Bürgergeld News

Rente: Grundfreibetrag nutzen statt Steuern nachzahlen

28. März 2024

Wenn Sie eine Rente beziehen, sind Sie steuerpflichtig. Sie müssen ebenso wie Erwerbstätige eine Steuererklärung abgeben. Das gilt nicht nur für die gesetzliche Altersrente, sondern auch für andere Rentenbezüge. Aber Rentnerinnen und Rentner können einen Grundfreibetrag nutzen. Auch Erwerbseinkommen von Rentnern ist steuerpflichtig Rentner dürfen unbegrenzt hinzuverdienen. Sie sind dabei wie andere Erwerbstätige steuerpflichtig. Zum steuerpflichtigen Teil der Rente kommt also noch dieser Verdienst aus Erwerbsarbeit. Wieviel Steuern müssen Rentner zahlen? Laut dem Institut der Deutschen Wirtschaft müssen Rentner Steuern in unterschiedlicher Höhe zahlen. Das liegt an der Rentenhöhe, dem Beginn der Rente, an Hinzuverdienst und Familienstand. Eine neue Situation Wenn Sie in ihrer gesamten Erwerbszeit angestellt waren, wird ihre Steuerpflicht über die Lohnsteuer abgeglichen. Diese führt ihr Arbeitgeber an das Finanzamt ab. Darum müssen Sie selbst keine Steuererklärung abgeben. Betroffenen ist bisweilen nicht bewusst, dass eine Steuererklärung ansteht, wenn Sie zum Beispiel eine Witwenrente erhalten. Wenn Sie jetzt keine Steuererklärung abgeben, kann es sein, dass Sie eine böse Überraschung erleben. Das Finanzamt schätzt dann, welche Steuern in den Jahren gezahlt werden mussten, in denen die Steuererklärung ausblieb, und dabei kann es sich um tausende von Euro handeln. Lesen Sie auch: - Rente: Freibetrag Grundsicherung oder Wohngeld: Zählen die Beitragszeiten aus dem Versorgungswerk? Informieren Sie sich bei einer Hinterbliebenenrente Wenn Sie eine Witwenrente beziehen, sind Sie gut beraten, sich frühzeitig zu informieren, ob und wenn wieviele Steuern Sie zu zahlen haben. Liegt ihre Rente über dem Grundfreibetrag, dann werden Steuern fällig. Bis zur Grenze des Freibetrags ist die Rente steuerfrei. Wie hoch ist der Grundfreibetrag? 2024 liegt der Grundfreibetrag bei 11.604 Euro. Dieser gilt für jeden und jede, die Steuern zahlt. Wenn Sie mit ihrer Rente über diesem Freibetrag liegen, dann kommt es darauf an, seit wann Sie in Rente sind. Je später Sie in die Rente eintraten, umso größer ist der Teil der Rente, den Sie versteuern müssen. Die Steuerpflicht für Renten gilt seit 2005 Generell müssen Renten seit 2005 versteuert werden. Wenn Sie ab 2024 ihre Rente beziehen, dann sind 84 Prozent ihrer Bruttojahresrente steuerpflichtig, und nur 16 Prozent steuerfrei. An diesem Prozentsatz ändert sich nichts mehr, er gilt jeweils für die Neurentner des entsprechenden Jahres. Wenn Sie vor 2005 in Rente kamen, dann sind sie nach wie vor nicht steuerpflichtig. Renten- und Steuerreform Die jährliche Erhöhung des Teils der Rente, der versteuert werden muss, gehört zu einer Reform, die ab 2023 in Kraft tritt. Jahr für Jahr soll der steuerpflichtige Anteil der Rente um ein halbes Prozent angehoben werden, bis schließlich die gesamte Rente versteuert werden muss. Altersvorsorge lässt sich von der Steuer absetzen Die Rentenreform bedeutet allerdings nicht ausschließlich, dass immer mehr Steuern bezahlt werden müssen. Im Gegenzug kann auch mehr Altersvorsorge von der Steuer abgesetzt werden, bevor Sie in Rente gehen. Steuererklärung lohnt sich auch für Angestellte Darunter fällt nicht nur die gesetzliche Rente, sondern das betrifft auch freiwillige Zusatzleistungen oder Zahlungen, um den Abzug bei vorzeitiger Rente zu mindern. Hier lohnt es sich auch für Angestellte, eine Einkommenssteuererklärung zu verfassen, um so bis zu 27.269 Euro als Sonderausgabe bei der Steuer anzurechnen.

Aktuelles

28. März 2024

Sachgeschenke von Dritten kann eine Möglichkeit sein, ohne dass diese Bürgergeld-Beziehern als Einkommen angerechnet wird. Es kommt allerdings darauf an, wie hoch die Vermögenswerte sind. Sachgeschenke und die Anrechnung durchs Jobcenter Viele beschenkte Bürgergeld-Empfänger haben Angst vor einer Anrechnung von Geschenken, sollte das Jobcenter etwas mitbekommen. Wenn Dinge geschenkt werden, ist diese aber völlig unbegründet. Um Betroffenen Sicherheit zu vermitteln, wird diese Erklärung direkt dem Gesetzestext folgen. Grundlage: §11 SGB II Das Einkommen ist im SGB II in §11 SGB II geregelt, es folgen §11a dann nicht anzurechendes Einkommen und §11b Freibeträge. Ergänzend gibt es noch Regelungen in der Bürgergeld-V. §11 Abs1 SGB II bestimmt in den ersten beiden Sätze, was überhaupt Einkommen ist: Anschließend folgen noch ein paar weitere Regelungen in den Sätzen 3-5, die aber nichts mit dem Thema dieses Threads zu tun haben. §11 Abs1 S1+2 SGB II: Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Beträge mit Ausnahme der in § 11a genannten Einnahmen sowie Einnahmen, die nach anderen Vorschriften des Bundesrechts nicht als Einkommen im Sinne dieses Buches zu berücksichtigen sind. 2Dies gilt auch für Einnahmen in Geldeswert, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit, des Bundesfreiwilligendienstes oder eines Jugendfreiwilligendienstes zufließen §11 Abs1 Satz 1 SGB II legt die Grundlage für alles: "Einkommen sind Einnahmen in Geld". Folglich ist jede Einnahme die kein Geld ist, kein Einkommen. Ganz klar. Satz 2 definiert dann eine Ausnahme: Einnahmen in Geldeswert sind doch Einkommen, wenn sie entweder im Rahmen von Arbeit oder eines Freiwilligendienstes übergeben werden. Das könnte die Überlassung des Firmenwagens, Tankgutscheine oder auch Mahlzeiten und Unterkunft sein. Daran, dass es diese Sonderregelung braucht, wird deutlich, dass alle Einnahmen in Geldeswert, die nicht in einem der in Satz 2 genannten Fälle fließen, kein Einkommen sind. Sonst bräuchte es diese Sonderregelung einfach nicht. Beispiele für Sachgeschenke Aber was können Sachen sein, die anrechnungsfrei Leistungsberechtigten zufließen? - Sachgeschenke von Verwandten, Freunden und Bekannten - Gutscheine sind kein Geld, sondern Sachen. Das wird schon daran erkennbar, dass damit nur in einem Laden eingekauft werden kann. - Eigentumswohnung - Auto - Gold / Schmuck - Aktien - Sachpreis aus einem Gewinnspiel - ... Da diese Sachgeschenke schon per Definition kein Einkommen sind, ist ihre Höhe komplett irrelevant (z.B. Immobilie) - hier sind aber ggf. Vermögensgrenzen zu beachten. Verkauf von Geschenken Auch ein Verkauf von Geschenken erzeugt kein Einkommen, da das Vermögen als Mischung aus Bar- und Sachvermögen durch den Zufluss der Sache anrechnungsfrei steigt, dann aber nicht noch einmal durch den Verkauf. Es wird schließlich nur eine Sache mit einem Wert ?€ in Bargeld mit einem Wert von ?€ umgewandelt. Ein Beispiel: Eltern wollen Bürgergeld-Empfänger unterstützen und schenken monatlich 100€ in Gold. Eigentumsübergang als Sache. Er verkauft es jeden Monat wieder, um an das Geld zu kommen. Es ist noch immer kein Einkommen. Sachgeschenke als Unterstützungsmöglichkeit Es bleibt zusammenfassend festzustellen: Sachgeschenke sind DIE Möglichkeit, Menschen im Bürgergeld-Bezug finanziell zu unterstützen. Rechtsgrundlage §11 Abs1 Satz1+2 SGB II Lage in der Grundsicherung Die Lage beim Sozialamt ist diesbezüglich eine völlig andere - im SGB XII werden auch Sachen als Einkommen bewertet und mit ihrem Sachwert angerechnet. §82 Abs1 S1 SGB XII: "Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert." Aus welchen Gründen sich Bürgergeld und Grundsicherung diesbezüglich massiv unterscheiden, ist schwer nachvollziehbar. Erwerbsunfähige und alte Menschen werden hier ganz klar gegenüber Erwerbsfähigen (und den Angehörigen derer Bedarfsgemeinschaft) schlechter gestellt. Der geschenkte 100€-Gutschein ist als Sache im Bürgergeld anrechnungsfrei, bei der Grundsicherung aber in Höhe des Wertes anzurechnen. Bürgergeld: Keine Änderung = + 100€ in der Kasse. Grundsicherung: 100€ weniger im nächsten Monat = 0€ in der Kasse.

28. März 2024

Witwen- oder Witwerrente gelten, wenn jemand bis zum Tod des Partners mit diesem verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft waren. Grundsätzlich muss dieses Verhältnis mindestens ein Jahr gehalen haben. Eine Sonderstellung nimmt ein Unfallstod des Partners ein. Dann gilt auch bei einer Verbindung unter einem Jahre ein Anspruch. Ohne Versicherung keine Rente War der / die Verstorbene nicht verrentet und starb nicht bei einem Unfall, dann muss er / sie mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenkasse versichert gewesen sein. Große und kleine Witwenrente Es gibt eine große und eine kleine Witwenrente. Die große liegt bei 55 oder 60 Prozent (je nachdem, ob die Betroffenen unter das alte oder neue Recht fallen) der Summe, die der verstorbene Partner als Rente erhalten hätte. Eine kleine Witwenrente umfasst nur 25 Prozent der erwarteten Rente des Partners. Zu kleinen und großen Renten kommt, wenn Kinder vorhanden sind, ein Kinderzuschlag. Wann gilt die große Witwenrente? Für die große Witwenrente müssen Hinterbliebene (je nach Todesjahr des Partners) das 45. bis 47. Lebensjahr vollendert haben, oder nach dem am 31. Dezember 2000 gültigem Recht berufs- oder erwersbunfähig sein. Unter die großen Witwenrente fallen auch: Erziehung eines eigenen minderjährigen Kindes oder eines minderjährigen Kindes des oder der Verstorbenen. Darunter fallen im gegebenen Fall auch volljährige Kinder mit Behinderungen, Stief- und Pflegekinder, Enkel oder Geschwister. Ohne erneute Heirat gilt die große Witwenrente bis zum Lebensende. Bei Heirat endet der Anspruch, jedoch besteht ein Anspruch auf eine Abfindung in Höhe zweier Jahreswitwenrenten. Die kleine Witwenrente Fallen die genannten Kriterien weg, dann gilt die kleine Witwenrente. Wer kein Kind erzieht, unter 45 Jahre alt und nicht erwerbsgemindert ist, erhält sie. Hier sind es nur noch 25 Prozent der Rente, die der verstorbene Mensch hätte beanspruchen können. Nach altem Recht gilt die kleine Witwenrente unbegrenzt, falls die Betroffenen nicht erneut heiraten. Nach neuem Recht endet sie 24 Monate nach dem Tod des Partners. Lesen Sie auch: - Zu viel gezahlte Witwenrente: Wenn die Rente zurückgefordert wird gelten Fristen - Rente: Die Witwenrente wird erhöht und die Freibeträge steigen Was wird angerechnet? Auch hier gibt es Unterschiede zwischen der alten und der neuen Witwenrente. Bei beiden gilt: Angerechnet werden anteilig Einkünfte des hinterbliebenen Menschen auf die Rente. Nach altem Recht nicht anrechenbar waren Betriebsrenten, Einkünfte aus privaten Versicherungen, Miet- und Kapitaleinnahmen. Das hat sich mit dem neuen Recht zum Teil geändert. Nach diesem werden folgende Finanzen in die Rente einbezogen: Gehalt aus Berufstätigkeit, Arbeitslosengeld I, gesetzliche Rente, Betriebsrente, private Versicherungsrente, Elterngeld, Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen, Kapitalgewinne und Zinsen. Wie hoch wird Einkommen angerechnet? Bei der Witwenrente gilt das gleiche wie bei anderen gesetzlichen Renten. Zusätzliche Einkommen werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Dies gilt nicht für einen Freibetrag, der nicht abgezogen wird. Es gibt jedoch einen Unterschied zu anderen Rente. Im Sterbevierteljahr nach dem Tod des Partners gilt eine Schonfrist, in der Einkommen nicht angerechnet wird. Wer fällt unter das alte Recht? 2022 wurde die Witwenrente reformiert. Doch für manche, die diese Rente beziehen, gilt nach wie vor das alte Recht - nämlich für alle, bei dem Partner vor dem Jahr 2002 starb und für jene, die vor 2002 heirateten und auch wenn Hinterbliebene oder Versstorbene vor 1962 zur Welt kamen.

28. März 2024

Das Landessozialgericht Bayern gab einer Klägerin Recht, die sich gegen eine Leistungsversagung des zuständigen Jobcenters wegen mangelnder Mitwirkung gerichtet hatte. Denn, so das Gericht, das Jobcenter haben seine pflichtgemäße Ermessensausübung überschritten. (L 16 AS 382/22) Von welche Leitsätzen ging das Gericht aus? Das Gericht führte aus, dass eine dauerhafte Versagung wegen mangelnder Mitwirkung nicht gerechtfertigt sei. Ein Versagungsbescheid müsse klarstellen, dass eine Leistung nur bis zur Nachholung der Mitwirkung versagt werde. Zweitens sei eine Versagungsentscheidung nur rechtmäßig, wenn der Leistungsträger die Grenzen des Ermessensspielraums eingehalten und die Entscheidung hinreichend begründet hätte. Eine Bürgergeld-Leistung drittens ganz zu versagen, ohne Ermessen abzuwägen, sei ein Nichtgebrauch des Ermessens. Viertens müsste ein vollständiges Entziehen der Regelleistungen des Bürgergelds besonders begründet werden, Dies gelte vor allem bei der Frage, ob Leistungsberehctigte unter SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII (Sozialhilfe) fallen. Zum Tatbestand Strittig ist zwischen Jobcenter und Leistungsberechtigter das Versagen von Bürgergeld in einem Zeitraum des Jahres 2021. 2021 verlangte das Jobcenter eine Klärung ihrer Erwerbsfähigkeit in einem Schreiben mit Titel "Aufforderung zur Mitwirkung". Darin enthalten war ein Hinweis, dass Leistungen versagt werden können, bis die Mitwirkung nachgeholt sei, der entsprechende Termin nicht eingehalten werde oder angeforderte Unterlagen nicht geliefert würden. Die Klägerin legte die Unterlagen nicht vor. Kompletter Leistungsentzug Ihr wurden ab Mai 2021 die Leistungen komplett entzogen. In dem Bescheid dazu schrieb das Jobcenter "die Klägerin sei (...) aufgefordert worden, fehlende Unterlagen einzureichen, um ihre Erwerbsfähigkeit zu klären. Sie sei ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen, da sie den ausgefüllten Gesundheitsfragebogen und die unterschriebenen Schweigepflichtentbindungserklärungen nicht vorgelegt habe." Hilfebedürftigkeit könne nicht geprüft werden, es sei Gebrauch von dem eingeräumten Ermessen gemacht worden: "Es seien keine Ermessensgesichtspunkte erkennbar oder vorgetragen, die im Rahmen der Ermessensentscheidung zu Gunsten der Klägerin berücksichtigt werden könnten." Einen Widerspruch der Klägerin wies das Jobcenter zurück, und ihre Klage vor dem Sozialgericht Augsburg wies dieses ab. Das Gericht begründete die Entscheidung folgendermaßen: "Der Versagungsbescheid (des Jobcenters) sei rechtmäßig und verletze die Klägerin nicht in ihren Rechten. Die Klägerin gebe immer wieder gegenüber dem Beklagten an, dass sie nur unter drei Stunden täglich erwerbsfähig sei. (...) Einerseits trage sie vor, weniger als drei Stunden täglich arbeiten zu können, andererseits berufe sie sich auf die gutachterliche Stellungnahme des Ärztlichen Dienstes der Agentur für Arbeit aus dem Jahr 2017, wonach keine Vermittlungshemmnisse bestünden." Für die Bewilligung von Leistungen sei es zwingend geboten, die Erwerbsfähigkeit der Betroffenen zu klären. Diese Aufklärung würde durch ihre fehlende Mitwirkung erschwert, und ohne ihre Mitwirkung ließe sich die Frage nicht klären. Berufung ist erfolgreich Die Klägerin legte erfolgreich Berufung beim Bayerischen Landessozialgericht ein. Dieses urteilte, dass das Sozialgericht die Klage zu Unrecht abgewiesen hätte und der Widerspruchsbescheid des Jobcenters rechtswidrig gewesen sei. Richtig sei zwar, dass die Klägerin ihren Mitwirkungspflichten nicht vollständig genügt habe, und ihre Erwerbsfähigkeit hätte nicht aktuell geklärt werden können. Es hätte in der Amtsermittlungspflicht das Jobcenters gelegen, Ermittlungen zur Klärung der Erwerbsfähigkeit einzuleiten. Ermessen überschritten Dies sei aber insofern nicht der wesentliche Punkt, weil das Jobcenters das ihm zustehende Ermessen nicht pflichtgemäß ausgeübt habe. Der Widerspruchsbescheid sei rechtswidrig und verletze die Klägerin in ihren Rechten. Der Widerspruchsbescheid und der Gerichtsbeschceid des Sozialgerichtes seien deshalb aufzuheben. Warum handelte das Jobcenter rechtswidrig? Laut dem Landessozialgericht ist eine Versagungsentscheidung ist nur dann rechtmäßig, "sofern der Leistungsträger sein Entscheidungs- und Auswahlermessen betätigt, dabei die Grenzen des Ermessensspielraumes eingehalten und seine Entscheidung hinreichend begründet hat." Einen möglichen Endzeitpunkt des Leistungsentzugs hätte das Jobcenter nicht genannt. Eine Versagung "auf Dauer" sei nicht gedeckt vom § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I. Das Jobcenter habe der Betroffenen die Leistungen des Bürgergeldes unbefristet und vollumfänglich versagt. Damit sei das gesetzlich erlaubte Ermessen überschritten worden, denn die Leistung dürfe nur bis zur Nachholung der Mitwirkung versagt werden.

28. März 2024

Es kann vorkommen, dass eine Witwenrente überzahlt wurde. Dann wird die Rentenversicherung versuchen, die überzahlte Rente zurückzufordern. In diesem Fall muss die Klägerin die zu viele gezahlte Hinterbliebenenrente nicht zurückerstatten. Verjährung nach vier Jahren Die Rückforderung einer nach dem Tod eines Versicherten überzahlten Rente verjährt nach vier Kalenderjahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der in Deutschland für die Rentenzahlung zuständige Renten Service der Deutschen Post AG von der Überzahlung erfährt, stellte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem veröffentlichten Urteil klar (Az.: B 5 R 18/21 R). Der Rentenversicherungsträger müsse sich die Kenntnis des Rentenservices zurechnen lassen und könne sich nicht darauf berufen, dass es für den Beginn der Verjährungsfrist allein auf die eigene Kenntnis von der Rentenüberzahlung ankomme. Überzahlte Rente Der Fall betraf eine Rentnerin, die am 15. Oktober 2009 verstorben war. Die Tochter informierte den Renten-Service über den Tod ihrer Mutter. Sie schickte neben der Versicherungsnummer der Altersrente auch die Sterbeurkunde. Der Rentendienst antwortete mit den Worten: „Sie haben alles Erforderliche getan“. Der Rentenservice stellte die Altersrente ein, nicht jedoch die Witwenrente, die die Rentnerin ebenfalls bezog. Für die Monate November 2009 bis März 2010 wurden so insgesamt 4.077 Euro auf das Konto der verstorbenen Witwe überwiesen. Als die Überzahlung auffiel, verlangte die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund erst Anfang 2015 mit ihrer Klage die Rückzahlung der überzahlten Rente. Hierfür ist in erster Linie die Bank zuständig. Erst nachrangig können mögliche Erben in Anspruch genommen werden. Lesen Sie auch: - Erwerbsminderungsrente: Mehr Geld für Langzeit-Erwerbsgeminderte Im vorliegenden Fall hatte die Bank die Rückzahlung jedoch abgelehnt. Die Ansprüche seien nach vier Kalenderjahren verjährt. Der Renten Service habe bereits 2009 Kenntnis von der Überzahlung gehabt. Die DRV Bund vertrat die Auffassung, dass es allein auf ihre Kenntnis und nicht auf die des Renten Service ankomme. Der Renten Service sei erst später informiert worden, so dass noch keine Verjährung eingetreten sei. Kenntnis des Rententrägers für Beginn der Verjährungsfrist maßgeblich Dem folgte das BSG jedoch nicht. Der für die Auszahlung der rund 26 Millionen Renten zuständige Postrentenservice sei als Vertreter und „Wissensvertreter“ der Rentenversicherungsträger anzusehen. Er könne eigenständig zu Unrecht gezahlte Leistungen von den Geldinstituten zurückfordern und sei Ansprechpartner für Hinterbliebene. Für den Beginn der Verjährungsfrist sei daher entscheidend, wann der Renten Service von der Überzahlung Kenntnis erlangt habe. Hier seien mehr als vier Kalenderjahre vergangen, bis die DRV Bund Rückforderungsansprüche geltend gemacht habe. "Es kann kein Vorwurf gemacht werden" Der Tochter könne auch nicht vorgeworfen werden, dass sie bei der Meldung des Todes ihrer Mutter nur die Versicherungsnummer der Altersrente, nicht aber die der Witwenrente angegeben habe. Dies sei „unerheblich“, urteilte das BSG. fle/mwo

28. März 2024

Wer Bürgergeld-, Sozialhilfe- oder Asylbewerberleistungen bezieht, kann sich vom Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) befreien lassen. Dabei müssen allerdings Fristen eingehalten werden. Die Befreiung von den Gebühren erfolgt nämlich nicht automatisch. Keine automatische Befreiung Bürgergeld Bezieher können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Allerdings ist die Frist zur Antragstellung zur Befreiung begrenzt. Ein Antrag muss immer gestellt werden, da der Rundfunkbeitrag automatisch für alle Bürger in Deutschland pauschal gilt. Daher ist die Befreiung nicht automatisch. Um sich von den Gebühren befreien zu lassen, muss ein Nachweis erbracht werden. Dieser ist die Kopie des Leistungsbescheides, der an den Beitragsservice geschickt wird. Befreiung gilt ab Datum des Bewilligungsbescheides Eine Befreiung gilt immer ab dem Datum des Bewilligungsbescheides. Allerdings muss der Antrag innerhalb von 8 Wochen eingereicht werden. Wer diese Frist verstreichen lässt, muss nachzahlen. Den Antrag vorsorglich zu stellen geht allerdings auch nicht, da erst der Bürgergeld bzw. Sozialhilfe Bescheid erstellt sein muss. Dieser gilt dann als Nachweis. Lesen Sie auch: - Kann der Rundfunkbeitrag abgemeldet werden? - Dann müssen Rentner den Rundfunkbeitrag (GEZ) nicht zahlen Auch bei niedrigem Einkommen kann eine GEZ-Befreiung beantragt werden Wenn das Einkommen knapp über dem Bürgergeld-Regelsatz liegt, kann eine Befreiung von der Rundfunkgebühr beantragt werden, wenn die Härtefallregelung greift. Diese Regelung gilt auch für Rentner und Rentnerinnen. Der Härtefallantrag muss beim Rundfunkbeitragsservice eingereicht werden, jedoch nur, wenn die Einkünfte nicht mehr als 18,36 Euro über den sozialrechtlichen Regelsätzen liegen. Betroffene sollten einen Härtefallantrag Nummer 440 stellen. Auf der Seite sollte die Option "auf Grund einer Einkommensüberschreitung" ausgewählt werden. Wichtig ist einen Bescheid des Jobcenters oder einer anderen Sozialbehörde beizufügen, der bescheinigt, dass keine Grundsicherung gewährt wird, weil das Einkommen knapp über dem Regelsatz liegt. Dabei ist zu beachten, dass der monatliche Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro überschritten wird. Wichtig: Hat die Behörde die Höhe des Einkommens geprüft muss der Mehrbetrag auf dem Bescheid vermerkt sein. Weiteres dazu auch hier!

28. März 2024

Zeiten in einem Versorgungswerk zählen zwar nicht als Grundrentenzeit, denn diese gilt ausschließlich für die gesetzliche Rentenversicherung. Sie gelten allerdings bei ergänzenden Sozialleistungen als vergleichbare Zeiten in verpflichtenden Alterssystemen, wie der Rentenexperte und Anwalt Peter Knöppel bestätigt. Versorgungswerk gilt als vergleichbare Zeit Pflichtbeitragszeiten in einem Versorgungswerk zählen für die Grundrentenzeiten als vergleichbare Zeiten. Dafür müssen 33 Jahre beim Versorgungswerk nachgewiesen werden. Auch wer nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern in einem Versorgungswerk versichert war, hat einen Anspruch auf Leistungen nach den SGB XII. Der Freibetrag liegt laut dem Experten bei knapp 280 Euro. Was sind Beitragszeiten der gesetzlichen Rentenversicherung? Als Beitragszeiten gerechnet werden die rentenrechtlichen Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, für die Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge geleistet wurden. Damit Leistungen beansprucht werden können, muss eine Wartezeit erfüllt haben. Lesen Sie auch: - Mit dem Krankengeld und Arbeitslosengeld die Zeit bis zur Rente überbrücken Wie lange ist die Wartezeit bei der gesetzlichen Rente? Bei der Regelaltersgrenze beträgt diese Wartezeit fünf Jahre, in denen Beiträge gezahlt wurden. Die Anzahl der Beitragszeiten spielt in die Höhe der Rente hinein. Wer mehr und höhere Beiträge zahlt, der oder die erhält eine höhere Rente. Was sind Pflichbeitragszeiten? Pflichtbeitragszeiten sind alle Zeiten, in denen jemand einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder einer versicherungspflichtigen Selbstständigkeit nachging. Nicht nur Berufstätigkeit fällt unter die Pflichtbeitragszeit, sondern auch Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Übergangsgeld. Was sind Versorgungswerke? Berufsständische Versorgungswerke sind Sicherungssystem Freier Berufe, die eigene Kammern haben, um deren Mitgliedern die Versorgung bei Berufsunfähigkeit, Alter und als Witwen / Witwer zu ermöglichen. Freie Berufe fallen nicht unter die gesetzliche Rentenversicherung. Rechtsstatus und Mitgliedschaft Versorgungswerke sind Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die sich selbst verwalten. Die Aufnahme der beruflichen Tätigkeit bedeutet zugleich die Mitgliedschaft in der entsprechenden Berufskammer und damit die Aufnahme in das jeweilige Versorgungswerk. Welche Berufe haben Versorgungswerke? Zu den kammerfähigen Freien Berufen mit Versorgungswerken zählen Architekten, Ingenieure, Ärzte, Apotheker, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Zahnärzte und Psychotherapeuten. Versorgungswerke und Rentenversicherung Berufsständische Versorgungswerke sind die dritte Säule der Versorgungssysteme im Alter neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Altersvorosorge. Sie stehen beiden. Ein Versorgungswerk dient dem Gemeinnutz und der solidarischen Organisation des jeweiligen freien Berufsstandes. Sie werden über kapitalbildende Verfahren finanziert. Diese sind in den einzelnen Berufen und den jeweiligen Versorgungswerken unterschiedlich. Gemeinsam ist ihnen, dass sie keine staatlichen Zuschüsse erhalten.

28. März 2024

Die Leistungen des Bürgergeldes müssen den Zweck der Existenzsicherung und damit der Sicherung des Lebensunterhalts erfüllen. Zusätzlich sollen sie nach dem SGB II eine Wiedereingliederung ermöglichen. Falls die Leistungen zweckentfremdet werden, kann das Jobcenter allerdings in Sachleistungen auszahlen und/oder Direktzahlungen vornehmen. Dies wurde gerichtlich bestätigt. Unsachgemäße und zweckentfremdete Verwendung der Leistungen Ein Betroffener meldete sich mehrfach beim Jobcenter als bedürftig, obwohl ihm kurz zuvor Vorschüsse oder Grundsicherungsleistungen in bar ausgezahlt worden waren. Die monatlichen Leistungen waren innerhalb kürzester Zeit verschwunden. Es stellte sich heraus, dass der Betroffene mit den Leistungen eine Reise nach Russland unternommen und dort mehrfach Unterhaltszahlungen geleistet hatte. Offenbar hatte er zu diesem Zweck kürzlich eine Waschmaschine und einen Kühlschrank verkauft, um kurz darauf den Bedarf für eine Neuanschaffung zu begründen. Sachleistungen und Direktüberweisungen durch das Jobcenter an Vermieter und Stromzulieferer Nachdem das Jobcenter festgestellt hat, dass der Betroffene die Leistungen offensichtlich zweckentfremdet hat und daher nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt aus den Leistungen zu bestreiten, hat es beschlossen, einen erheblichen Teil der Leistungen in Form von Lebensmittelgutscheinen auszuzahlen. Außerdem werden die Kosten für Miete und Strom direkt an den Vermieter und den Stromversorger überwiesen, um weitere Mietschulden zu vermeiden. Lesen Sie auch: - Bürgergeld: So viele Arbeitsverweigerer gibt es wirklich Dagegen klagte der Betroffene vor dem Sozialgericht Berlin und verlangte die Berücksichtigung von Lohnzuschlägen bei der Ermittlung des Bedarfsanspruchs, für die keine Nachweise vorlagen. Das Gericht wies die Klage ab. Unwirtschaftliches Verhalten erlaubt Auszahlung der Bürgergeld-Leistungen in Sachmitteln In der Berufung vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (L 32 AS 1288/15) bezeichnete der Betroffene die Auszahlung der damaligen Hartz-IV-Leistungen in Form von Sachleistungen als 'Nötigung und Erpressung', die seine 'Armut zur Schau stellen' würde. Das Landessozialgericht teilte diese Auffassung nicht und stellte fest, dass die Auszahlung als Sachleistung durch § 24 Abs. 2 SGB II gedeckt ist. Gemäß diesem Plan erfolgt die Auszahlung in Sachleistungen, falls der Betroffene aufgrund von Drogen- oder Alkoholabhängigkeit oder unwirtschaftlichem Verhalten nicht in der Lage ist, die Leistungen zur Bestreitung seines Lebensunterhalts zu verwenden.

27. März 2024

Der Verein Sanktionsfrei will zusammen mit einem breiten Bündnis sozialer Organisationen 1.000 Bürgergeld- und Wohngeldempfängern in Deutschland jeweils 139 Euro Klimageld auszahlen. Wir berichteten. Frist läuft ab Nach Angaben von Sanktionsfrei haben sich bisher 20.000 Menschen für die Aktion angemeldet, um das Klimageld zu erhalten. Wer noch mitmachen möchte, kann sich noch bis zum 4. April 2024, 23.59 Uhr anmelden. Die Idee hinter dem Klimageld ist es, die durch die CO₂-Bepreisung verursachten Mehrkosten auszugleichen, die insbesondere von privaten Haushalten getragen werden. Bepreisung, die bisher vor allem Unternehmen betrifft, generiert der Staat jährlich Einnahmen in Milliardenhöhe. Offizielles Klimageld nur für Unternehmen Diese Einnahmen, so die Kritik, würden jedoch nicht, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, an die Bevölkerung zurückgegeben, sondern in industrielle Großprojekte und andere Wirtschaftszweige investiert. Helena Steinhaus, Gründerin von Sanktionsfrei, kritisiert diese Praxis scharf und betont die Notwendigkeit, gerade die einkommensschwachen Haushalte zu unterstützen, die am wenigsten zum CO₂-Ausstoß beitragen, aber die größten Lasten der klimapolitischen Transformation tragen. Dies sind Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Wohngeldempfänger. Der Druck auf die Bundesregierung, eine Umverteilung der CO₂-Einnahmen in Form eines Klimageldes vorzunehmen, wächst mit der Unterstützung namhafter Organisationen und Experten wie dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Marcel Fratzscher, Präsident des DIW, betont, dass insbesondere einkommensschwache Haushalte überproportional von einem solchen Klimageld profitieren würden, da sie relativ stärker durch den CO₂-Preis belastet werden. Trotz der klaren Forderungen und des aufgezeigten Bedarfs hat Bundesfinanzminister Christian Lindner bereits angekündigt, dass in dieser Legislaturperiode kein Klimageld eingeführt werden soll. Dies stößt auf deutliche Kritik des Paritätischen Gesamtverbandes und weiterer Bündnispartner, die betonen, dass eine erfolgreiche Klimawende nur durch eine sozial gerechte Politikgestaltung erreicht werden kann. Kein Klimageld von der Ampel-Koalition Die einmalige Auszahlung des Klimageldes ohne Sanktionen ist daher nicht nur eine direkte Hilfe für die Betroffenen, sondern auch ein starkes politisches Statement. Es will die Dringlichkeit, klimapolitische Maßnahmen mit sozialer Gerechtigkeit zu verknüpfen und die entstandenen gesellschaftlichen Spannungen ernst zu nehmen. Interessierte finden die Kampagne und die Möglichkeit, sich für das Klimageld anzumelden, auf der Website von Sanktionsfrei, die auch als Plattform dient, um den politischen Druck auf die Regierung zu erhöhen. Wird das Klimageld vom Jobcenter angerechnet? Eine wichtige Frage, die sich viele stellen, ist, ob das Klimageld vom Jobcenter angerechnet wird. Gemäß des Tafelparagrafen 11a (4) SGB II wird diese Zahlung nicht als Einkommen gezählt und darf daher nicht angerechnet werden. Sollte es dennoch zu Problemen mit dem Jobcenter kommen, sollte ein Widerspruch mit Verweis auf den Tafelparagrafen 11a (4) SGB II gestellt werden Erhalten alle das Klimageld? Nein. Es können zwar alle mitmachen, die Bürgergeld oder Wohngeld beziehen. Allerdings reicht das Geld leider nur für 1000 Menschen. Laut "Sanktionfrei" entscheidet das Los. Wo kann man sich anmelden und mitmachen? Auf der Website des Vereins steht ein Formular bereit, auf dem man sich eintragen kann. Die Adresse lautet: https://sanktionsfrei.de/klimageld/start

27. März 2024

Circa 7,8 Millionen Menschen in Deutschland haben eine Schwerbehinderung. Auch unterhalb der Grenze zur Schwerbehinderung gibt es Steuererleichterungen bereits bei einem Grad der Behinderung ab 20. Der Pauschbetrag Für Menschen mit Behinderungen gilt bei der Einkommenssteuer ein Steuerfreibetrag (Pauschbetrag). Dieser Pauschbetrag kann ab einem Grad der Behinderung von mindestens 20 beantragt werden und steigt mit dem Grad der Behinderung. Bei einem Grad der Behinderung von 20 beträgt er 384 Euro, bei einem Grad der Behinderung von 100 liegt er bei 2.840 Euro. Wie lange ist der Pauschbetrag gültig? Der Pauschbetrag gilt in voller Höhe immer für das gesamte laufende Jahr, und auch dann, wenn sich der Grad der Behinderung während dieser Zeit ändert. In diesem Fall wird der jeweils höchste Grad der Behinderung angerechnet. Müssen die Einzelkosten nachgewiesen werden? Pauschbetrag ist die Abkürzung für Pauschalbetrag. Es gibt also eine Pauschale, für die Einzelaufwendungen nicht extra aufgeführt werden müssen. Das kann zum Nachteil werden, nämlich dann, wenn die realen Kosten höher sind als der Pauschbetrag. Hier gibt es die Möglichkeit, auf den Pauschbetrag zu verzichten und die echten Aufwendigen mit Belegen nachzuweisen und abzusetzen. Rechte und Nachteilsausgleiche Menschen mit Behinderungen bekommen im deutschen Sozialstaat besondere Rechte. Diese sind aber kein Privileg gegenüber Menschen ohne Behinderungen, sondern sollen die Nachteile ausgleichen, denen die Betroffenen aufgrund ihrer Behinderung ausgesetzt sind. Wer erhält die Vergünstigungen? Im Bundesversorgungsgesetz sind die Nachteilsausgleiche nach dem Grad der Behinderung gestaffelt. Dieser beginnt bei 20 und geht dann in Zehnerschritten bis zu einem Grad von 100. Am meisten Nachteilsausgleiche erhalten die am schwersten behinderten Menschen. Die Merkzeichen Neben dem Grad der Behinderung spielt beim Nachteilsausgleich auch das jeweilige Merkzeichen eine Rolle, denn dieses kennzeichnet besondere Beeinträchtigungen und die entsprechenden Rechte und Hilfen, um die Beeinträchtigugen auszugleichen. Unterstützung bei der Arbeit Staatliche Zuschüsse sollen ermöglichen, dass Menschen mit Behinderung der Zugang zum Arbeitsmarkt nicht versperrt bleibt, oder sie wegen ihrer Behinderung und einem fehlenden behindertengerechten Ambiente nicht voll arbeiten können. Wer gilt als schwerbehindert? Das neunte Sozialgesetzbuch (§ 2 Abs. 1 SGB IX) definiert Menschen mit Schwerbehinderungen als "Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“ Auch chronische Krankheiten können eine Schwerbehinderung sein Auch chronische Erkrankungen können den Status einer Schwerbehinderung verursachen. So erkennt der Europäische Gerichtshof chronische Krankheit (beziehungsweise bestimmte Folgen dieser Erkrankungen) als Behinderung an (Aktenzeichen C-335/11 und C-337/11), was die Betroffenen vor Diskriminierung schützen soll.

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Täglich erreichen uns zahlreiche Emails mit wiederkehrenden. Noch immer herrscht eine große Verunsicherung gegenüber den zahlreichen Sozialgesetzen und deren Auswirkungen im Alltag. Wir haben einige dieser Fragen zusammengestellt und veröffentlichen hiermit unsere Antworten. Wichtige Fragen & Antworten

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Selbstverständnis

Von der Arbeitsmarktreform sind Millionen von Menschen betroffen. Vieles ist im SGB II unklar und auf die individuellen Bedarfe des Einzelnen zu pauschal ausgelegt. Laut einiger Erhebungen, sollen nur rund 50 Prozent aller Bescheide der Jobcenter mindestens teilweise falsch und rechtswidrig sein. Das bedeutet für die Menschen oft tatsächliche Beschneidungen in Grundrechten und Ansprüchen.



Diese Plattform will daher denen eine Stimme geben, die kein Gehör finden, weil sie keine gesellschaftliche Lobby besitzen. Bezieher von Bürgergeld (ehemals Hartz IV) werden nicht selten als "dumm" oder "faul" abgestempelt. Es reicht nicht, dass Leistungsberechtigte mit den täglichen Einschränkungen zu kämpfen haben, es sind auch die täglichen Anfeindungen in den Jobcentern, in der Schule, in der Familie oder auf der Straße. Neben aktuellen Informationen zur Rechtssprechung konzentrieren wir uns auch auf Einzelfälle, die zum Teil skandalös sind. Wir decken auf und helfen damit den Betroffenen. Denn wenn eine Öffentlichkeit hergestellt wurde, müssen die Jobcenter agieren. Sie bekommen dadurch Druck. Lesen Sie mehr darüber in unserem redaktionellem Leitfaden!

Weiteres

Regelleistungen 2024 auf einen Blick

Wir haben Ihnen eine detaillierte Liste mit allen Regelleistungen erstellt, um Ihnen einen Einblick in die Bürgergeld-Regelleistungen zu geben.

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Wichtige Fragen & Antworten zum Bürgergeld

Täglich erreichen uns zahlreiche Emails mit wiederkehrenden Fragen. Noch immer herrscht eine große Verunsicherung gegenüber den zahlreichen Sozialgesetzen und deren Auswirkungen im Alltag. Wir haben einige dieser Fragen für Sie zusammengestellt und veröffentlichen hiermit unsere Antworten.

Bürgergeld News

Mit dem Krankengeld und Arbeitslosengeld die Zeit bis zur Rente überbrücken

27. März 2024

Viele Menschen merken mit Ende 50 oder Anfang 60, dass ihre Gesundheit nicht mehr mitspielt. Sie können den Arbeitsalltag nicht mehr bewältigen, werden entlassen oder kündigen selbst. Jetzt geht es darum, möglichst früh mit oder am besten ohne Abschläge in Rente zu gehen. Doch wie gehen Betroffene am besten vor? Der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt klärt auf. Arbeitslosengeld bis zu 2 Jahre beziehen Die Möglichkeit, bis zu zwei Jahre lang Arbeitslosengeld zu beziehen, wenn man älter als 58 Jahre ist, bietet zwar eine gewisse Unterstützung, reicht aber häufig nicht aus, um die Zeit bis zum frühestmöglichen Beginn zur Rente zu überbrücken. Dr. Utz Anhalt zum Thema Das Arbeitslosengeld könnte aber bei einem bestimmten Alter auch eine Brücke in die Altersrente sein. In der folgenden Tabelle ist die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld dargestellt. Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld Diese Tabelle zeigt, wie lange und in welchem Alter das Arbeitslosengeld bezogen werden kann: Versicherungspflicht in den letzten 5 Jahren vor der Arbeitslosmeldung (Monate) Vollendetes Lebensjahr Höchstanspruchsdauer (Monate) 12 6 16 8 20 10 24 12 30 50. 15 36 55. 18 48 58. 24 Kombination aus Krankengeld und Arbeitslosengeld als Lösung Der früheste Eintritt in die Altersrente liegt je nach Geburtsjahr bei 62 Jahren, aber nur, wenn diese man als Schwerbehinderter beantragt. Wenn man also Ende 50 ist, reichen die zwei Jahre Arbeitslosengeld nicht aus. Die Lösung kann der Bezug von Krankengeld sein. Eine Möglichkeit für Betroffene ist daher der Bezug von Krankengeld, das bis zu eineinhalb Jahre gewährt werden kann. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Arzt eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Das Krankengeld beträgt in der Regel ca. 70 % des Bruttoentgelts, was einem Nettoentgelt von ca. 90 % entspricht. Die maximale Bezugsdauer von 72 Wochen beginnt nach den ersten sechs Wochen der Krankschreibung. In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber. Danach zahlt die Krankenkasse. Aber: Die Krankenkasse prüft sehr genau, ob der Bezug von Krankengeld gerechtfertigt ist. Betroffene müssen also nachweisen, dass sie tatsächlich wegen einer Krankheit dauerhaft arbeitsunfähig sind. Für viele Betroffene kann es eine realistische Strategie sein, die Zeit bis zur Rente mit einer Kombination aus Arbeitslosengeld und Krankengeld zu überbrücken. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und bedarf einer sorgfältigen Planung und Beratung. Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bis zu eineinhalb Jahren Krankengeld kann Arbeitslosengeld beantragt werden. Insgesamt kann diese Kombination bis zu dreieinhalb Jahre finanzielle Unterstützung bieten und so als Brücke in die Rente dienen. Erst Arbeitslos und dann Krankengeld Für Betroffene, die ihren Job bereits verloren haben und anschließend schwer erkranken, gestaltet sich der Weg in die Rente etwas komplizierter. In solchen Fällen kann der Bezug von Krankengeld nach einer Arbeitslosigkeit beantragt werden. Die Höhe des Krankengeldes orientiert sich am vorherigen Arbeitslosengeld, und auch in dieser Konstellation kann das Krankengeld bis zu anderthalb Jahren bezogen werden. Insbesondere der Bezug von Krankengeld kann zu erheblichen Problemen mit der Krankenkasse führen. Zudem erfordert die Bewältigung der bürokratischen Hürden und der Umgang mit den Behörden viel Kraft, die viele erkrankte Menschen nicht aufbringen können. Zuvor beraten lassen Um die schwierige Situation zu bewältigen und den besten Weg in die Rente zu finden, ist eine persönliche Beratung unerlässlich. Sozialverbände wie der SoVD bieten Unterstützung und beraten Betroffene individuell. Eine solche Beratung kann entscheidend sein, um die Zeit bis zur Rente bestmöglich und ohne hohe Einbußen zu überbrücken.

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Bürgergeld: So viele Arbeitsverweigerer gibt es wirklich

27. März 2024

Die Union möchte das Bürgergeld abschaffen. Jetzt hat sie ein Konzept vorgelegt, um angeblichen Arbeitsverweigerern die Leistungen zu streichen. Durch das rhetorische Dauerfeuer aus CDU / CSU führte die Bundesregierung ein Gesetz ein, dass solche Totalsanktionen bereits möglich macht - diese sind möglicherweise verfassungsfeindlich. Eine nun veröffentlichte Auswertung zeigt, dass tatsächliche Arbeitsverweigerer die absolute Minderheit darstellen. Hetzjagd auf ein Phantom Sobald es um das Thema Bürgergeld geht, sehen BILD, AfD und die CDU / CSU so sicher wie das Amen in der Kirche "Arbeitsverweigerung". Nach dem Motto "fangt die Hexe" überbieten sich die Brandstifter in Ideen, wie Leistungsberechtigten ihre Grundrechte entrissen werden sollen. Dabei zeigt die Statistik in nackten Zahlen, dass Arbeitsverweigerung beim Bürgergeld für Arbeitssuchende ein absolutes Randphänomen ist. 1,4 Prozent wurden wegen Ablehnung von Jobs sanktioniert Die Zahlen der Jobcenter sprechen eine klare Sprache. Die Statista-Grafik mit Daten der Bundesagentur für Arbeit belegt, dass 2021 lediglich 52.000 Leistungsberechtigte wegen Verweigerung der Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit sanktioniert wurden. Das sind 1,4 Prozent. In den Jahren zuvor sah es ähnlich aus. Keine Milde der Jobcenter Diese Zahlen sprechen für sich. Die Jobcenter sind dafür bekannt, schnell und hart zu sanktionieren - lieber zuviel als zuwenig. An einer übergroßen Milde liegt diese sehr geringe Zahl derjenigen, deren Leistungen wegen Verweigerung einer Arbeit gemindert wurden, also mit Sicherheit nicht. Die niedrige Zahl liegt schlicht daran, dass nur sehr wenige Leistungsberechtigte die Aufnahme oder Fortführung verweigerten. Die meisten sehnen sich nach einem Job Wer einen Einblick in die Situation von Leistungsberechtigten beim Bürgergeld hat, der weiß, dass die meisten Betroffenen sich danach sehnen, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Zu den Erwerbslosen kommen die Leistungsberechtigten, die mit Bürgergeld aufstocken. Diese Menschen arbeiten, aber der Lohn reicht nicht für die Existenz. Auch Alleinerziehende oder Menschen, die Angehörige pflegen und Bürgergeld beziehen, können nicht einfach so jeden Job annehmen. Psychosoziale Probleme statt Verweigerung Eine sehr große Gruppe unter den Leistungsberechtigten leidet unter psychischen Problemen und / oder Suchterkrankungen. Diese sind meist der Grund, warum sie Bürgergeld beziehen. Diese Menschen müssen psychosozial vorbereitet werden, damit sie sich in den regulären Arbeitsalltag integrieren können. Fachkräftemangel und Bürgergeld Wieder andere haben Sprachprobleme, oer ihnen fehlt die entsprechende Aus- und Weiterbildung, um in Arbeit zu kommen. Genau hier klafft dann die Lücke zwischen Fachkräftemangel einerseits und Erwerbslosigkeit andererseits. Hier sollte das Bürgergeld ansetzen, nämlich (im Unterschied zu Hartz IV, das den Ausbeutern lediglich billigste Arbeitskräfte servierte), Leistungsberechtigte so aus- und weiterbilden, dass sie als Fackkräfte arbeiten können. Facharbeitermangel und Hartz IV Dieser Facharbeitermangel ist übrigens unter anderem ein Resultat von Hartz IV. Hartz IV, ein Geschenk an Lohndrücker und ausbeuterische Zeitarbeitsfirmen, schuf eine entrechtete Menge an potenziellen Arbeitskräften. Die Arbeitgeber und Zeitarbeitsfirmen konnten jederzeit auf die Hartz IV Bezieher zugreifen, da ihnen die Leistungen entzogen wurden, wenn sie nicht jeden Niedriglohn machten. Zudem war Hartz IV ein ideales Druckmittel, um die Löhne immer weiter zu drücken. Denn wer noch eine Arbeit hatte, dem drohte die Entrechtung durch Hartz IV, wenn er oder sie nicht eine Drangsalierung nach der anderen schluckte. Was will die Union? Nicht Arbeitsverweigerung ist ein Problem beim Bürgergeld, sondern die Lücke zwischen Fachkräftemangel und Ausbildung, wenn es darum geht, Menschen mit erheblichen Problemen wirksam zu unterstützen, damit sie sich in den Arbeitsmarkt eingliedern. Warum wettert dann die Union gegen ein Scheinproblem statt das echte Problem der mangelnden Qualifizierung und der realen psychosozialen Schwierigkeiten ernst zu nehmen? Die Union sehnt sich nach Hartz IV Offensichtlich ist der Union im Interesse der Kapitaleigner der bundesdeutsche Sozialstaat (und damit unser Grundgesetz) ein Dorn im Auge. Hart erkämpfte Arbeitslosen- und Arbeitsrechte -ob Bürgergeld oder Streikrecht- stehen im Weg, wenn es darum geht, Lohnabhängige für den Profit der Reichen auszusaugen.

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Stromkosten sollen aus den Bürgergeld-Regelsätzen raus

27. März 2024

Die Kosten der Unterkunft werden im Bürgergeld von den Jobcentern in tatsächlicher,  aber "angemessener" Höhe übernommen. Die Stromkosten müssen jedoch weiterhin aus den Regelleistungen gezahlt werden. Seit 2024 sind weitere Steigerungen der Stromkosten zu verzeichnen. Es gibt eine Ausnahme Lediglich bei der Warmwasseraufbereitung durch einen Strom-Durchlauferhitzer können Bürgergeld-Bezieher einen Strom-Mehrbedarf beantragen. Proaktiv wird das Jobcenter allerdings darauf nicht hinweisen, weshalb viele Leistungsberechtigte hiervon nichts wissen. Alle andere Stromkosten müssen aus den knapp berechneten Regelleistungen aufgebracht werden. Deshalb hat die LINKE hat den Antrag „Strom gehört zu einem menschenwürdigen Leben - Strombedarf im Bürgergeld und der Altersgrundsicherung decken“ eingebracht. Die Forderungen lauten: Erstens die Übernahme der vollen Stromkosten bis zu einer Nichtprüfungsgrenze, zweitens die verpflichtende Übernahme von Stromschulden, drittens die Herausnahme von Kühlschränken und Waschmaschinen aus dem Regelsatz und viertens eine einmalige Leistung bei defekten Elektrogroßgeräten. Der aktuelle Bürgergeld-Regelsatz deckt nicht die Stromkosten Die Partei begründet diese Forderung folgendermaßen: „Der dafür (Stromkosten und Elektrogeräte) angesetzte Betrag ist viel zu niedrig: Selbst ein sparsamer Verbrauch kostet pro Jahr rund 130 Euro mehr, als in den Regelbedarfen vorgesehen ist. Steigende Strompreise verschärfen das Problem massiv. Gleichzeitig werden Lebensmittel immer teurer. Der aktuelle Regelsatz gleicht auch das nicht vollständig aus.“ „Strom gehört zum Existenzminimum“ Laut der Partei Die LINKE gehört Strom zum Existenzminimum. So heißt es: „Ohne Strom gibt es kein Licht, kein warmes Essen, können Lebensmittel nicht gekühlt und Hausaufgaben nicht erledigt werden. Strom ist unverzichtbar; er gehört zum Existenzminimum.“ Nicht nur die LINKE fordert, die Stromkosten aus dem Regelsatz herauszunehmen und individuell zu zahlen, sondern auch wichtige Sozialverbände wie der Sozialverband VdK und der Paritätische Wohlfahrtsverband, außerdem der Deutsche Gewerkschaftsbund. Lesen Sie auch: Bürgergeld: Wenn dein Jobcenter-Sachbearbeiter sagt: Nein das geht nicht! Bürgergeld und Vorschuss immer zugleich beantragen Was ist eine Nicht-Prüfungsgrenze? Unter einer Nicht-Prüfungsgrenze versteht die LINKE einen Verbrauch der Obergrenze der Stufe E des Stromspiegels. Das umfasst die unteren 70 Prozent aller Haushalte. Im Gegenzug sollen dann die Pauschalen aus den Regelbedarfen herausgenommen werden. Überprüfung erst bei Überschreiten der Richtwerte Erst wenn diese Richtwerte überschritten werden, sollte im Einzelfall geprüft werden, was die Gründe für den höheren Verbrauch sind. Können diese von den Betroffenen geändert werden, dann sollen sie Anspruch auf eine unabhängige Energieberatung haben. Sind aber alte Geräte die Ursache, dann sollten die Kosten oberhalb des Richtwertes übernommen werden. Nach Abwägung wäre auch ein kostenloser Austausch alter Geräte möglich. Wechsel des Anbieters Liegen die hohen Stromkosten am teuren Stromtarif des jeweiligen Anbieters, dann sollen die Betroffenen zu einem Wechsel aufgefordert werden. Sind derlei niedrigere Strompreise durch seriöse Anbieter nicht möglich, dann müssten auch die höheren Preise erstattet werden. Was tun bei Stromschulden Stromschulden sollten in Bürgergeld und Altersgrundsicherung stets vom Staat getragen werden. Dies sollte auf Darlehensbasis erfolgen, und es müsste eine Schuldnerberatung geben. Weiteres dazu auch hier: Bürgergeld und Stromkosten 2024: Wann und was zahlt das Jobcenter Keine Kühlschränke aus dem Regelbedarf Kühlschränke, Waschmaschinen und andere Haushaltsgroßgeräte müssten aus dem Regelbedarf genommen werden. Die Kosten für den Ersatz kaputter Geräte müsste voll getragen werden.

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Was tun, wenn das Krankengeld ausläuft? Arbeitslosengeld oder Erwerbsminderungsrente?

27. März 2024

Nach sechs Wochen Krankheit zahlt der Arbeitgeber das Gehalt nicht weiter. Sie bekommen zwar bis zu anderthalb Jahre Krankengeld, doch dies ist niedriger als der Nettolohn. Wenn Sie nach dem Auslaufen des Krankengeldes immer noch krank sind, dann sollten Sie vorbereitet sein. Das Krankengeld Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Krankengeld, wenn ein Anspruch besteht - und maximal für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Dann folgt die sogenannte Aussteuerung, und das Krankengeld entfällt. Krankengeld gibt es nur, wenn Sie krankgeschrieben sind, und zwar ohne Lücke. Die Nahtlosigkeitsregelung Was passiert aber, wenn das Krankengeld ausläuft und Sie immer noch und dauerhaft krank sind. Wie geht die soziale Absicherung weiter? Hier setzt die Nahtlosigkeitsregelung ein - vom Krankengeld in das Arbeitslosengeld. Die "Aussteuerung" Aussteuerung bezeichnet den Übergang von einem höheren Sozialversicherungssystem in ein niedrigeres, hier ist es der Übergang vom Krankengeld in das Arbeitslosengeld. Bevor das Krankengeld ausläuft, erhalten Sie einen Bescheid der Krankenkasse über eine Aussteuerung. Mit diesem müssen Sie zur Arbeitsagentur gehen und Arbeitslosengeld I beantragen. Dass Sie krankgeschrieben sind, entbindet Sie nicht von der Pflicht, ALG I zu beantragen. Lesen Sie auch: - 7 Verbesserungen beim Pflegegeld: Was hat sich geändert? - Mehrere Einzel-GdB können zur Schwerbehinderung GdB 50 führen – Urteil Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Zudem sollten Sie unbedingt dafür sorgen, dass ihr behandelnder Arzt Sie nicht nur weiterhin krank schreibt, sondern Ihnen auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt. Das reicht vorerst als Nachweis dafür, dass Sie nicht arbeiten können. Arbeitsunfähig oder erwerbsunfähig? Das Gutachten des behandelnden Arztes zeigt nur, dass Sie den zuvor ausgeübten Beruf gesundheitlich nicht mehr ausüben können. Haben Sie jetzt den Job verloren oder gekündigt, dann prüft die Arbeitsagentur, ob Sie erwerbsunfähig sind, also ob Sie keine 15 Stunden oder länger auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können. Trotz Krankheit haben Sie Pflichten als Arbeitssuchender Trotz Krankheit gilt für die Arbeitsagentur beim Bezug von AlG I, dass Sie sich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen müssen. Zwar werden Sie kaum in eine Arbeit vermittelt werden wegen Ihrer Krankheit, doch Sie müssen Bewerbungen schreiben, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu verlieren. Berufsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit Wichtig ist jetzt: Eine vom behandelnden Arzt bescheinigte Berufsunfähigkeit ist keine Arbeitsunfähigkeit. Wenn ihre Krankheit dauerhaft ist und Sie nicht oder nicht voll arbeitsfähig sind, dann fallen Sie möglicherweise unter Erwerbsminderung und haben einen Rentenanspruch. Was sind die Voraussetzung für eine Rente wegen Erwerbsminderung? Für eine Erwerbsminderungsrente dürfen Sie die Regelalterszeit der Altersrente nicht erreicht haben. Sie können weniger als drei (volle Erwerbsminderung) oder weniger als sechs (teilweise Erwerbsminderung) Stunden pro Tag arbeiten. Trotz medizinischer Reha-Maßnahmen hat sich ihr Gesundheitszustand nicht gebessert. Sie haben mindestens drei Jahre in den letzten fünf Jahren Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt. Sollen Sie sich nach Ablauf des Krankengeldes weiter krankschreiben? Sie sollten sich auch deshalb nach Ablauf des Krankengeldes krankschreiben lassen, damit keine Lücke in ihrem Rentenkonto besteht. Die Krankenzeiten werden bei der Rente angerechnet. Dafür muss aber das Ende der letzten Beschäftigung und der Bezug des Krankengeldes ineinander übergehen. Zusammengefasst: Was ist möglich, wenn das Krankengeld endet? Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, fallen Sie auch nach den 78 Wochen Krankengeld nicht in ein finazielles Loch. Möglich ist auch der Bezug von Arbeitslosengeld I oder einer Erwerbsminderungsrente. Für beides sollten Sie sich früh- oder zumindest rechtzeitig beim Arbeitsamt beziehungsweise der Rentenversicherung melden.

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Sperre beim Arbeitslosengeld trotz Kündigung verhindern

26. März 2024

Wer seinen Job kündigt, muss mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld rechnen. Wie eine Sperre, die bis zu 6 Monate betragen kann, umgegangen werden kann, beantwortet der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Christian Lange aus Hannover. Wie lange kann die Arbeitslosengeldsperre andauern? Während der Sperrzeit erhalten Anspruchsberechtigte kein Arbeitslosengeld. Diese Zeit dauert in der Regel zwölf Wochen, also fast drei Monate. Die Dauer der Gesamtleistung, auf die eine Person Anspruch hat, verkürzt sich durch eine Sperrzeit um ein Viertel. Die gesetzliche Grundlage für die Sperrzeit findet sich im Sozialgesetzbuch III (SGB III), nicht im SGB II, wie fälschlicherweise oft angenommen. Das SGB III regelt die Arbeitsförderung in Deutschland und definiert die Voraussetzungen sowie die Dauer einer Sperrzeit. Die Sperre beim Arbeitslosengeld wird verhängt, um Fälle zu sanktionieren, in denen Berechtigte ihre Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit selbst herbeiführen. "In einigen Fällen kann sogar eine Arbeitslosengeldsperre von 6 Monaten verhängt werden", mahnt Lange. Wann wird eine Sperrzeit verhängt? Eine Sperrzeit wird verhängt, wenn ein Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhält, also ohne einen wichtigen Grund handelt, der seine Arbeitslosigkeit herbeiführt. Dies beinhaltet beispielsweise "die Eigenkündigung oder das Eingehen eines Aufhebungsvertrags ohne triftigen Grund", warnt der Anwalt. Voraussetzungen für die Verhängung einer Sperrzeit Die wichtigste Voraussetzung für die Verhängung einer Sperrzeit ist das versicherungswidrige Verhalten des Arbeitnehmers. Hierunter fällt die vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung der eigenen Arbeitslosigkeit. Beispiele für ein solches Verhalten "sind die eigenständige Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder das Verursachen einer Kündigung durch den Arbeitgeber aufgrund eigenen Fehlverhaltens", sagt der Arbeitsrechtsexperte. Häufig für eine Sperre ist das Fehlen eines wichtigen Grundes für das versicherungswidrige Verhalten. Ein wichtiger Grund könnte beispielsweise eine ernsthafte Erkrankung sein, die es dem Arbeitnehmer unmöglich macht, seine berufliche Tätigkeit fortzuführen. Allerdings muss der Arbeitnehmer das nachweisen. Die finanziellen Einbußen durch eine Sperrzeit können erheblich sein. Während der Sperrzeit erhält der Betroffene kein Arbeitslosengeld, was zu signifikanten finanziellen Schwierigkeiten führen kann. Darüber hinaus verkürzt sich der Gesamtzeitraum, für den Arbeitslosengeld beansprucht werden kann. Vermeidung der Arbeitslosengeldsperre Die Vermeidung einer Sperrzeit erfordert ein umsichtiges Handeln des Arbeitnehmers. Vor einer Eigenkündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags sollte stets geprüft werden, ob ein wichtiger Grund vorliegt. Zudem empfiehlt es sich, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um mögliche Fallstricke zu umgehen. Hier sind Strategien, die helfen können, eine Sperrzeit zu verhindern: 1. Gründliche Vorbereitung und Information Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen: Sich über die gesetzlichen Bestimmungen und Voraussetzungen für eine Sperrzeit zu informieren, ist grundlegend. Das Sozialgesetzbuch III (SGB III) bietet hierzu detaillierte Informationen. 2. Beratung durch Fachleute Inanspruchnahme rechtlicher Beratung: Ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt kann individuell beraten und aufzeigen, welche Optionen im Fall einer drohenden Kündigung oder bei Überlegungen zur Eigenkündigung bestehen. Kontaktaufnahme mit einer Beratungsstelle: Eine frühzeitige Beratung kann ebenfalls hilfreich sein. Viele Erwerbslosenberatungsstellen bieten Beratungsgespräche an, in denen geklärt wird, wie sich bestimmte Handlungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld auswirken können. 3. Suche nach alternativen Lösungen Interne Lösungsversuche: Bevor man eine Kündigung in Erwägung zieht, sollte intern nach Lösungen gesucht werden. Gespräche mit dem Arbeitgeber über Veränderungen der Arbeitsbedingungen oder Versetzungen innerhalb des Unternehmens können eine Alternative darstellen. 4. Dokumentation wichtiger Gründe Dokumentation bei gesundheitlichen Problemen: Wenn gesundheitliche Probleme ein wichtiger Grund für eine Kündigung sind, sollten diese durch ärztliche Atteste detailliert belegt werden. Eine genaue Dokumentation ist essentiell, um im Bedarfsfall den wichtigen Grund nachweisen zu können. 5. Strategischer Einsatz von Aufhebungsverträgen Aufhebungsvertrag als letztes Mittel: Ein Aufhebungsvertrag sollte nur dann in Betracht gezogen werden, wenn keine anderen Optionen mehr bestehen. Die Bedingungen des Aufhebungsvertrags sollten genau geprüft werden, insbesondere in Bezug auf die Formulierungen, die eine Sperrzeit verhindern können. 6. Nutzung von Kündigungsschutzklagen Einleitung einer Kündigungsschutzklage bei ungerechtfertigter Kündigung: Falls eine Kündigung vom Arbeitgeber ausgesprochen wurde, kann eine Kündigungsschutzklage sinnvoll sein. Im Rahmen des Verfahrens kann oft ein Vergleich erzielt werden, der die Vermeidung einer Sperrzeit ermöglicht. 7. Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs Gerichtlicher Vergleich: Ein gerichtlicher Vergleich kann so gestaltet werden, dass er nicht als versicherungswidriges Verhalten des Arbeitnehmers gewertet wird. Solche Vergleiche werden von der Bundesagentur für Arbeit in der Regel akzeptiert und führen nicht zur Verhängung einer Sperrzeit. Ein gerichtlicher Vergleich im Rahmen einer Kündigungsschutzklage kann eine Möglichkeit sein, eine Sperrzeit zu vermeiden. Die Bundesagentur für Arbeit sieht in solchen Fällen in der Regel von einer Sperrzeit ab, da der Arbeitnehmer nicht als vorsätzlich handelnd angesehen wird.

Aktuelle Urteile zum Bürgergeld, Sozialhilfe und Rente

Witwenrente: Witwe muss 12.600 Euro Rente zurückzahlen - BSG-Urteil

26. März 2024

Steuerlich noch anerkannte Verluste mindern in den Folgejahren nicht das bei der Berechnung der Witwenrente zu berücksichtigende Einkommen. Denn maßgeblich ist das aktuell verfügbare Einkommen, das durch den steuerlichen Verlustvortrag nicht gemindert wird, urteilte am 22. Februar 2022 das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 5 R 3/23 R). Witwenrentnerin ist Gewerbetreibende Die Witwe und Klägerin betreibt ein Schaustellergewerbe und bezieht seit Januar 1992 eine Witwenrente. Ihr Betrieb erwirtschaftete über mehrere Jahre nur Verluste, schrieb aber ab 2007 wieder schwarze Zahlen. Aufgrund des steuerlichen Verlustvortrags aus den Vorjahren setzte das Finanzamt die Einkommensteuer bis 2016 auf „Null Euro“ fest. Rentenversicherung forderte 12.600 Euro überzahlte Witwenrente zurück Als die Deutsche Rentenversicherung von der Erwerbstätigkeit erfuhr, forderte sie 12.600 Euro überzahlte Witwenrente zurück. Der steuerliche Verlustvortrag sei bei der Berechnung der Witwenrente nicht zu berücksichtigen. Die Witwe sah in der Rückforderung einen Verstoß gegen § 18a Absatz 2a Sozialgesetzbuch Viertes Buch. Bei einer am Sinn und Zweck der Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten orientierten Auslegung müsse ein einkommensteuerrechtlich anerkannter Verlustvortrag berücksichtigt werden. Ein Gewerbetreibender könne ein vergleichsweise hohes Einkommen im Jahr des Zuflusses nicht vollständig für seinen Lebensunterhalt verwenden, sondern müsse in der Vergangenheit erwirtschaftete Verluste ausgleichen, etwa durch die Tilgung von Darlehen. Lesen Sie auch: - Rente: Die Witwenrente wird erhöht und die Freibeträge steigen Steuerlicher Verlustvortrag erhöht nicht die Witwenrente Wie schon die Vorinstanzen hat nun auch das BSG dies bestätigt. Zur Begründung verwies es auf den Zweck einer Witwen- oder Witwerrente, den Wegfall des Unterhalts durch den Verstorbenen zu ersetzen. Dies sei aber nur in geringerem Umfang erforderlich, wenn die Witwe über eigenes Einkommen verfüge. Auch unter Geltung des zum 1. Januar 2002 eingefügten § 18a Absatz 2a Sozialgesetzbuch Viertes Buch bleibe ein steuerlicher Verlustvortrag bei der Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten unberücksichtigt, so das BSG in seiner Begründung. Mit der Gesetzesänderung sollte lediglich sichergestellt werden, dass grundsätzlich alle Arten von Erwerbseinkommen bei der Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten berücksichtigt werden. Das "Außer-Acht-Lassen" eines steuerlichen Verlustvortrags entspricht schließlich dem Sinn und Zweck der Hinterbliebenenversorgung. BSG: Maßgeblich ist das aktuell verfügbare Einkommen Maßgeblich für die Berechnung der Witwenrente sei daher das verfügbare Einkommen, urteilten die Kasseler Richter. Die „aktuelle wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“ der Witwe ändere sich nicht durch frühere Verluste und steuerliche Verlustvorträge, so die obersten Kasseler Sozialrichter. mwo/fle/Sb

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7 Verbesserungen beim Pflegegeld: Was hat sich geändert?

26. März 2024

Seit Jahresbeginn 2024 haben sich im Pflegesektor wurden zahlreiche Änderungen umgesetzt, die sich direkt auf Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auswirken. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen die Erhöhung des Pflegegeldes und der Sachleistungen, Veränderungen beim Pflege-Unterstützungsgeld, sowie Anpassungen im Bereich der Verhinderungspflege. Anpassungen beim Pflegegeld und Sachleistungen 2024 wurde das Pflegegeld um 5% erhöht. Diese Anpassung betrifft auch die Sachleistungen für ambulante Pflegedienste, die ebenfalls um 5% angehoben werden. Diese Erhöhung ist besonders für diejenigen wichtig, die pflegebedürftige Angehörige zu Hause betreuen. Durch diese Maßnahme soll die finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Familien verbessert werden. Beispiel zur Pflegegeld und Sachleistungen Erhöhung Vorher: Herr Müller erhält für die Pflege seiner Ehefrau, die Pflegegrad 3 hat, ein monatliches Pflegegeld von 545 Euro. Jetzt: Mit der 5%-igen Erhöhung steigt das Pflegegeld, das Herr Müller für seine Ehefrau erhält, auf etwa 572,25 Euro pro Monat. Diese Erhöhung hilft der Familie Müller, zusätzliche Kosten für benötigte Pflegehilfsmittel oder die Inanspruchnahme von ambulanten Pflegediensten zu decken. Änderungen beim Pflege-Unterstützungsgeld Eine weitere wichtige Neuerung betrifft das Pflege-Unterstützungsgeld. Bislang konnten Angehörige einmalig 10 Tage Pflegeauszeit nehmen, um die Pflege ihrer Angehörigen zu organisieren. Seit Januar 2024 ist es möglich sein, diese 10 Tage pro Jahr und pro Pflegebedürftigem zu beantragen. Die Regelung sieht vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 90% ihres Nettolohns während dieser Zeit erhalten, wobei die genauen Konditionen im Einzelfall mit dem Arbeitgeber und der Krankenkasse zu klären sind. Beispiel für die Änderungen beim Pflege-Unterstützungsgeld Vorher: Frau Schmidt muss für ihre plötzlich pflegebedürftig gewordene Mutter schnell Pflege organisieren. Sie nimmt dafür einmalig 10 Tage Pflegeauszeit und erhält 90% ihres Nettogehalts als Unterstützung. Jetzt: Ab 2024 kann Frau Schmidt jedes Jahr, falls notwendig, 10 Tage Pflege-Unterstützungsgeld beantragen, um sich um organisatorische Angelegenheiten oder akute Pflegesituationen zu kümmern, ohne finanzielle Einbußen fürchten zu müssen. Verhinderungspflege: Flexibles Entlastungsbudget und Vereinfachungen Ein guter Fortschritt ist die Einführung eines flexiblen Entlastungsbudgets im Bereich der Verhinderungspflege. Diese Neuerregelung ermöglicht es, die Mittel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege flexibler zu nutzen. Besonders für Familien mit pflegebedürftigen Kindern bietet dies neue Möglichkeiten zur Unterstützung. Seit dem 1. Januar 2024 können Familien mit Kindern ab Pflegegrad 4 und 5 die zusammengelegten Beträge für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nutzen. Ab Mitte 2025 wird diese Regelung auf alle Pflegebedürftigen ausgeweitet. Beispiel für die Verbesserung Vorher: Die Familie Becker konnte die Mittel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nur separat und für jeweils spezifische Zwecke einsetzen. Jetzt: Ab 2024 können sie diese Mittel flexibler nutzen. Wenn beispielsweise die Großmutter, die bei der Familie lebt, pflegebedürftig wird und die Familie Urlaub machen möchte, können sie die zusammengelegten Beträge nutzen, um eine bessere Betreuung für die Großmutter zu organisieren, ohne sich zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege entscheiden zu müssen. Antragspflicht für die Verhinderungspflege entfällt Des Weiteren entfällt ab 2024 die bisherige Antragspflicht für die Verhinderungspflege. Anstelle eines formalen Antrags genügt nun die Abrechnung mit der Krankenkasse, was den Prozess deutlich vereinfacht. Leistungszuschläge für Pflegeheime Im Bereich der stationären Pflege werden die Leistungszuschläge der Pflegekassen erhöht. Diese Zuschläge betreffen die pflegebedingten Aufwendungen und Ausbildungszuschläge in Pflegeheimen. Abhängig von der Dauer des Aufenthalts in einem Pflegeheim erhöhen sich die Zuschüsse der Kassen stufenweise, was die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen und ihrer Familien verringern soll. Beispiel zu Leistungszuschlägen für Pflegeheime Vorher: Herr Krause lebt seit zwei Jahren in einem Pflegeheim, und seine Familie muss einen großen Teil der Kosten selbst tragen. Jetzt: Mit der Erhöhung der Leistungszuschläge der Pflegekasse für pflegebedingte Aufwendungen und Ausbildungszuschläge erhält die Familie Krause ab 2024 finanzielle Entlastung. Beispielsweise steigt der Zuschuss für Herrn Krause, der mehr als zwei Jahre im Pflegeheim lebt, von 25% auf 30% der pflegebedingten Aufwendungen. Geplante Erhöhungen beim Pflegegeld ab 2025 Für das Jahr 2025 sind weitere Erhöhungen des Pflegegeldes und der Sachleistungen um 4,5% geplant. Zudem soll eine Anpassung für teilstationäre Pflegen, also klassische Tagespflegen, erfolgen. Beispiel: Die Familie Meier nutzt für ihre pflegebedürftige Mutter die Tagespflege. Ab 2025 werden die Zuschüsse für teilstationäre Pflegen erhöht. Dies bedeutet, dass die Familie Meier weniger aus eigener Tasche für die Tagespflege ihrer Mutter zahlen muss, was die finanzielle Belastung der Familie verringert.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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