn das Kind nun in den Ferien mitfährt, darf es anschließend aber nicht mehr jede Woche Basketball spielen. Das müsse die Mutter dann schon selbst zahlen. Frau W darf nun also entscheiden: Lässt Sie ihr Kind weiterhin einmal die Woche Basketball spielen oder darf das Kind einmal mit der Gruppe mitfahren. Und dann ist Schluss. Die Folge ist klar: Wenn das Kind nach der Fahrt keine Möglichkeit mehr hat, jede Woche zum Training zu gehen, ist sie raus aus der Mannschaft und die nächste Fahrt hat sich erübrigt. Fährt sie nicht mit, bleibt sie außen vor und gehört nicht mehr recht dazu. Der Gesetzgeber sieht das anders als das Jobcenter Der Gesetzgeber allerdings hat sich das ganz anders vorgestellt, als das Jobcenter. Der hat nämlich das Problem gesehen und bestimmt, dass Zusatzkosten, die sich im Zusammenhang mit dem Sportverein ergeben, ganz ausnahmsweise auch dann übernommen werden müssen, wenn es einfach dazu gehört und die Eltern sich die Fahrt beim besten Willen nicht leisten können. Dass die Kinder danach keine 15 Euro monatlich mehr bekommen, ist Wunschtraum des Jobcenters. Das steht so nicht im Gesetz. Der Gesetzgeber hat ausdrücklich ins Gesetz geschrieben, dass ausnahmsweise beides zu bewilligen ist.

15. April 2024

Laut dem Bundesarbeitsgericht kann die Vermutung begründet sein, dass ein Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung wegen seiner Schwerbehinderung erfolgt, wenn ein Arbeitgeber Vorschriften missachtet, die dafür da sind, Menschen mit Schwerbehinderungen am Arbeitsplatz zu schützen und zu fördern. Trifft dieser Fall zu, dann hat der Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung Anpruch auf Schadensersatz. (Bundesarbeitsgericht, Urteil, Az. 8 AZR 191/21) Der Tatbestand Es ging in letzter Instanz darum, ob ein Arbeitgeber Entschädigung an einen Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung zahlen musste. Rechtsvorschrift dabei ist § 15 Abs. 2 AGG. War der Betroffene wegen seiner Schwerbehinderung benachteiligt worden? Der Betroffene hatte bei dem Arbeitgeber als Hausmeister gearbeitet, an einer Grundschule. Seit Februar 2018 war er wegen eines Schlaganfalls halbseitig gelähmt und arbeitsunfähig erkrankt. Dies wurde dem Arbeitgeber unmittelbar zeitnah mitgeteilt, durch die vorläufigfe Betreuerin des Betroffenen. Der Arbeitgeber kündigte dem Betroffenen im März mit dem Hinweis darauf, dass der Vertrag mit der Stadt, aufgrund dessen der Betroffene als Hausmeister arbeitete, ebenfalls geendet hätte. Eine Kündigungsklage des Betroffenen endete mit einem Vergleich. Klage auf Entschädigung Der Betroffene klagte aber außerdem auf Zahlung einer Entschädigung und verwies darauf, dass der Arbeitgeber ihn wegen seiner Schwerbehinderung benachteiligt habe. Er hätte ihn ohne Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt und damit gegen Vorschriften verstoßen, gegen Verfahrenspflichten, die vorgeschrieben seien. Lesen Sie auch: - Weniger oder keine KFZ-Steuern für Menschen mit Schwerbehinderung Zum Zeitpunkt seiner Kündigung sei seine Schwerbehinderung offenkundig gewesen. Er habe mit halbseitiger Lähmung auf der Intensivstation gelegen, und dies habe sein Arbeitgeber gewusst. "Vermutliche Benachteiligung kann begründet sein" Das Bundesarbeitsgericht urteilte jetzt: Ein Verstoß des Arbeitgebers gegen Vorschriften zu Verfahren und Förderpflichten zugunsten von Menschen mit Schwerbehinderungen könne die Vermutung einer Benachteiligung begründen, die wegen der Schwerbehinderung erfolgte. Dadurch gehöre auch die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes bei Kündigung eines schwerbehinderten Menschens. Trotz möglicher Benachteiligung kein Erfolg Dennoch gestand das Gericht dem Kläger keinen Anspruch auf Entschädigung zu. Er sei zwar unmittelbar benachteiligt gewesen, hätte aber nicht darlegen können, dass diese Benachteiligung wegen seiner Schwerbehinderung erfolgt sei. Die fehlende Absprache mit dem Integrationsamt könne zwar eine Vermutung begründen, dass die Schwerbehinderung eine Mitursache für die Benachteiligung war. Eine schlüssige Darlegung dieser Vermutung durch den Betroffenen fehle aber. Wie begründete das Gericht das Urteil Insbesondere folgte das Gericht nicht der Auffassung, dass der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung von einer offenkundigen Schwerbehinderung hätte ausgehen müssen. Auch wenn der Arbeitnehmer im Februar wegen eines Schlaganfalls mit halbseitiger Lähmung intensivmedizinisch behandelt worden sei, gebe es keine nachweisliche Kenntnis des Arbeitgebers von einer Schwerbehinderung. Die nicht eingeholte Zustimmung des Integrationsamtes sei insofern nicht als schadensersatzpflichtige Diskriminierung zu werten.

15. April 2024

Wer 1963 geboren wurde, macht sich bereits heute darüber Gedanken, wie er oder sie am Besten in Rente gehen kann. Welche Optionen bestehen? Regelaltersgrenze den Jahrgang 63: 66 Jahren und 10 Monaten Die Regelaltersgrenze den Jahrgang 63 liegt bei 66 Jahren und 10 Monaten, aber es gibt verschiedene Möglichkeiten, früher in den Ruhestand zu treten – jede mit ihren eigenen Bedingungen und finanziellen Vor- und Nachteilen. Die Regelaltersrente ist die Basisrente, die jeder erhält, der die Mindestbeitragszeit von 5 Jahren in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt hat. Diese kann durch direkte Erwerbstätigkeit oder durch andere Umstände wie Kindererziehung erbracht werden. Für die Generation 1963 tritt diese Altersgrenze bei 66 Jahren und 10 Monaten ein. Vorzeitige Rente: Optionen und Bedingungen 1. Altersrente für langjährig Versicherte Eine der häufigsten Formen des vorzeitigen Ruhestands ist die Altersrente für langjährig Versicherte. Hierfür müssen Sie entweder 35 oder 45 Versicherungsjahre vorweisen können. Mit 35 Versicherungsjahren können Sie bereits ab 63 Jahren in Rente gehen, allerdings mit einem Abschlag von 0,3% pro Monat, den Sie vorzeitig in Rente treten. Altersrente für besonders langjährig Versicherte Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte setzt 45 Versicherungsjahre voraus und ermöglicht einen Ruhestand ohne finanzielle Abschläge zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze, also ab 64 Jahren und 10 Monaten. Rente für Schwerbehinderte Für Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis und mindestens 35 Versicherungsjahren eröffnen sich zusätzliche flexible Möglichkeiten für die Rente. Theoretisch können die Betreffenden bereits mit 61 Jahren und 10 Monaten in Rente gehen, wobei die Abschläge vom Zeitpunkt zwei Jahre vor der altersbedingten Regelgrenze berechnet werden. Lesen Sie auch: - Rente mit 63 gibt es nur mit Abschlag – nur unter 45 Wartezeit? Früher in Rente mit Abschlägen Ein früherer Renteneintritt ist oft mit Abschlägen verbunden. Diese Abschläge sind dauerhaft und verringern die Rente, die man monatlich bezieht. Es gibt jedoch die Möglichkeit, diese Abschläge durch zusätzliche freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung "abzukaufen". Dies ist eine Option ab dem 50. Lebensjahr und kann eine sinnvolle "Rentenanlage" sein, um später höhere Rentenzahlungen zu erhalten. Anhand einer Renten-Beispielrechnung eines fiktiven Falles zeigen wir die finanziellen Auswirkungen der verschiedenen Rentenoptionen für eine Person des Jahrgangs 1963. Nehmen wir an, diese Person möchte früher in Rente gehen und wir vergleichen die finanziellen Auswirkungen bei unterschiedlichen Eintrittsaltern. Ausgangslage: Name: Max Mustermann Geburtsjahr: 1963 Geplantes reguläres Rentenalter: 66 Jahre und 10 Monate Monatliche Bruttorente bei regulärem Eintritt: 1.500 Euro Option 1: Altersrente für langjährig Versicherte mit 63 Jahren Versicherungsjahre: 35 Frührente mit 63 Jahren: 3 Jahre und 10 Monate vor der Regelaltersgrenze Abschlag pro Monat: 0,3% Gesamtabschlag: 0,3%×46 Monate0,3%×46 Monate Option 2: Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 64 Jahren und 10 Monaten Versicherungsjahre: 45 Abschlagsfrei in Rente gehen: 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze Abschlag: 0% (da abschlagsfrei) Berechnung: Zunächst berechnen wir den Gesamtabschlag für die erste Option und ermitteln die reduzierte monatliche Rente. Anschließend vergleichen wir dies mit der abschlagsfreien Rente der zweiten Option. Ergebnisse der Beispielrechnung: Option 1: Altersrente für langjährig Versicherte mit 63 Jahren Gesamtabschlag: 13,8% Reduzierte monatliche Rente: 1.293 Euro Option 2: Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 64 Jahren und 10 Monaten Abschlag: 0% (abschlagsfrei) Monatliche Rente: 1.500 Euro Ergebnis Für Max Mustermann, der mit 63 Jahren in Rente gehen möchte und 35 Versicherungsjahre aufweist, resultiert ein monatlicher Rentenabschlag von 13,8%. Dies reduziert seine monatliche Bruttorente von 1.500 Euro auf 1.293 Euro. Dieser Betrag würde für die gesamte Dauer seiner Rente gelten, was eine dauerhafte Minderung seiner Einkünfte bedeutet. Im Vergleich dazu ermöglicht die Option 2, mit 64 Jahren und 10 Monaten abschlagsfrei in Rente zu gehen. Hier erhält Max die volle monatliche Rente von 1.500 Euro, ohne finanzielle Einbußen. Immer Beratung und Planung mit einplanen Wegen der verschiedeneren Rentenoptionen und der langfristigen finanziellen Auswirkungen sollte eine professionelle Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung oder durch spezialisierte Beratungsstellen wie den Sozialverband Deutschland SoVD obligatorisch sein. Diese Beratungen sind in der Regel kostenlos und können helfen, die beste Rentenstrategie zu entwickeln.

15. April 2024

Getrennt lebende Eltern, die ihr Umgangsrecht wahrnehmen wollen, haben Anspruch auf Mehrbedarf, wenn sie Bürgergeld beziehen. In diesem Artikel erläutern wir, wann und warum ein Mehrbedarf entsteht und welche Kosten beim Jobcenter geltend gemacht werden können. Pauschalisierte Bürgergeld-Leistungen Die Regelleistungen des Bürgergeldes sind nur pauschaliert. Individuelle Bedarfe in bestimmten Lebenssituationen werden nicht berücksichtigt. Lebt ein Elternteil nicht mit seinem Kind zusammen, weil die Eltern getrennt leben, hat der getrennt lebende Elternteil in der Regel ein Umgangsrecht. Kosten für das Umgangsrecht müssen vom Jobcenter gezahlt werden Die Ausübung des Umgangsrechts verursacht Kosten, die nicht in den Regelleistungen enthalten sind. Die Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts sind vom Umgangsberechtigten zu tragen. Die Kosten können beim Jobcenter beantragt werden. Dabei sind einige Besonderheiten zu beachten. So muss der Umgangsberechtigte einen Mehrbedarfsantrag stellen, damit Fahrtkosten und gegebenenfalls Übernachtungskosten am Wohnort des Kindes übernommen werden. Andere Kosten wie Geschenke können nicht beantragt werden. Welche Kosten können zur Ausübung des Umgangsrechts beantragt werden? Diese Kosten können als Mehrbedarf zur Ausübung des Umgangsrechts beantragt werden: Fahrtkosten des Kindes, wenn es zum umgangsberechtigten Elternteil fährt Fahrtkosten des Kindes vom Wohnort des Elternteils zur Schule Fahrtkosten des umgangsberechtigten Elternteils für Bring- und Abholfahrten Fahrtkosten des Elternteils zum Umgang am Wohnort des Kindes Übernachtungskosten am Wohnort des Kindes, wenn der Umgang nur dort ralisiert werden kann Telefonkosten/Internetkosten bei seltenen Umgangskontakten (z.B. bei weiterer Entfernung) Kosten für Fahrten zum Kind, das in einer Behinderteneinrichtung lebt Kosten für Fahrten zum inhaftierten Kind/Elternteil Was sind angemessene Umgangskosten? Grundsätzlich wird das Jobcenter prüfen, ob die Umgangskosten "angemessen" sind. Daraus ergibt sich auch die Frage, wie oft das Jobcenter Umgangskosten übernimmt. Das Sozialgericht Oldenburg (Az.: S 48 AS 1104/12) hat entschieden, dass mindestens vier Besuchskontakte pro Monat mit dem Kind üblich sind. Das Jobcenter wird also bei der Angemessenheit die Frage stellen: "Wie oft würde ein vollzeitbeschäftigter Umgangsberechtigter sein Umgangsrecht bei dieser Entfernung (und diesen Kosten) ausüben?" Je günstiger also die Umgangskosten für die Behörde sind, desto häufiger werden die Kosten übernommen. Diese Frage ist vor allem dann relevant, wenn die Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts sehr hoch sind. Dabei macht es einen Unterschied, ob der Umgang in der gleichen Stadt stattfindet und "nur" eine Straßenbahnfahrkarte bezahlt werden muss, oder ob der Umgangsberechtigte mit dem ICE in eine andere Stadt fahren oder gar mit dem Flugzeug in ein anderes Land fliegen muss. Wenn das Kind abgeholt werden muss Zudem macht es auch einen Unterschied, ob das Kind abgeholt werden muss oder selbstständig zum umgangsberechtigten Elternteil fahren kann. Es wird regelmäßig angenommen, dass Kinder ab dem 13. Lebensjahr Fahrten selbstständig durchführen können. Ausgehend von Erfahrungen werden wie folgt die Kosten seitens des Jobcenters übernommen: 2x/Woche in der gleichen Stadt 2x/Monat innerhalb eines Umkreises von ca. 200 km 1x/Monat innerhalb von Deutschland 4-6x/Jahr innerhalb der Europas 1x/Jahr Übersee (USA, Australien,...) Formloser Antrag auf Mehrbedarf für Umgangsrecht Einen Antrag müssen Umgangsberechtigte beim für sie zuständigen Jobcenter stellen. Wie folgt könnte ein Antrag formuliert werden: Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich die Übernahme der Kosten für meinen Umgang mit meinem Sohn/Tochter ... als Mehrbedarf nach §21 Abs6 SGB II . Diese(r) lebt in ... bei seiner Mutter/seinem Vater. [Beschreibung Umgangskontakte]. ein Ticket kostet ...€, es werden ... Tickets benötigt. Dafür entstehen monatlich Kosten in Höhe von ...€. Ich beantrage die Übernahme dieser Kosten. Mit freundlichen Grüßen Mehrbedarf für Wohnraum Darüberhinaus kann auch ein Mehrbedarf für ein getrennt lebendes Elternteil, dass regelmäßig Umgang mit seinen Kinder hat, ein Anspruch auf eine größere Wohnung entstehen. Ein höherer Wohnbedarf kann etwa von der Art des Umgangs, vom Alter des Kindes, von der Lebenssituation oder auch von den Wohnverhältnissen abhängen, wie das Bundessozialgericht (Az.: B 14 AS 43/18 R) urteilte. Mehr dazu finden Sie hier. Quellen Rechtsgrundlagen: §21 Abs6 SGB II: Härtefall-Mehrbedarf, LSG Rheinland-Pfalz AZ: L 3 AS 210/12 B ER, Reise in die USA OLG Karlsruhe AZ: 18 UF 166/17: Telefonkosten, Fachliche Weisungen der BA zu §21 SGB II - S13f, mit Materialen von "Sozi Simon")

15. April 2024

Das Rentensystem in Deutschland basiert auf einem Punktesystem, bei dem die Höhe der Altersrente durch die Anzahl der angesammelten Rentenpunkte bestimmt wird. Doch nicht jeder weiß, dass es möglich ist, Rentenpunkte zu kaufen, um die Rentenansprüche zu erhöhen. Dieser Beitrag erläutert, wie der Kauf von Rentenpunkten funktioniert, wer dazu berechtigt ist und welche Kosten dabei entstehen. Wer kann Rentenpunkte kaufen? Nicht jeder Versicherte hat die Möglichkeit, Rentenpunkte zu erwerben. Die grundlegende Voraussetzung ist, dass die Person mindestens 50 Jahre alt ist. Zudem muss absehbar sein, dass die Mindestanzahl von 35 Beitragsjahren erreicht wird, um eine vorzeitige Rente ab 63 Jahren in Anspruch nehmen zu können. Personen, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben, sind in der Regel vom Kauf von Rentenpunkten ausgeschlossen. Kosten eines Rentenpunktes Die Kosten für den Erwerb eines Rentenpunktes orientieren sich am jährlichen Durchschnittsentgelt. Während ein durch Arbeit verdienter Rentenpunkt zur Hälfte vom Arbeitgeber finanziert wird, muss beim Kauf eines Rentenpunktes der gesamte Betrag vom Versicherten selbst getragen werden. Für das Jahr 2024 belaufen sich die Kosten für einen Rentenpunkt durchschnittlich auf etwa 8.437 Euro in den alten Bundesländern und etwa 8.320 Euro in den neuen Bundesländern. Das Durchschnittsentgelt lag 2024 in den alten Bundesländern bei 45.358 Euro und in den neuen Bundesländern bei 44.732 Euro. Daraus ergibt sich ein Preis für die Rentenpunkte von rund 8.437 Euro in den alten und zirka 8.320 Euro in den neuen Bundesländern. Diese Preise können sich jährlich ändern, da sie vom Durchschnittsentgelt und dem Beitragssatz abhängen. Wir können Rentenpunkte gekauft werden? Schritt 1: Erforderliche Formulare Wer in den Kauf von Rentenpunkten investieren möchte, muss zunächst das Formular V0210 bei der Deutschen Rentenversicherung ausfüllen. Dieses dient dazu, den individuellen Ausgleichsbedarf an Rentenpunkten zu berechnen. Schritt 2: Ermittlung des Beitragsbedarfs Das Formular erfordert Angaben, die zwar nicht bindend, aber notwendig für die Berechnung sind. Hierzu zählen das gewünschte Renteneintrittsalter und der Rententyp, wie etwa eine reguläre Altersrente oder eine Rente wegen Schwerbehinderung. Weiterhin ist es notwendig, mittels Formular V0100 und einem Antrag auf Kontenklärung einen Überblick über die bisherigen Beitragsjahre zu verschaffen. Schritt 3: Vorlage weiterer Dokumente Zusätzlich wird eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Höhe des Gehalts benötigt, die mit dem Formular V0211 eingereicht werden muss. Alle erforderlichen Dokumente sind auszufüllen und an die Rentenversicherung zu senden. Schritt 4: Entscheidung und Zahlung Nachdem die Rentenversicherung den Ausgleichsbedarf ermittelt hat, teilt sie den Preis für die benötigten Rentenpunkte schriftlich mit. Versicherte haben dann drei Monate Zeit, die Rentenpunkte zu erwerben. Entscheiden sie sich später für den Kauf, kann der Preis aufgrund zwischenzeitlich veränderter Werte höher oder niedriger ausfallen. Fazit Der Kauf von Rentenpunkten kann langfristig betrachtet eine sinnvolle Ergänzung sein, insbesondere wenn eine längere Lebenserwartung besteht. Wichtig: Auch andere Faktoren wie die eigene Gesundheit, weitere Einkommensquellen und die allgemeine Lebenserwartung sollten in die Überlegung mit einbezogen werden. Eine vorige Beratung bei einem Rentenberater sollte obligatorisch sein.

15. April 2024

Das Sozialgesetzbuch (SGB) XII sieht in § 30 Abs. 7 die Regelung eines Mehrbedarfs für die Warmwassererzeugung vor. Dieser Paragraf ermöglicht es Sozialhilfe-Beziehenden, die aufgrund besonderer Umstände einen höheren Warmwasserverbrauch haben, einen erhöhten Mehrbedarf zu erhalten. Krankheitsbedingter Mehrbedarf für Warmwassererhitzung Im konkreten Fall geht es um einen Sozialhilfe-Beziehenden, der krankheitsbedingt fünfmal täglich duschen muss. Hier stellt sich die Frage, ob der Sozialhilfeträger einen erhöhten Mehrbedarf für die Warmwassererzeugung berücksichtigen muss. Nach aktueller Rechtsprechung und der Bewertung durch den Sozialberatungsverein Verein Tacheles e.V. muss der Sozialhilfeträger diesen erhöhten Bedarf tatsächlich anerkennen. Urteile bestätigen Mehrbedarf Das Bundessozialgericht (BSG) hatte nämlich in einem Urteil (B 14 AS 6/17 R) bereits entschieden, dass der Anspruch auf einen Warmwassermehrbedarf über die übliche Warmwasserpauschale hinaus besteht, solange die Aufwendungen durch die Pauschale nicht vollständig abgedeckt werden und die Kosten nicht unangemessen hoch sind. In Fällen, in denen keine separaten Messgeräte vorhanden sind, müssen die tatsächlichen Kosten geschätzt werden, allerdings nur bis zur Grenze der Angemessenheit. Es kommt au den Einzelfall an In dem hier beschriebenen Fall liegen Besonderheiten vor, da der erhöhte Warmwasserverbrauch krankheitsbedingt ist. Dies führt dazu, dass eine einfache Pauschalierung der Kosten nicht angemessen wäre. Die Landessozialgerichte in Hessen und Niedersachsen-Bremen haben in ähnlichen Fällen (Urteile AZ: L 9 AS 573/19 und AZ: L 13 AS 207/18 ZVW) ebenfalls entschieden, dass ein solcher Mehrbedarf in krankheitsbedingten Fällen in der Sozialhilfe von den Sozialämtern zu berücksichtigen sei. Pauschale Sozialhilfe-Leistungen reichen im Einzelfall nicht aus Konkret bedeutet dies, dass der Sozialhilfeträger die zusätzlichen Kosten für die Warmwassererzeugung, die aufgrund der krankheitsbedingten Notwendigkeit des häufigen Duschens entstehen, tragen muss. Im genannten Beispiel belaufen sich diese Zusatzkosten auf etwa 55 Euro monatlich, die als Mehrbedarf zu bewilligen sind. Die Urteile zeigen die Notwendigkeit einer individuellen Betrachtung jedes Einzelfalls im Sozialrecht. Sie zeigen dass gesundheitliche Bedürfnisse auch im Rahmen der Sozialhilfe zu berücksichtigen sind. (Hinweis: Sozialberatungsstelle Tacheles e.V.)

15. April 2024

Die meisten Vermieter verlangen vor Unterzeichnung des Mietvertrages eine "freiwillige Schufa-Selbstauskunft". Wer sich weigert, bekommt die Wohnung nicht. Bei einem negativen Schufa-Eintrag sind die Chancen ohnehin gleich Null. Wie betroffene Schuldner dennoch eine Wohnung finden können, beschreiben wir in diesem Artikel. Eine Wohnung finden trotz schlechtem Schufa-Score Wohnungseigentümer oder Makler sortieren Arbeitslose oft schon vor einer Besichtigung aus. Außerdem ist die Wartezeit auf Sozialwohnungen sehr lang. Vor allem in den Großstädten sind die Listen voll. Auch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) müssen B-Schein-Berechtigte lange warten. Wird ein Antrag auf Umzug und Übernahme der Kosten der Unterkunft beim Jobcenter gestellt, muss auch hier zunächst die Bearbeitung des Antrags abgewartet werden. Dies kann einige Wochen bis Monate dauern. Bei Wohnungsportalen im Internet meist nicht erfolgreich Wer im Internet auf den einschlägigen Portalen sucht, wird kaum eine bezahlbare Wohnung finden. Und wenn, dann ist die Zahl der Bewerber sehr hoch. Vor allem in Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf, Köln oder Frankfurt ist der Wohnungsmarkt sehr angespannt und überteuert. Neben der Suche im Internet kann man aber auch selbst aktiv werden und zum Beispiel über Facebook Freunde fragen oder Zettel in Supermärkten und an Laternenpfählen aufhängen. Außerdem empfiehlt es sich, Vermieter oder Hausverwaltungen direkt anzuschreiben oder anzurufen und nach einer Wohnung zu fragen. Wohnungen unter der Hand finden Günstige Wohnungen in guter Lage und Ausstattung gibt es. Man muss sie nur finden. Meist werden sie aber nicht im Internet angeboten, sondern "unter der Hand" vergeben. Wer Hausmeister, Hausverwalter oder Handwerker kennt, sollte diese fragen, ob sie eine bezahlbare und freie Wohnung kennen. Denn diese Personen erfahren als erste, wenn eine Wohnung frei wird. Problem freiwillige Schufa-Auskunft Das schwierigste Problem ist der negative Schufa-Eintrag. Viele Vermieter verlangen eine freiwillige Selbstauskunft. Wird diese verweigert, kommt man nicht mehr in die engere Auswahl. Der Schufa-Eintrag sagt meist nichts darüber aus, ob man seine Miete pünktlich zahlt oder nicht. Wer zum Beispiel Hartz-IV-Leistungen bezieht, bekommt die angemessenen Unterkunftskosten vom Amt bezahlt. Viele Vermieter schätzen das, weil sie wissen, dass es eine Garantie für pünktliche Mietzahlungen gibt. Lesen Sie auch: - Falsche Schufa-Einträge? So wehren Sie sich! - Schulden und Privatinsolvenz: Das kann die Schuldnerberatung leisten Der Partner wird Hauptmieter Makler und Großvermieter verlangen immer eine Schufa-Auskunft. Hier wäre es möglich, Ihre Partnerin/Ihren Partner als Hauptmieter/in zu benennen, sofern sie/er keinen negativen Schufa-Eintrag hat. Meist wird die Auskunft nur von einem Mieter verlangt, auch wenn beide gemeinsam die Wohnung mieten. Dies wird häufig als ausreichend angesehen, insbesondere wenn die Wohnung schnell weitervermietet werden soll. Eine emotionale Gesschichte zum Schufa-Eintrag erzählen Wenn es keine Partnerin gibt oder von beiden eine Auskunft verlangt wird, gibt es immer noch Möglichkeiten, die man unbedingt ausprobieren sollte. Wenn eine Schufa-Auskunft verlangt wird, sollte man nicht ausweichen, sondern offen und ehrlich erzählen, wie es dazu gekommen ist. Mussten Sie zum Beispiel einen Angehörigen pflegen und sind deshalb in Zahlungsverzug geraten? Oder waren Sie selbst eine Zeit lang schwer krank und jetzt geht es Ihnen wieder besser, so dass das Problem nicht mehr besteht? Das funktioniert vor allem bei kleineren Anbietern oder Einzelvermietern. Seien Sie emotional, aber übertreiben Sie es nicht. Versuchen Sie, Mitgefühl zu wecken. Auf kleine Vermieter konzentrieren EAuf diese Kleinvermieter sollte man sich konzentrieren, wie auch das Mieter Netzwerk Dortmund e.V. rät. Anzeigen dieser Vermieter findet man vor allem in Wochenblättern oder Tageszeitungen. Dabei sollte man sich vor allem auf Wohnungen konzentrieren, die schon länger auf dem Markt sind. Nachteil: Diese Wohnungen haben meist einen "Haken". Entweder ist die Miete zu hoch, die Lage sehr schlecht oder der Zustand der Wohnung nicht der beste. Vorteil: Der Vermieter steht unter Druck und wird Ihnen eher zuhören und eventuell auch einen negativen Schufa-Eintrag akzeptieren, wenn die Geschichte dahinter nicht suggeriert, dass Sie die Miete nicht oder nur sporadisch zahlen werden. Glänzen Sie vor allem dann mit Sympathie und freundlichem Auftreten. Risikoabschlag anbieten Ein weiterer Trick kann den Vermieter umstimmen. Bieten Sie einen Risikoabschlag an. Das bedeutet, dass der Vermieter die Kaltmiete etwas erhöht. Wer auf Sozialleistungen angewiesen ist, sollte darauf achten, dass die Kosten weiterhin dem ortsüblichen Mietspiegel entsprechen. Wie hoch die Miete maximal sein darf, erfährt man beim Jobcenter. Alternativ kann man die erhöhte Miete auch aus eigener Tasche zahlen. Manche Vermieter sind dazu bereit. Einen Bürgen anbieten Schließlich kann auch ein Bürge vorgeschlagen werden, um dem Vermieter eine Sicherheit zu bieten. Der Bürge sollte zum einen über ein geregeltes Einkommen verfügen und zum anderen ebenfalls keine negativen Einträge in der Schufa haben. Am besten fragt man in der Familie oder bei guten Freunden nach. Wohnung in der Ferienzeit suchen Suchen Sie sich eine Wohnung in der Ferienzeit. Denn dann ist die Anfragesituation am Wohnungsmarkt bedeutend geringer. Das erhöht den Druck auf den Vermieter, der möglichst keine langen Leerstände haben möchte. Es ist nicht selten, dass dann auf eine Schufa-Auskunft verzichtet wird. Der Trick: Nicht aufgeben Wer dranbleibt und auch nach der zehnten Absage nicht aufgibt, erhöht seine Chancen ebenfalls. Denn man wird quasi zum Profi und reagiert viel entspannter auf die Fragen des Vermieters. Man bekommt nach und nach wichtige Informationen von den verschiedenen Vermietern und kann sich nach einigen Terminen immer besser darauf einstellen. Wer nicht aufgibt, findet irgendwann eine Wohnung. Das ist die Erfahrung vieler Mietervereine. Statt Internet besser Anzeigenblätter Wer seine Suche auf Anzeigenblätter und Tageszeitungen konzentriert, hat bessere Chancen. Denn hier ist die Nachfrage wesentlich geringer als bei den bekannten Portalen wie "Immonet". Zudem sind die Wohnungen in den Portalen meist hochpreisig und begehrt. Statt Email besser telefonieren Wer telefoniert, statt E-Mails zu schreiben, wird ebenfalls mehr Erfolg haben, da man bereits am Telefon einen guten Eindruck hinterlassen kann. Außerdem spart man Zeit und kann mehrere Wohnungen in kürzerer Zeit besichtigen. Die Atmosphäre sollte ruhig und entspannt sein. Hintergrundgeräusche sind zu vermeiden. Freunde und Bekannte informieren Erzählen Sie Ihren Freunden, dass Sie eine Wohnung suchen. Diese kennen wiederum andere Leute, die wiederum andere Leute kennen. Sorgen Sie dafür, dass es sich herumspricht, dass Sie eine Wohnung suchen. Oft bekommen Sie auch auf diesem Weg Angebote. Denn vielleicht will ein Bekannter umziehen und sucht einen Nachmieter. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Vermieter bereits (im besten Fall) gute Erfahrungen mit dem Bekannten gemacht hat und sich deshalb - vielleicht auch ohne Schufa - auf Sie als Nachmieter einlässt. Wichtig ist, nicht aufzugeben. Wer sich "dahinterklemmt" und die Ratschläge befolgt, wird trotz Schufa und/oder Hartz IV eine Wohnung finden. Schufa-Eintrag löschen lassen Ist es übethaupt rechtens, dass der Schufa-Eintrag besteht. Es gibt mehrere Möglichkeiten diesen löschen zu lassen. Wie das gehen kann, haben wir hier beschrieben.

Gegen-Hartz TV

Online Bürgergeld-Anspruch ausrechen

Um zu erfahren, wie hoch der Anspruch auf Bürgergeld ausfällt, kann unser neuer Bürgergeld-Rechner behilflich sein. Einfach alle wichtigen Daten eintragen und der Bürgergeld-Rechner rechnet den aktuellen Bedarf für 2024 aus! Bürgergeld Rechner

Wichtige Fragen und Antworten zum Bürgergeld

Täglich erreichen uns zahlreiche Emails mit wiederkehrenden. Noch immer herrscht eine große Verunsicherung gegenüber den zahlreichen Sozialgesetzen und deren Auswirkungen im Alltag. Wir haben einige dieser Fragen zusammengestellt und veröffentlichen hiermit unsere Antworten. Wichtige Fragen & Antworten

Forum zum Bürgergeld

Sie sind nicht allein!
"Ratschläge & Meinungen" austauschen ist das Motto unseres Forums. Hier hast Du die Möglichkeit Dich kostenlos anzumelden und mit über 20.000 Forenteilnehmer zu diskutieren sowie wichtige Fragen zum Bürgergeld zu stellen.

Hier geht es zum Bürgergeld-Forum!

Selbstverständnis

Von der Arbeitsmarktreform sind Millionen von Menschen betroffen. Vieles ist im SGB II unklar und auf die individuellen Bedarfe des Einzelnen zu pauschal ausgelegt. Laut einiger Erhebungen, sollen nur rund 50 Prozent aller Bescheide der Jobcenter mindestens teilweise falsch und rechtswidrig sein. Das bedeutet für die Menschen oft tatsächliche Beschneidungen in Grundrechten und Ansprüchen.



Diese Plattform will daher denen eine Stimme geben, die kein Gehör finden, weil sie keine gesellschaftliche Lobby besitzen. Bezieher von Bürgergeld (ehemals Hartz IV) werden nicht selten als "dumm" oder "faul" abgestempelt. Es reicht nicht, dass Leistungsberechtigte mit den täglichen Einschränkungen zu kämpfen haben, es sind auch die täglichen Anfeindungen in den Jobcentern, in der Schule, in der Familie oder auf der Straße. Neben aktuellen Informationen zur Rechtssprechung konzentrieren wir uns auch auf Einzelfälle, die zum Teil skandalös sind. Wir decken auf und helfen damit den Betroffenen. Denn wenn eine Öffentlichkeit hergestellt wurde, müssen die Jobcenter agieren. Sie bekommen dadurch Druck. Lesen Sie mehr darüber in unserem redaktionellem Leitfaden!

Weiteres

Regelleistungen 2024 auf einen Blick

Wir haben Ihnen eine detaillierte Liste mit allen Regelleistungen erstellt, um Ihnen einen Einblick in die Bürgergeld-Regelleistungen zu geben.

Forum zum ALG II

Sie sind nicht allein!
"Ratschläge & Meinungen" austauschen ist das Motto unseres Forums. Sie haben die Möglichkeit, sich kostenlos anzumelden und mit über 20.000 Forenteilnehmern zu diskutieren, sowei wichtige Fragen zum Arbeitslosengeld zu erörtern.

Wichtige Fragen & Antworten zum Bürgergeld

Täglich erreichen uns zahlreiche Emails mit wiederkehrenden Fragen. Noch immer herrscht eine große Verunsicherung gegenüber den zahlreichen Sozialgesetzen und deren Auswirkungen im Alltag. Wir haben einige dieser Fragen für Sie zusammengestellt und veröffentlichen hiermit unsere Antworten.

Bürgergeld News

Elterngeld: Erhebliche Verschlechterung beim Basiselterngeld

15. April 2024

Seit dem 1. April 2024 sind wesentliche Änderungen beim Bezug von Elterngeld in Kraft getreten, von denen kaum jemand etwas mitbekommen hat. Die Möglichkeit für Eltern, gleichzeitig Basiselterngeld zu beziehen, wird auf nun nur einen der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes begrenzt. Dies ist eine verschlechternde Änderung gegenüber der bisherigen Regelung, die es bislang Eltern ermöglichte, die Elterngeldmonate flexibler zu nutzen, einschließlich des gemeinsamen Bezugs im 13. oder 14. Monat. Unter den neuen Regelungen können Eltern zwar weiterhin gleichzeitig ElterngeldPlus beziehen, jedoch ist der gleichzeitige Bezug des Basiselterngeldes stark eingeschränkt. Hintergründe der Neuregelung Die Anpassung der Elterngeldregelungen ist auf Empfehlungen aus dem 9. Familienbericht zurückzuführen, der eine Begrenzung des gleichzeitigen Bezugs auf einen Monat vorschlägt. Die Reform soll nach schwedischem Vorbild die Notwendigkeit eines echten Rollentausches zwischen den Elternteilen fördern und es den Eltern überlassen, ob und wann sie gleichzeitig Elternzeit nehmen. Die öffentliche Diskussion zu dieser Verschlechterung des Elterngeldes blieb jedoch bislang aus. Übergangsregelungen und Ausnahmen Es gibt eine Übergangsvorschrift für Kinder, die nach dem 31. August 2021 geboren wurden oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen wurden, bis zum 1. April 2024. Für diese Familien bleiben die bisherigen Regelungen bestehen. Außerdem gelten die neuen Beschränkungen nicht bei Mehrlingsgeburten und Frühgeburten. Lesen Sie auch: - Elterngeld – richtige Antragstellung für mehr Freibeträge trotz Bürgergeld Konflikte mit dem Mutterschutz Die neuen Regelungen könnten Probleme mit dem Mutterschutzrecht verursachen. In Monaten, in denen Mütter Mutterschaftsleistungen erhalten, gelten diese als Monate des Basiselterngeldbezugs, was den gemeinsamen Bezug von Basiselterngeld einschränkt. Diese Regelung führt dazu, dass der zweite Elternteil nur einen Monat Basiselterngeld während des Mutterschutzes in Anspruch nehmen kann, was die Unterstützungsmöglichkeiten für die Mutter deutlich verringert. Änderung des Elterngeldes sehr kurzfristig umgesetzt Die Änderungen beim Elterngeld kritisieren wir, insbesondere, "weil sie sehr kurzfristig eingeführt wurden und weil sie die Planung der Elternzeit für viele Familien stark komplizieren", sagt Sebastian Bertram, Pädagoge und Redakteur von "Gegen-Hartz.de". Die Bedeutung der Elternzeit für das familiäre Zusammenleben und die Eingewöhnung in neue Rollen macht flexible Lösungen wichtig. Hinzu kommt, dass die Einschränkungen insbesondere in den ersten Lebensmonaten des Kindes eine zusätzliche Belastung darstellen, da dieser Zeitraum ohnehin oft von Stress und Anpassung geprägt ist. Speziell der Bedarf an emotionaler und praktischer Unterstützung für die Mutter in der Zeit nach der Geburt wird hervorgehoben. Fazit: Eine Verschlechterung für Eltern Die Reform des Elterngeldes bringt eine erhebliche Verschärfung der Bedingungen mit sich. Während der Ansatz, einen echten Rollentausch zu fördern, begrüßenswert sein mag, erscheint die praktische Umsetzung für viele Familien als echte Herausforderung. werden.

Bürgergeld News

Anspruch auf Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung

14. April 2024

Bei einer betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber sind die Chancen auf eine Abfindung in der Regel sehr gut. Muss das Unternehmen dagegen Insolvenz anmelden, sind die Chancen eher gering. Kündigung meistens aus betriebsbedingten Gründen Betriebsbedingte Gründe sind der häufigste Grund für die Kündigung eines Arbeitnehmers. Dabei wird argumentiert, dass das Unternehmen den Arbeitnehmer aufgrund grundlegender wirtschaftlicher Veränderungen nicht mehr beschäftigen kann. Ein Großteil der Arbeitgeber räumt jedoch ein, dass es formale Probleme beim Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung gibt. Im Folgenden werden daher einige Beispiele für betriebsbedingte Kündigungen aufgeführt. Ein pauschaler Hinweis auf eine veränderte wirtschaftliche Gesamtsituation reicht als Kündigungsgrund nicht aus - vor allem dann nicht, wenn die langfristigen Auswirkungen noch nicht absehbar sind und es staatliche Hilfen für betroffene Unternehmen gibt. Dies erhöht die Chancen auf eine Abfindung. Eine pauschale Aussage, ob nach einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung erzielt werden kann, ist jedoch nicht möglich. Dies ist nur dann möglich, wenn z.B. bei der Sozialauswahl Fehler gemacht wurden. Wenn das Unternehmen pleite ist Ist ein Unternehmen nicht mehr zahlungsfähig, kann es passieren, dass Angestellte weder ihre außstehenden Gehälter bekommen, noch eine Abfindung erhalten. Dann ist es nicht unmöglich, aber schwer an Geld heranzukommen. Wenn sich das Unternehmen verkleinern muss Wird eine Kündigung ausgesprochen, weil sich das Unternehmen insgesamt verkleinern muss, erhöhen sich allerdings die Chancen. Dann nämlich muss zuvor eine Sozialauswahl getroffen werden. Oft werden diese nicht richtig eingehalten. Allerdings beinhalten diese meist auch Abfindungen. Wenn eine Abteilung geschlossen wird Ähnlich gut sind die Aussichten, wenn sich die Rahmenbedingungen im Unternehmen ändern und dadurch Arbeitsplätze in bestimmten Abteilungen wegfallen. Wenn z.B. die IT-Abteilung aufgelöst werden muss, weil aus Kostengründen IT-Aufgaben an ein externes Unternehmen vergeben werden, oder wenn Produktionsabteilungen verkleinert werden, weil neue Maschinen weniger Mitarbeiter benötigen, werden häufig betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen, weil die Mitarbeiter in anderen Abteilungen nicht mehr eingesetzt werden können. Das Unternehmen muss aber zunächst nachweisen, dass die gekündigten Mitarbeiter nicht anderweitig beschäftigt werden können. Die betriebsbedingte Kündigung ist also nur dann wirksam, wenn tatsächlich kein anderer Arbeitsplatz im Unternehmen gefunden werden kann, der bei gleicher Qualifikation ausführbar wäre. Genau an diesem Nachweis scheitern viele Unternehmen, weshalb im Rahmen einer Kündigungsschutzklage meist eine Abfindung erfolgreich ist. Achtung bei Abfindungen im Rahmen eines Aufhebungsvertrages Vor allem größere Unternehmen bieten von sich aus eine Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages an. "Oft sind die Abfindungen deutlich niedriger, als wenn sie im Rahmen einer Klage ausgehandelt würden", sagt Rechtsanwalt Christian Lange aus Hannover. Betroffene sollten sich daher nicht zu einer schnellen Unterschrift drängen lassen, sondern den Aufhebungsvertrag und die Abfindungssumme zunächst mit einem Anwalt besprechen. Der Anwalt kann dann noch einmal mit dem Unternehmen verhandeln oder, wenn die Verhandlungen scheitern, Klage einreichen. Achtung: Wer sofort den Aufhebungsvertrag unterschreibt und die betriebsbedingte Kündigung akzeptiert, hat später keine Chance mehr, vor dem Arbeitsgericht dagegen vorzugehen, warnt der Experte. Oft ungenaue Sozialauswahl Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sozial weniger schutzwürdige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zuerst zu kündigen. Dabei sind Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, finanzielle Verpflichtungen und vieles mehr zu berücksichtigen. "So muss zum Beispiel ein jüngerer Arbeitnehmer vor einem älteren entlassen werden, der schon länger im Betrieb ist, schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat und seinen Hauskredit abbezahlen muss", erklärt der Rechtsanwalt. Gute Aussichten auf eine Abfindung Die Chancen, im Falle einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung im Verhandlungswege oder durch eine Klage vor dem Arbeitsgericht zu erreichen, stehen daher oft sehr gut, da viele Arbeitgeber einräumen, Schwierigkeiten zu haben, wirksame betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen. Betroffene sollten sich daher an einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

Bürgergeld News

Rentenerhöhung: Neue Rententabelle gültig ab 1. Juli 2024 zeigt das Mehr an Rente

14. April 2024

Das Statistische Bundesamt und die Deutsche Rentenversicherung teilten mit, dass die Renten in Ost- und Westdeutschland zum 1. Juli 2024 um 4,57 Prozent steigen werden. In der neuen Rententabelle für 2024 können Rentnerinnen und Rentner ablesen, wie sich die Rentenerhöhung auswirkt. Somit übersteigt die Rentenerhöhung zum dritten Mal hintereinander die Vier-Prozent-Marke. Da im vergangenen Jahr der Rentenwert in den neuen Bundesländern aufgrund signifikanter Lohnsteigerungen den der alten Bundesländer eingeholt hat, findet erstmals eine einheitliche Rentenanpassung für ganz Deutschland statt. Denn erstmals wird nicht mehr zwischen Ost und West unterschieden. Zusätzlich werden ab dem 1. Juli Verbesserungen für Rentnerinnen und Rentner mit Erwerbsminderung wirksam. Rententabelle 2024 In der folgenden Übersicht können Rentnerinnen und Rentner sehen, wie sich die Rentenerhöhung ab Juli 2024 ungefähr für sie auswirkt: Rentenbasis Neue Rente ab Juli 2024 Erhöhung 700 Euro 731,99 Euro +31,99 Euro 800 Euro 836,56 Euro +36,56 Euro 900 Euro 941,13 Euro +41,13 Euro 1000 Euro 1.045,70 Euro +45,70 Euro 1100 Euro 1.150,27 Euro +50,27 Euro 1200 Euro 1.255,84 Euro +55,84 Euro 1300 Euro 1.359,41 Euro +59,41 Euro 1400 Euro 1.463,98 Euro +63,98 Euro 1500 Euro 1.568,55 Euro +68,55 Euro 1600 Euro 1.673,12 Euro +73,12 Euro 1700 Euro 1.777,69 Euro +77,69 Euro 1800 Euro 1.882,26 Euro +82,26 Euro 1900 Euro 1.986,83 Euro +86,83 Euro 2000 Euro 2.091 Euro +91 Euro Welche Renten werden erhöht? Die Erhöhung der Rente um 4,57 Prozent umfasst verschiedene Rentenarten, darunter: Gesetzliche Altersrenten Gesetzliche Renten wegen Erwerbsminderung Gesetzliche Hinterbliebenenrenten Renten aus der Alterskasse der Landwirte Gesetzliche Unfallrenten Neuer Rentenwert ab Juli 2024 Ab dem 1. Juli 2024 wird der neue bundeseinheitliche Rentenwert 39,32 Euro betragen. Diese Anpassung trägt direkt zur Erhöhung der monatlichen Rentenzahlungen bei und zeigt den positiven Trend der Lohnentwicklung, auch wenn der Nachhaltigkeitsfaktor eine leichte Dämpfung bewirkte. Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente Ab dem 1. Juli 2024 werden auch Anpassungen für Empfänger von Erwerbsminderungsrenten in Kraft treten, wie die Deutsche Rentenversicherung bekanntgegeben hat. Diese Anpassung sieht eine umfassende Erhöhung der monatlichen Rentenleistungen für Personen vor, die aufgrund eingeschränkter Erwerbsfähigkeit eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Die Erhöhung gestaltet sich als zweistufige Erhöhung, die alle Empfänger von Erwerbsminderungsrenten betrifft. Diese Anpassung gilt speziell für jene Leistungsberechtigte, die ihren Rentenanspruch im Zeitraum zwischen Januar 2002 und Dezember 2018 geltend gemacht haben. Für diese Gruppe von Berechtigten ist, abhängig vom Beginn ihrer Rentenleistung, neben einer allgemeinen Rentenerhöhung ein zusätzlicher Zuschlag vorgesehen. Dieser kann je nach Eintrittszeitpunkt der Rente 4,5 Prozent oder sogar 7,5 Prozent betragen. Konkret gestaltet sich die Anpassung wie folgt: Empfänger, deren Rentenanspruch zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begonnen hat, können mit einer Erhöhung ihrer monatlichen Bezüge um 7,5 Prozent rechnen. Für diejenigen, deren Erwerbsminderungsrente im Zeitraum von Juli 2014 bis Dezember 2018 einsetzte, wird ein Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent gewährt. Addiert bis zu 12 Prozent mehr Bis zu 12 Prozent mehr Rente erhalten Rentenbezieher, wenn sie von einem weiteren Zuschlag zum 1. Juli 2024 betroffene sind. Weiteres dazu können Sie in diesem Artikel lesen.

Bürgergeld News

Bürgergeld: 50 Euro mehr durch Mietnebenleistungen

14. April 2024

Mit dem Bürgergeld wurden insbesondere im Bereich der Kosten der Unterkunft (KdU) einige Neuerungen eingeführt, die den meisten bisher unbekannt sein dürften. Eine wichtige, aber oft übersehene Regelung betrifft die Übernahme der Kosten für Mietnebenleistungen wie Garagen oder Stellplätze. Kosten der Unterkunft: Was wird übernommen? Die Kosten der Unterkunft umfassen mehr als nur die reine Miete. Neben den offensichtlichen Posten wie Kaltmiete und Nebenkosten werden auch weniger offensichtliche Kosten berücksichtigt, sofern sie vertraglich festgelegt sind. Dazu zählen beispielsweise: Kaltmiete Nebenkosten Heizkosten Kosten für einen Autostellplatz Wichtig: Die Kosten für einen Autostellplatz müssen explizit im Mietvertrag aufgeführt seien. Nur dann besteht ein Rechtsanspruch auf Übernahme durch das Jobcenter. Fallbeispiel: Die Übernahme von Garagenkosten Ein konkretes Beispiel zeigt, wie die Regelungen in der Praxis angewendet werden können. Ein Bürgergeldempfänger musste für eine Garage zahlen, die als fester Bestandteil seines Mietvertrags galt. Nachdem er Widerspruch eingelegt hatte, erkannte das Jobcenter den Fehler und übernahm die monatlichen Kosten von 50 Euro für die Garage. Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung einer genauen Prüfung des Mietvertrags und des Bürgergeld-Bescheids. Wichtig: Unterscheidung der Kostenarten: Nicht alle im Zusammenhang mit der Wohnung stehenden Kosten werden vom Jobcenter übernommen. Stromkosten beispielsweise fallen nicht unter die KdU und müssen von den Empfänger:innen selbst getragen werden. Hierfür ist im Regelsatz ein bestimmter Betrag vorgesehen. Zusammensetzung eines Mietvertrags: Auf diese Details kommt es an Ein Mietvertrag muss verschiedene Pflichtangaben enthalten, die über die grundsätzliche Mietzusammensetzung Auskunft geben. Dazu gehören: Angaben zum Vermieter und Mieter Beschreibung der Wohnung Höhe der Miete sowie der Neben- und Betriebskosten Besonders wichtig sind die "Sonderpositionen" wie Einbauküchen oder Stellplätze. Diese müssen spezifisch im Vertrag aufgeführt sein, um bei der Beantragung von Bürgergeld berücksichtigt zu werden. Weitere unabweisbare Kosten Über die direkten Wohnkosten hinaus gibt es weitere finanzielle Verpflichtungen, die durch Klauseln im Mietvertrag geregelt sein können. Dazu zählen Kosten für: Schönheitsreparaturen Renovierungen bei Auszug Diese Kosten sind oft durch den Mieter zu tragen und betreffen vor allem die benötigten Materialien. Auch hier ist eine genaue Vertragsprüfung unerlässlich. Um überprüfen zu lassen, ob das Jobcenter alle zu tragenden Kosten auch wirklich übernimmt, sollte der Mietvertrag genau geprüft werden. Viele Leistungsberechtigten ist nicht bewusst, dass auch Nebenkosten wie die für eine Garage vom Jobcenter übernommen werden können. Der Bescheid kann hier kostenfrei überprüft werden. Quellen § 22 Abs. 2 SGB II

Aktuelle Urteile zum Bürgergeld, Sozialhilfe und Rente

Sozialhilfe-Bezieher kann in teurer Wohnung bleiben, weil das Sozialamt nicht hilft

14. April 2024

Schwerbehinderte Sozialhilfe-Bezieher können Anspruch auf Unterstützung bei der Wohnungssuche durch den Leistungsträger haben. Gelingt dies nicht, dürfen sie in ihrer bisherigen Wohnung bleiben, auch wenn das Sozialamt diese für zu teuer hält, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: B 8 SO 7/21 R). Sozialamt forderte zum Umzug auf Die Klägerin lebt mit ihrem Mann in einer Mietwohnung in Minden. Sie leidet an Epilepsie, bezieht eine Erwerbsminderungsrente und zudem Sozialhilfe. Ihr Ehemann ist geistig behindert und arbeitet in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Er bekommt eine auskömmliche Rente und ist deshalb nicht auf Sozialhilfe angewiesen. Lesen Sie auch: - So blockieren Sparkassen und Banken Konten für Bürgergeld- und Sozialhilfe Bezieher Dem Sozialamt in Minden ist die Miete des Paares von 565 Euro monatlich warm zu hoch. Dagegen wehrt sich die Frau. Angesichts ihrer Behinderungen seien sie froh gewesen, überhaupt eine Wohnung zu finden. Bemühungen um eine günstigere Wohnung seien erfolglos gewesen. BSG fordert Hilfe für behinderte Menschen bei der Wohnungssuche Auch das BSG hat betont, dass behinderte Menschen besondere Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche haben können. Individuelle Beeinträchtigungen könnten zu einer „erheblichen Einschränkung oder Verschließung des Wohnungsmarktes“ führen. Nach dem Kasseler Urteil darf das Sozialamt den behinderten Menschen dann nicht allein lassen. Vielmehr sei dann „eine individuelle Hilfestellung des Leistungsträgers bei der Wohnungssuche geboten“. Wenn das Sozialamt keine Hilfe bietet Biete das Amt keine Hilfe an oder könne es auch keine günstigere Wohnung finden, sei „grundsätzlich von der konkreten Angemessenheit der (bisherigen) Wohnung auszugehen“. Nach diesen Maßstäben muss nun das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen den Umfang der Beeinträchtigungen des Ehepaares prüfen und dann erneut über den Rechtsstreit entscheiden.

Aktuelle Urteile zum Bürgergeld, Sozialhilfe und Rente

EM-Rente: Erwerbsminderungsrente wegen sehr häufigen Toilettengängen?

14. April 2024

Alle zwei bis drei Stunden während der Arbeitszeit die Toilette aufzusuchen, ist „nicht betriebsunüblich“. Die berufliche Leistungsfähigkeit einer gesetzlich Krankenversicherten wird dadurch ebenso wenig eingeschränkt wie dadurch, dass sie sich auch außerhalb der Arbeitszeit zweimal täglich einen Blasenkatheter legen muss, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem veröffentlichten Urteil (Az.: L 10 R 3541/19). Die Klägerin war als Produktionshelferin beschäftigt. Seitdem ist sie arbeitsunfähig bzw. arbeitslos. Seit dem klagt sie über Dauerschwindel und Drehschwindelattacken; hinzu kommen Migräne sowie Knie- und Gelenkschmerzen. Klägerin leidet an Harninkontinenz Unter anderem infolge der Geburt von drei Kindern leidet sie auch an einer Harninkontinenz. Sie müsse sich zweimal am Tag selbst einen Harnkatheter legen.Jede Stunde müsse sie wegen ihres Harndrangs zweimal auf die Toilette gehen. Damit könne sie nur unter „betriebsunüblichen Bedingungen“ arbeiten. Die Arbeit sei ihr letztlich nicht möglich. Wegen ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen beantragte sie die Gewährung einer vollen oder zumindest teilweisen Erwerbsminderungsrente. Ewerbsminderungsrente abgelehnt Sowohl der Rentenversicherungsträger als nun auch das LSG lehnten dies nach Einholung mehrerer Gutachten ab. Die Klägerin, so die Stuttgarter Richter, sei arbeitsfähig und könne zumindest sechs Stunden täglich leichte Tätigkeiten verrichten. Daher könne sie keine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung beanspruchen. Ihr vorgebrachter Dauerschwindel habe auch nach einer vierstündigen Untersuchung nicht belegt werden können. Alle zwei bis drei Stunden auf Toilette gehen sei nicht betriebsunüblich Gleiches gelte für ihren vermeintlich ausgeprägten Harndrang. Sie habe zwar ein „Harnkatheter-Protokoll“ vorgelegt, nach dem sie täglich mittels Katheter und Toilettengängen bis zu 6,6 Liter Flüssigkeit ausscheide. Danach müsste sie aber acht Liter Flüssigkeit täglich trinken, eine krankhaft hohe Trinkmenge. Dies habe die Klägerin aber nicht vorgebracht. Während einer vierstündigen Begutachtung habe sie dagegen kein einziges Mal auf die Toilette gehen müssen. Dem Gutachter zufolge ist davon auszugehen, dass die Frau alle zwei bis drei Stunden einen Toilettengang durchführen könne. Lesen Sie zu diesem Thema: - Erwerbsminderungsrente: Das sind die Fangfragen der Gutachter Toilettengänge in diesen Zeiträumen seien aber nicht „betriebsunüblich“, urteilte das LSG. Wegen der bestehenden Arbeitsfähigkeit könne die Klägerin daher keine Erwerbsminderungsrente beanspruchen. fle/mwo

Bürgergeld News

Nur 1054 Euro Rente in Deutschland

14. April 2024

Die neuen Daten der Deutschen Rentenversicherung zeigen, dass Ende 2022 der durchschnittliche Zahlbetrag der Altersrente geradeeinmal bei 1.054 Euro pro Monat lag. Dieser Wert gilt für die Gesamtheit der 18.575.274 Rentnerinnen und Rentner in Deutschland. Interessant ist, dass die im Jahr 2022 neu hinzugekommenen Rentner eine nur geringfügig höhere Durchschnittsrente von 1.058 Euro monatlich erhielten. Diese Zahlen zeigen eine geringe Steigerung der Rentenbeträge trotz ansteigender Lebenshaltungskosten, was zu einer potenziellen finanziellen Belastung für die betroffenen Rentnerinnen und Rentner führt. Rentenneuzugänge und Versichertenrenten im Jahr 2022 Die Rentenversicherung bewilligte und zahlte 2022 insgesamt 1.038.901 Versichertenrenten aus. Die Aufteilung dieser Renten zeigt: - 874.994 Altersrenten, - 163.907 Erwerbsminderungsrenten, - 424.986 Renten wegen Todes, einschließlich Witwenrenten, Waisenrenten und weiteren Rentenarten. Der Durchschnittszahlbetrag für Versichertenrenten lag bei 1.041 Euro monatlich, was nahe am Durchschnitt für Altersrenten liegt. Die Zahlbeträge für Renten wegen Todes waren mit durchschnittlich 646 Euro erheblich niedriger, was die finanzielle Unsicherheit für die Hinterbliebenen verdeutlicht. Lesen Sie auch: - Jahrgang 1963: Welche Rente ist die Beste? Alters- und Erwerbsminderungsrenten Von den insgesamt ausgezahlten Altersrenten, die mit einem durchschnittlichen Betrag von 1.054 Euro monatlich einem Großteil der Rentenausgaben entsprechen, zeigt sich eine fortlaufende Stabilität in den Zahlbeträgen. Im Vergleich dazu erhielten die Empfänger von Renten wegen Erwerbsminderung (EM-Rente) durchschnittlich nur 933 Euro monatlich. Dieser niedrigere Durchschnitt weist auf die zusätzlichen finanziellen Herausforderungen hin, denen sich Menschen mit Erwerbsminderung gegenübersehen. Witwenrenten in 2022 Am Jahresende 2022 waren insgesamt 5.502.808 Renten wegen Todes fällig. Diese umfassen unterschiedliche Formen der Hinterbliebenenrenten, von Witwen- und Witwerrenten über Halb- und Vollwaisenrenten bis hin zu Erziehungsrenten, wobei letztere mit 6.988 Bezügern eine relativ kleine Gruppe darstellen. Die durchschnittlichen Zahlbeträge sind signifikant niedriger als bei Altersrenten, was die finanzielle Vulnerabilität der Hinterbliebenen unterstreicht. Zum 1. Juli 2023 verzeichnete Deutschland eine Gesamtzahl von 21.228.996 Rentnerinnen und Rentnern, die zusammen 25.868.686 Renten bezogen. Unter diesen gab es 4.154.199 Personen, die Mehrfachrenten erhielten. Die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge sind weiterhin niedrig und zeigen die möglichen finanziellen Schwierigkeiten, mit denen Rentner konfrontiert sind. Diese Situation zeigt mal wieder die Notwendigkeit, das deutsche Rentensystem kritisch zu sehen und mögliche Reformen zu diskutieren, um die Lebensqualität der älteren Generation zu verbessern und deren finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...